Myanmar: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 13.08.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Reisen im Land
In einigen Grenzregionen zu Indien (Chin State und Sagaing Division) und Thailand (Teile der Shan, Mon, Kayin und Kayah States) werden unverändert bewaffnete Konflikte zwischen Rebellenarmeen und dem myanmarischen Militär ausgetragen. Ungekennzeichnete Minenfelder stellen eine zusätzliche Gefahr dar. Von Reisen in diese Gebiete wird dringend abgeraten.
Flugverkehr
Die Sicherheit des zivilen Flugverkehrs innerhalb Myanmars kann im Einzelfall durch veraltetes bzw. mangelhaft gewartetes Fluggerät lokaler Luftverkehrsgesellschaften beeinträchtigt sein. Zuletzt haben sich am 19.02. (abgebrochener Startversuch mit Verletzten) und am 04.03.2008 (Ausfall einer Turbine) zwei Zwischenfälle mit Turboprop-Maschinen der Air Bagan auf Inlandsflügen ereignet. Die deutsche Botschaft in Rangun rät ihren eigenen Beschäftigten seit Jahren, aus Sicherheitsgründen auf Flugreisen mit der staatlichen Inlandsfluggesellschaft Myanma Airways (IATA-Code: UB) zu verzichten. Myanma Airways ist nicht identisch mit der international operierenden Myanmar Airways International (IATA-Code: 8M)
Gefahren aufgrund politischer Spannungen
Gerade im Vorfeld der Parlamentswahlen am 7. November 2010 können politisch motivierte Gewalttaten nicht ausgeschlossen werden. Immer wieder werden in Myanmar Sprengstoffanschläge verübt, bei denen es auch zu Toten und Verletzten kommt.
Zuletzt ereignete sich am 17. April 2010 eine Serie von Bombenanschlägen gegen das Myitsone Staudamm-Projekt im Norden Myanmars (Kachin-Staat). Dabei wurden mehrere Arbeiter zum Teil tödlich verletzt.
Am 15. April 2010 hatte es bereits einen Bombenanschlag während eines Straßenfestes in Rangun anlässlich der birmanischen Neujahrsfeiertage gegeben. Mindestens acht Menschen wurden getötet, rund 170 Menschen wurden teilweise schwer verletzt.
Die bisher schwersten derartigen Terroranschläge fanden im Mai 2005 in Rangun statt, als in zwei der am meisten frequentierten Supermärkte und in einem Messegebäude zahlreiche Menschen getötet bzw. verletzt wurden.
Die Urheber der Anschläge sind weiterhin unbekannt. Es gibt keine Hinweise darauf, dass sich die Anschläge gezielt gegen Ausländer gerichtet haben. Sie wurden aber an öffentlichen Orten verübt, an denen sich regelmäßig auch Ausländer aufhalten. Weitere Anschläge können nicht ausgeschlossen werden. Es wird daher empfohlen, Menschenansammlungen und stark frequentierte Orte zu meiden.
Ende September 2007 kam es in verschiedenen Städten Myanmars, darunter auch Rangun und Mandalay, zu friedlichen Demonstrationen, die von Sicherheitskräften gewaltsam aufgelöst wurden. Unter den Toten befand sich auch ein ausländischer Journalist. Reisenden wird empfohlen, sich von eventuellen Protestzügen und Demonstrationen fernzuhalten. Auch zunächst friedliche Proteste können unvermittelt in gewalttätigen Auseinandersetzungen enden.
Naturkatastrophen
Myanmar befindet sich in einer Region, in der mit Erd- und Seebeben gerechnet werden muss. In den Küstenregionen treten während des Monsuns (Mai bis Oktober) Zyklone auf.
Während des Monsuns kann es im ganzen Land aufgrund starker Regenfälle zu Überschwemmungen und Unterbrechungen der Verkehrsverbindungen kommen. Insbesondere Landstraßen im Gebirge oder in der Nähe von Flussläufen, aber auch Bahnverbindungen, können tagelang unpassierbar sein.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Es bestehen staatliche Reisebeschränkungen für die meisten Grenzgebiete, aber auch für andere Landesteile. Aktuelle Informationen zu Reisebeschränkungen können beim staatlichen Reisebüro Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, Tel. 0095-1-371286, 378376, 374281, 252859, Fax 0095-1-254417, E-Mail: mtt.mht@mptmail.net.mm, Internet: http://www.myanmartravelsandtours.com/, eingeholt werden.
Touristen benötigen eine Reisegenehmigung des Directorate of Hotels and Tourism, um auf dem Landweg durch das vom Zyklon Nargis im Mai 2008 betroffene Irrawaddy-Delta zu den Badeorten Ngwe Saung und Chaungtha zu reisen. Individualreisende können diese Genehmigung durch persönliche Vorsprache beim staatlichen Reisebüro Myanmar Travels and Tours (MTT), 118 Mahabandoola Garden Street, Kyauktada Township, Yangon, einholen. Die Genehmigung soll nach Angaben der Behörde sofort und kostenlos erteilt werden.
Reisen zu den touristischen Hauptzielen Rangun, Bagan, Mandalay, Inle-See und Ngapali sind im Regelfall jederzeit möglich. Bei allen anderen Reisezielen sollte vorher von einem erfahrenen Reisebüro geprüft werden, ob und ggf. unter welchen Umständen die konkrete Reise (Ziel, Route, Transportmittel) erlaubt ist. Für Reisen in bestimmte Gebiete ist eine entsprechende Reisegenehmigung erforderlich. Es liegen Berichte vor, dass Reisende trotz Reisegenehmigung von Sicherheitskräften festgehalten wurden. Ausländische Reisende, die ohne erforderliche Reisegenehmigung angetroffen werden, müssen mit Haftstrafen rechnen.
Straßensperren der Polizei, des Militärs und anderer Behörden sind auf den Überlandstraßen auf der Tagesordnung. Hotels und Gästehäuser müssen der Polizei die Passdaten ihrer Übernachtungsgäste zur Verfügung stellen. Reisende sind deshalb verpflichtet, ihren Reisepass ständig bei sich zu führen.
Flughafengebühr
Bei Ausreise auf dem Luftweg wird eine Flughafengebühr in Höhe von USD 10 erhoben. Diese ist bei Abflug in bar zu entrichten. Für Inlandsflüge fällt keine Flughafengebühr an.
Führerscheine
Deutsche und internationale Führerscheine werden in Myanmar nicht anerkannt.
Geld / Kreditkarten
Bestimmte Leistungen (u. a. Hotels, Inlandsflüge, Zug- und Schiffsfahrscheine, Eintrittsgebühren) sind von Besuchern zwingend in US-Dollar zu bezahlen.
Aufgrund der US-amerikanischen Finanzsanktionen gegen Myanmar werden Kreditkarten und Reiseschecks als Zahlungsmittel kaum akzeptiert. Entgegen der Darstellung in manchen Reiseführern sind Barabhebungen mit Kredit- oder EC- (Cirrus- oder Maestro-) Karten im Regelfall nicht möglich. Geldautomaten existieren nicht. Reisende sollten sich daher darauf einstellen, alle Zahlungen in bar leisten zu müssen. Es wird dringend empfohlen, ausreichende Barmittel, vorzugsweise in US-Dollar, mitzubringen. US-Dollar-Noten der Serien vor 1996 sowie 100-US-Dollar-Noten der neuen Serien mit Seriennummern, die mit den Buchstaben CB beginnen, sowie abgenutzte, beschädigte, stark geknickte oder verschmutzte Noten werden im Regelfall nicht angenommen. Der Euro hat sich in Myanmar noch nicht durchgesetzt, wird aber zumindest in Rangun zum Umtausch akzeptiert.
Kommunikationseinrichtungen
Die Möglichkeiten der Kommunikation mit dem Ausland sind stark eingeschränkt. Telefonverbindungen sind häufig defekt oder überlastet und internationale Ferngespräche sind sehr teuer. Internet-Cafés, vor allem in Rangun, bieten zunehmend Internettelefonie (Skype) an, was – abhängig von den stark fluktuierenden Übertragungsgeschwindigkeiten – zeitweilig auch funktionieren soll und recht billig ist. Roaming-Vereinbarungen deutscher Mobilfunkanbieter mit dem myanmarischen Netzbetreiber bestehen nicht. Außerhalb der größeren Städte ist in der Regel kein Mobilfunkempfang möglich. Auch ausländische Besucher können jetzt vorbezahlte, jedoch nicht wiederaufladbare SIM-Karten im Nennwert von USD 20 erwerben; das Guthaben muss binnen einer Verfallsfrist von 30 Tagen verbraucht werden. Der Versand von Textnachrichten (SMS) ins Ausland und deren Empfang aus dem Ausland ist nicht möglich. Internet-Cafés bestehen in größeren Städten. Der Zugang zu Internet und E-Mail wird jedoch beschränkt. Die Internetseiten internationaler Webmail-Dienste (z. B. Hotmail oder Yahoo) sind im Regelfall nicht erreichbar. Größere Hotels verfügen außerdem über eigene, von Gästen nutzbare E-Mail-Anschlüsse; die Kosten sind jedoch (insbesondere beim Versand größerer Dateien) sehr hoch.
Konsularischer Beistand
Die Beschäftigten ausländischer Botschaften in Myanmar unterliegen durch die myanmarische Regierung verfügten Beschränkungen ihrer Bewegungsfreiheit im Land. Schneller konsularischer Beistand durch die deutsche Botschaft kann daher, aber auch wegen der unzureichenden Infrastruktur und Kommunikationseinrichtungen, außerhalb der touristischen Zentren nicht immer sichergestellt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
vorläufiger Reisepass |
ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
nein |
vorläufiger Personalausweis |
nein |
weitere Anmerkungen |
– |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
ja für Kinder unter 12 Jahren, Lichtbild erforderlich, Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Reisepass |
ja, Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
nein |
vorläufiger Personalausweis |
nein |
bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1. November2007 nicht mehr möglich) |
ja für Kinder unter 12 Jahren, Lichtbild erforderlich,Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
ja für Kinder unter 16 Jahren, Lichtbild erforderlich,Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus |
weitere Anmerkungen |
Das Auswärtige Amt empfiehlt dringend die Ausstellung eines eigenen Reisepasses für jedes Kind, unabhängig von seinem Alter. |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Visum
Für deutsche Staatsangehörige besteht zur Einreise nach Myanmar Visumzwang. Visa werden von allen Auslandsvertretungen der Union Myanmar erteilt, z. B. der Botschaft in Berlin (Thielallee 19, 14195 Berlin, Tel. 030–2061570, Fax: 030–20615720, E-Mail: info@botschaft-myanmar.de, Bürozeiten: Mo. bis Fr. 09.30 bis 16.30 Uhr). Weitere Informationen zu Visumgebühren und Antragsverfahren können der Homepage der Botschaft entnommen werden.
Seit 1. Mai 2010 können Visa auch unmittelbar bei Einreise über die internationalen Flughäfen Rangun und Mandalay eingeholt werden können („visa on arrival“). Die vorherige Einholung einer schriftlichen Bestätigung („visa on arrival approval“) durch ein Reisebüro oder eine andere Agentur ist demnach nicht erforderlich.
Nähere Informationen sind der Website der myanmarischen Botschaft in Berlin zu entnehmen, siehe
Es ist allerdings nicht auszuschließen, dass Personen, die von den myanmarischen Behörden im Einzelfall als politisch sensitiv eingestuft werden, die Erteilung eines Visums bei der Einreise verweigert wird.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Ausfuhr ausländischer Devisen ist in unbegrenzter Höhe zulässig; ausländische Besucher müssen jedoch Beträge, die (insgesamt) den Gegenwert von USD 2.000 übersteigen, deklarieren. Die Ein- und Ausfuhr der Landeswährung Kyat ist nicht gestattet.
Tragbare Computer (z. B. Laptops oder Notebooks) können seit Juni 2007 ohne vorherige Genehmigung eingeführt werden. Die Einfuhr von allen Geräten der Telekommunikation (u. a. Modems, Mobil- und Satellitentelefone sowie Telefaxgeräte) bedarf jedoch weiterhin der vorherigen Genehmigung durch das myanmarische Post & Telecommunications Department. Mobiltelefone müssen theoretisch bei Entdeckung bis zur Ausreise beim Zoll hinterlegt werden; in der Praxis wird von der Durchsetzung der Regelung weitgehend abgesehen.
Einfuhrverbote bestehen u. a. für Waffen, pornographische Materialien, Spielkarten und Gegenstände, die die Staatsflagge Myanmars und/oder das Bildnis Buddhas oder myanmarischer Pagoden zeigen.
Die Ausfuhr von Antiquitäten ist untersagt. Die Ausfuhr von Edelsteinen (sowohl ungeschliffen, als auch geschliffen und/oder gefasst), von Schmuck und Silber ist nur gegen Vorlage der Kaufquittung eines staatlich zugelassenen Händlers zulässig.
Reisende sollten damit rechnen, dass ihr Gepäck bei Ein- und Ausreise durchleuchtet und vereinzelt auch von Hand durchsucht wird.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Myanmar ist eine repressive Militärdiktatur. Kritik an der Militärregierung ist strafbar und ausländische Besucher müssen damit rechnen, überwacht zu werden. Jegliche politische Betätigung ist verboten. Schon der Versuch einer Kontaktaufnahme mit myanmarischen Oppositionellen bzw. Regimekritikern kann zu Strafverfahren oder anderen Repressalien führen. Ausländische Staatsangehörige sind bereits mehrfach wegen Verstößen gegen diese Bestimmungen inhaftiert und/oder ausgewiesen worden. In Einzelfällen wurden langjährige Haftstrafen verhängt.
Militärische Einrichtungen, Uniformierte sowie strategisch bedeutende Infrastruktureinrichtungen wie Brücken dürfen nicht fotografiert werden.
Der Besitz schon geringer Mengen von Drogen, einschließlich so genannter „weicher Drogen“, wird mit langjährigen Haftstrafen bestraft, in besonders schweren Fällen kann die Todesstrafe verhängt werden.
Myanmarische Vorstellungen zur Sexualmoral unterscheiden sich teilweise deutlich von denen in Europa oder anderen Ländern der Region.
Prostitution und der Besitz von pornographischen Materialien sind strafbar. Auch einverständliche homosexuelle Handlungen sind verboten und können mit Haftstrafen bis zu zehn Jahren geahndet werden.
Bei sexuellem Missbrauch von Kindern drohen langjährige Haftstrafen. Darüber hinaus werden solche Straftaten auch in Deutschland verfolgt.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Das Auswärtige Amt empfiehlt Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Typhus, Japanische Enzephalitis und gegen Cholera.
Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht, siehe
Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes www.rki.de sollten auf aktuellem Stand sein, siehe auch Merkblatt in der rechten Randspalte.
Aviäre Influenza
Auch in Myanmar treten seit März 2007 wiederholt Fälle der klassischen Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, „Vogelgrippe“) auf. Im November 2007 wurde erstmalig die Infektion eines Menschen bestätigt, weitere Fälle sind nicht bekannt.
Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter
Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern in der rechten Randspalte.
Malaria
Das Risiko besteht ganzjährig, verstärkt in den Regenperioden zwischen März und Dezember.
Ein hohes Risiko besteht im Osten (Karen, Kayah, Tenasserim, östlicher Shan State), ein sehr hohes mit Multiresistenzen im Grenzgebiet zu Thailand sowie im Westen (südwestlicher Chin-State mit Grenzgebiet zu Bangladesch und Indien).
Ein mittleres Risiko (höher in der Regenzeit, geringer in der Trockenzeit) in den tiefer gelegenen Gebieten der übrigen Regionen mit den Touristenorten Pindaya Caves und Inle Lake.
Ein geringes Risiko besteht in den südlichen Teilen von Arakan im Westen mit dem Strand von Thandwe (Ngapali), in den größeren Städten sowie in der näheren Umgebung von Rangun.
Höhenlagen über 1000m und die Stadtgebiete von Rangun und Mandalay sind malariafrei.
Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 80 % der Fälle in Myanmar) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.
Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. „stand by-Notfallselbstbehandlung“ sinnvoll. Für die Malariaprophylaxe und die Selbstbehandlung sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam, Riamet) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden. In Myanmar gibt es Gebiete mit ausgesprochenen Mehrfachresistenzen der Erreger, eine spezielle Beratung ist hier zwingend. Medikamente sollten aus dem Ausland mitgebracht werden, da es sich bei im Land erhältlichen ausländischen Medikamenten teilweise um wirkungslose Imitate handelt.
Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- ganztägig (Dengue, s. o.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.
HIV / Aids
HIV/AIDS ist mittlerweile auch in Myanmar, insbesondere in größeren Städten und in den Grenzgebieten, ein gravierendes Problem. Gefährdet sind alle, die Infektionsrisiken eingehen: ungeschützte Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein lebensgefährliches Risiko bergen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Vereinzelte Cholerafälle treten vor allem in der Regenzeit auf und sind durch entsprechende Hygiene ebenfalls vermeidbar.
Einige Grundregeln
Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete englisch-/französischsprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke sollte mitgenommen und unterwegs der z. T. hohen Temperaturen wegen geschützt werden. Auch hierzu ist individuelle Beratung durch den Tropenarzt bzw. Reisemediziner sinnvoll.
In Notfällen kann Rat bei der SOS-Klinik (Myanmar SOS International Ltd., Inya Lake Hotel, 37 Kaba Aye Pagoda Road, Mayangone Township, Yangon, Tel. +95-1-667877 (rund um die Uhr), oder +95-1-667871 bzw. 667879, Fax +95-1-667866, www.internationalsos.com) in Rangun eingeholt werden, die auch Rettungsflüge organisiert.
Lassen Sie sich vor einer Reise nach Myanmar durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, beispielsweise oder
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000