Island: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 11.08.2010
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Island besteht derzeit kein landespezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Euros können im Land in Isländische Kronen umgetauscht werden. Deutsche Kreditkarten und EC-Karten können in Geschäften und an Bankautomaten genutzt werden.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Es wird empfohlen, sich vor allem bei Fahrten ins Hochland über die Straßen- und Wetterverhältnisse zu unterrichten. Informationen über die Befahrbarkeit öffentlicher Straßen sind beim Straßenamt, Tel.: 1777 oder +354-522 1000, oder über das Internet: (Isländisch/Englisch) oder Informationen über das Wetter beim Wetterdienst, Tel. +354-522 6000 oder 902 0600 oder über das Internet: zu erhalten. Das Fahren abseits der Straßen / Pisten ist verboten.
Die Strafen für das Überschreiten der erlaubten Höchstgeschwindigkeit beginnen mit 5.000 ISK (ca. 31 Euro) bei einer Überschreitung von 6-10 km/h. Die Höchststrafe beträgt 150.000 ISK (= ca. 935 Euro) und 3 Monate Führerscheinentzug. Die Polizei kassiert an Ort und Stelle!
Fahren unter Alkoholeinfluss ist verboten – es gilt 0,0 ‰!
Nähere Informationen – z.B. über Straßenschilder und Geschwindigkeitsbegrenzungen – können – auch auf Deutsch – auf der Internetseite abgerufen werden.
Mietwagen
Leihwagen können in Island nur unter Vorlage einer Kreditkarte angemietet werden. Dies gilt auch für in Deutschland im voraus bezahlte Fahrzeuge, bei denen die Kreditkarte grundsätzlich als Deckung für die obligatorische Haftpflichtversicherung erforderlich ist. Nicht gedeckt sind Fahrten auf Schotterstraßen (z. B. Bergstraßen / Pisten).
Auf der mehrsprachigen Internetseite des isländischen Rettungsdienstes ICE-SAR können darüber hinaus allgemeine Sicherheitshinweise abgerufen werden.
Zelten
Das Campen mit weniger als drei Zelten ist auf nicht bewirtschaftetem Land für eine Nacht gestattet, wenn der jeweilige Landbesitzer dies nicht durch anderweitigen Aushang untersagt. Camper sollten jedoch überall dort, wo es ausgewiesene Campingplätze gibt, diese auch benutzen. In der Nähe von Bauernhöfen sollte nicht ohne Erlaubnis gezeltet werden. Außerhalb von Campingplätzen muss bei mehr als drei Zelten die Erlaubnis des Landbesitzers eingeholt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
– |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
Reisepass |
Ja– Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus |
Personalausweis |
Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nur Kinder, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja |
Weitere Anmerkungen |
Bitte beachten Sie auch den Hinweis unter „Medizinische Hinweise / Krankenversicherung“.
Alleinreisende Minderjährige sollten eine Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mit sich führen. |
Aufenthaltsdauer
Deutsche Staatsangehörige können bis zu drei Monate in Island bleiben. Arbeitssuchende, deutsche Staatsangehörige dürfen bis zu sechs Monate bleiben. Seit dem 1. August 2008 brauchen deutsche Staatsangehörige, die sich länger in Island zu Erwerbstätigkeits- oder Studienzwecken aufhalten, keine Aufenthaltserlaubnis mehr bei der Ausländerbehörde zu beantragen, sondern müssen sich lediglich beim zentralen Melderegister anmelden und eine Personenkennziffer beantragen. Für weitere Informationen kontaktieren Sie bitte das isländische Zentralregisteramt (Þjóðskrá) (www.thjodskra.is). Sie können auch ein Merkblatt bei der Botschaft anfordern.
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Ein- und Durchfuhr von Tieren ist genehmigungspflichtig. Zuständig für die Erteilung einer Genehmigung ist das Landwirtschaftsministerium. Nähere Angaben und Antragsvordrucke sind unter abrufbar.
Im touristischen Reiseverkehr dürfte die Mitnahme von Haustieren nicht in Frage kommen, weil Hunde und Katzen für vier Wochen in Quarantäne müssen.
Angelausrüstung muss bei der Einfuhr desinfiziert sein. Sofern kein entsprechender Nachweis erbracht werden kann, ist die Desinfizierung auch bei der Ankunft – auf eigene Kosten – möglich.
Reitkleidung muss vor Einfuhr nachweislich gereinigt worden sein – der Nachweis muss bei der Einreise vorgelegt werden. Sättel und Zaumzeug aus Leder können nur unbenutzt und noch original verpackt eingeführt werden. Eine Desinfizierung bzw. Reinigung reicht bei Reitausrüstung aus Leder nicht aus.
Die Einfuhr von ungekochtem Fleisch – hierzu zählt z.B. auch geräucherter Schinken und Salami – sowie von ungekochter Milch und rohen Eiern ist verboten.
Allgemeine und sonstige Zollvorschriften, auch über die vorübergehende Einfuhr von Kraftfahrzeugen, werden auf der Webseite der Zollbehörde aktualisiert.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes www.rki.de für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Bei Langzeitaufenthalt oder besonderer Exposition Meningokokken-Impfung für Kinder und Jugendliche.
Krankenversicherung
Aufgrund der sehr hohen Arzt- und Krankenhauskosten in Island wird die Mitnahme einer europäischen Krankenversicherungskarte der AOK oder der Ersatzkassen dringend empfohlen. Zusätzlich zur Versicherungskarte muss als Identifikationsnachweis entweder der Personalausweis oder der Reisepass vorgelegt werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretenden Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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