Macau: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 12.08.2010
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Macau besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Deutschen Staatsangehörigen wird bei der Ankunft am Flughafen bzw. am Fähranleger in Macau ein Visum mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährt. Voraussetzung ist, dass der Reisende einen gültigen deutschen Reisepass vorlegt. Eine einmalige Verlängerung des Visums um weitere 30 Tage ist vor Ort der Public Security Police Force, Praceta de 1 Outubro, Edf. Comforseg, Macau, (Tel.++853-2857 3333, Fax: ++853-2878 0826) problemlos möglich und sollte ggf. auch durchgeführt werden. Wird das mit einer Gültigkeit von 90 Tagen gewährte Visum ohne Verlängerung und sei es auch nur versehentlich überschritten, muss damit gerechnet werden, dass die Behörden in Macau auf einer unmittelbaren Ausreise bestehen und eine u.U. einjährige Wiedereinreisesperre verhängen.
Auch längere Aufenthalte (bis maximal 1 Jahr), sowie Visa zur Familienzusammenführung können nach Einreise, innerhalb der zunächst gewährten 90-Tage-Frist, beim Macau Immigration Service beantragt werden. Es ist außerdem möglich, Anträge im Vorfeld an die chinesische Botschaft in Berlin zu richten.
Visumanträge zur Arbeitsaufnahme sind beim Labour Affairs Bureau of the Government of the Macau SAR, Rotunda de Carlos da Maia, Edf. Do Estado, Macau, (Tel.++853-2856 4109, E-Mail: dsalinfo@dsal.gov.mo) zu stellen.
Investoren aus Deutschland können in Macau längerfristige Visa mit einem Gültigkeitszeitraum von 3 Jahren auf Grundlage des sog. ‘Investment Scheme’ erhalten. Diese werden vom
Macau Trade and Investment Promotion Institute
N° 918 Avenida da Amizade
1°-4° andar,World Trade Center
Macau
Tel:++853-28710 300
E-Mail:
Internet:
ausgestellt.
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
– |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus – |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
– |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
– |
Weitere Anmerkungen |
Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass. |
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Besucher dürfen folgende Güter zollfrei einführen: 200 Zigaretten / 250 g Tabak oder 50 Zigarren / 100 Zigarillos (insgesamt maximal 250 g Tabakprodukte), 1 Liter Wein oder 1 Liter Alkohol mit weniger als 30% vol. sowie andere Güter bis zu einem Wert von 10.000 Patacas (ca. 10.000 Hongkongdollars). Elektrogeräte sind mit einem Einfuhrzoll in Höhe von 5 % belegt. Ausfuhrzölle bestehen nicht.
Einfuhrbeschränkungen bestehen hinsichtlich Fisch, Schalentieren, Fleisch und Gemüse, die alle einer Einfuhrgenehmigung bedürfen. Nicht eingeführt werden dürfen unter anderem Feuerwaffen, Betäubungsmittel, gefährdete Tier- oder Pflanzenarten und Pestizide. Weitere Informationen bietet die offizielle Homepage des Zollamtes in Macau:
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für die Einreise besteht derzeit keine besondere Impfpflicht, wenn sich der Besuch auf Macao beschränkt. Bei Weiterreise nach China und Ankunft aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Das Auswärtige Amt empfiehlt, die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene anlässlich der Reise zu überprüfen und zu vervollständigen.
Dazu gehören auch für Erwachsene die Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie und Polio, ggf. auch gegen Pertussis, Mumps, Masern Röteln (MMR) und Influenza.
Als Reiseimpfungen werden Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt, besonderer Exposition oder bei Reisen über Macau hinaus nach China oder Südostasien auch Hepatitis B, Typhus, Japanische Enzephalitis, Tollwut und ggf. FSME (fernöstlicher Subtyp in Nordchina) empfohlen.
HIV/AIDS
Das HIV-Vorkommen in der Bevölkerung in Macau ist bisher gering. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und auch Hepatitis E vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Weitere Infektionskrankheiten
Denguefieber
Denguefieber kommt in Macau vor, wird jedoch meist aus den umliegenden Gegenden in Indonesien und China importiert. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) albopictus übertragen, die in Macau auch vorkommt. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.
Japanische Enzephalitis
Diese durch nachtaktive Moskitos übertragenden Virusinfektion des Gehirns trat in den vergangenen Jahren in Macau zuletzt sehr vereinzelt 2002 auf. Mückenschutz und Impfung sind wirksame Prophylaxemaßnahmen.
Tsutsugamushi Fieber (Scrub Typhus)
Diese durch Milben übertragene Fiebererkrankung stellt nur bei Wanderungen in der Umgebung ein potentielles, geringes Infektionsrisiko dar. Insekten abweisende Hautmittel (Repellentien) und angepasste Kleidung sind wichtige Prophylaxemaßnahmen.
Lassen Sie sich bei Reisen über Macau hinaus nach Südchina oder Südostasien durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise oder
Die gesundheitliche Versorgung in Macau ist gut. Im Übrigen sind zahlreiche Spezialmediziner und Krankenhäuser in Hongkong schnell zu erreichen. Ärztliche Dienstleistungen in Macau und Hongkong sind ausgesprochen teuer.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000