Afghanistan: Reisewarnung

Unverändert gültig seit: 28.07.2010

Reisewarnung

Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.

Wer dennoch reist, muss sich der Gefährdung durch terroristisch oder kriminell motivierte Gewaltakte bewusst sein.

Trotz Präsenz der Internationalen Schutztruppe ISAF kann es landesweit zu Attentaten kommen. Die Sicherheitskräfte der Regierung sind nicht in der Lage, Ruhe und Ordnung zu gewährleisten. 

In ganz Afghanistan besteht das Risiko, Opfer einer Entführung zu werden. Auch in der Hauptstadt Kabul können Überfälle und Entführungen nicht ausgeschlossen werden. Im übrigen Land bestehen teilweise noch deutlich höhere Sicherheitsrisiken.

Allen Deutschen vor Ort wird zu größtmöglicher Vorsicht geraten. Dies gilt besonders für Überlandfahrten, die auch in vergleichsweise ruhigeren Landesteilen nur im Konvoi, nach Möglichkeit bewacht, und mit professioneller Begleitung durchgeführt werden sollten. Die Sicherheitslage auf der Strecke muss zeitnah zur Fahrt sorgfältig abgeklärt werden. Es wird davor gewarnt, auf ungesicherten Plätzen zu übernachten.

In weiten Landesteilen besteht keine medizinische Versorgung. Im Hinblick auf spezifische Krankheitsrisiken wird auf tropenärztliche Beratung verwiesen.

Hilfe für in Not geratene Deutsche kann die Botschaft nur in der Hauptstadt Kabul leisten. Die Telefonnummern der Botschaft finden Sie unter „Deutsche Vertretungen“.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt.

Für Reisen nach Afghanistan wird ein Reisepass benötigt und es besteht Visumpflicht. Visa müssen vor Einreise bei der afghanischen Auslandsvertretung beantragt werden. Nähere Auskünfte zum Visumverfahren erteilt die Botschaft der Islamischen Republik Afghanistan in Berlin, Taunusstrasse 3, 14193 Berlin,

Medizinische Hinweise

Vor Reisen nach Afghanistan wird dringend gewarnt

Sollten trotz Reisewarnung unabweisbar notwendige Reisen nach Afghanistan getätigt werden, sind folgende Hinweise ggf. nützlich:

Impfschutz

Das Auswärtige Amt empfiehlt für Reisen nach Afghanistan Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis-A und gegen Typhus. Bei einem längeren Aufenthalt, insbesondere bei Reisen in ländliche Gebiete, zusätzlich Hepatitis B, Meningokokken-Meningitis und Tollwut. Moderne Impfstoffe gegen Tollwut sind im Lande nicht verfügbar, so dass eine vollständige prophylaktische Impfung mit drei Injektionen bereits vor der Ausreise erfolgt sein sollte. Lediglich bei den ausländischen Militäreinheiten wäre im Notfall evtl. das Hyperimmunglobulin zu erhalten, das bei Nicht-Geimpften nach einem Biss durch ein tollwütiges Tier verabreicht werden muss. Die Tollwuterkrankung ist beim ungeimpften Menschen 100%ig tödlich. Im persönlichen Beratungsgespräch mit  einem tropen- und reisemedizinisch erfahrenen Arzt sollen diese und andere Fragen entschieden werden.

Eine gültige Gelbfieberimpfung ist nur erforderlich bei  Einreise aus gelbfieberendemischen Ländern Afrikas und Südamerikas. Impfpasskontrollen finden zwar nicht regelmäßig statt, das Risiko einer Zwangsimpfung oder einer Quarantäne sollte jedoch keinesfalls eingegangen werden. Ab Alter 60 Jahre ist zudem generell Impfschutz gegen Grippe und Pneumokokken empfohlen.

HIV/ AIDS

Durch sexuelle Kontakte, bei Drogenmissbrauch ( unsaubere Spritzen und Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV / AIDS- Infektion.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen, auch ein Cholera (zuletzt vermehrtes auftreten auch in Kabul) vermeiden.

Einige Grundregeln

Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen.

Malaria

Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles- Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica, bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Malaria ist besonders im Süden des Landes, in den Sommermonaten aber auch in den nordöstlichen Provinzen Afghanistans verbreitet. Eine Chemoprophylaxe ist im Allgemeinen nicht notwendig. Für die Stand-By-Therapie sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Riamet® , Lariam®) im Handel. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil ( Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/ Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund des mückengebundenen Infektionsrisikos wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen ( lange Hosen, lange Hemden),
  • in den Abendstunden und nachts ( Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz schlafen.

Leishmaniose

Leishmaniose ist in ganzen Land weit verbreitet. Die Hauterkrankung wird durch Sandfliegen übertragen, die nachtaktiv sind. Mückenschutz beachten!

Vogelgrippe

Auch in Afghanistan ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den „Reisemedizinischen Hinweisen“ in der rechten Randspalte.

Menschliche Erkrankungsfälle sind in Afghanistan bisher nicht bekannt geworden. Bei Geflügel wurde die Krankheit aber bereits nachgewiesen. Das Risiko für Reisende ist sehr gering. Geflügelmärkte, Vogelschauen o. ä. sollten jedoch gemieden werden. Verzehr von gekochtem oder durchgegarten Geflügelprodukten ist gefahrlos möglich, da der Erreger bei ca. 70 Grad Celsius abgetötet wird.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung, insbesondere die stationäre Behandlungsmöglichkeit, ist völlig unzureichend und in etlichen Landesteilen, vor allem auf dem Lande, und nachts nahezu nicht existent bzw. nicht nutzbar. Bei Erkrankungen und Unfällen muss daher die sofortige Verlegung in ein Lazarett der ausländischen Militäreinheiten oder die Heimschaffung erfolgen. Lediglich in den großen Städten sind Apotheken vorhanden, die ein nutzbares Angebot an Medikamenten bevorraten. Eine gekühlte Lagerung von Medikamenten ist nicht gewährleistet. Wer auf die ständige Einnahme von Medikamenten angewiesen ist, sollte nicht nach Afghanistan reisen. Falls die Reise doch stattfindet, muss er diese mitbringen und die Notwendigkeit durch den behandelnden Arzt auf Englisch bescheinigen lassen. Ein weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz sowie eine Reiserückholversicherung sollte vor der Ausreise auf jeden Fall abgeschlossen werden; sie nutzen möglicherweise im Einzelfall aber wenig in diesem Land in dieser Zeit, da medizinische Hilfe kaum (allenfalls ambulant über Tag und bei Fehlen von Straßen- und Ausgangssperren) zuverlässig erreichbar ist.

Die Deutsche Botschaft in Kabul verfügt für den Notfall über eine Adressenliste von Ärzten in Kabul, die aber wegen der Sicherheitslage praktisch ausschließlich über Tag nutzbar sind. Notfälle nachts können vielfach keinerlei medizinische Hilfe erwarten.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Afghanistan durch einen Tropenmediziner oder Reisemediziner beraten, beispielsweise oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
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