Suriname: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 09.08.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Suriname besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Sprache
Die Landessprache ist niederländisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet, jedoch kann man sich recht gut auf englisch verständigen.
Infrastruktur
Die touristische Infrastruktur in Suriname befindet sich noch im Aufbau.
Flugverkehr
Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer zu entrichten. Es ist dringend zu empfehlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.
Geld / Kreditkarten
In Suriname können gängige Währungen in Hotels, Wechselstuben und in den meisten Banken getauscht werden. Von Umtausch auf der Straße wird wegen der Betrugsgefahr abgeraten. Einige Banken wechseln nur USD. Traveller Cheques werden von den meisten Banken akzeptiert. Zahlung per Kreditkarte (z.B. Mastercard, Visa) ist zumindest in der Hauptstadt in den größeren Hotels, Restaurants, Reisebüros und einigen Geschäften möglich. Maestro-Karten zur Zahlung im Onlineverfahren unter Einsatz der PIN direkt im Geschäft werden selten akzeptiert. In Abhängigkeit vom aufstellenden Kreditinstitut akzeptieren nicht alle Geldautomaten gängige Kreditkarten / sonstige Bankkarten.
Straßenverkehr
Es herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist nur teilweise ausgebaut, die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil kurvenreich. Wegen der vielen Sandstrassen, Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten. Relativ preisgünstige Taxis stehen in der Hauptstadt Paramaribo zur Verfügung.
Zum Fahren von Kfz wird ein internationaler Führerschein benötigt.
Verhalten in der Öffentlichkeit
Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Es wird angeraten, wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) nur in Fotokopie mitzunehmen und die Originale im Hotelsafe zu hinterlegen.
Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten.
Einreisebestimmungen
Visum/ Reisedokumente
Für die Einreise nach Suriname benötigen deutsche Staatsangehörige ein Visum und einen Reisepass, der mindestens noch sechs Monate gültig sein muss. Das Visum kann bei den Botschaften von Suriname in Amsterdam (De Cuser Straat 11, 1681 CK Amsterdam, Tel.: +31 20 6426137) oder in Brüssel (Avenue Louise 379,1050 Brüssel, Tel.: +32 2 6401172) beantragt werden. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Vorläufiger Reisepass |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Keine |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Reisepass |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus |
Personalausweis |
Nein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja / Gültigkeit sechs Monate über die Reise hinaus, Lichtbild muss vorhanden sein, nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten |
Weitere Anmerkungen |
Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen |
Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.
An- bzw. Abreise über die USA
Bitte beachten Sie die
Über diese Hinweise hinausgehende Fragen zu den Einreisebestimmungen müssten Sie bitte direkt bei der Botschaft oder einem der Generalkonsulate des Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.
Sollten Sie weitergehende Zollinformationen zur Einfuhr von Waren benötigen, so müssten Sie diese bitte direkt bei der Botschaft Ihres Ziellandes erfragen. Nur dort können Sie eine rechtsverbindliche Auskunft erhalten.
Die Zollbestimmungen für Deutschland können Sie auf der Website des deutschen Zolls einsehen oder telefonisch erfragen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Pflichtimpfungen für die Einreise nach Suriname sind nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sogenannten gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberimpfung nachweisbar sein.
Für Kurzreisen nach Suriname empfiehlt sich Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Für einen Langzeitaufenthalt ist Schutz gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.
Malaria
Im Landesinneren besteht Malariagefahr. Es wird empfohlen, sich gegen Insektenstiche entsprechend zu schützen, z.B. durch Moskitonetze oder mückenabweisende Mittel. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Denguefieber
Die durch Mücken übertragene Dengue-Virus-Infektion tritt ebenfalls auf.
HIV/ Aids
In Suriname ist HIV/Aids weit verbreitet (Vorsicht bei Urlaubsbekanntschaften).
Hygiene
Reisende sollten unbedingt auf besondere Hygienemaßnahmen vor Verzehr von Obst, Gemüse und Fleisch sowie Fisch und Meeresfrüchten achten. Das Leitungswasser in Suriname ist als Trinkwasser nicht geeignet.
Medizinische Versorgung
Aufgrund der unzuverlässigen medizinischen Versorgung sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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