Belize: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 22.07.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Die Kriminalität ist in den letzten Jahren spürbar gestiegen. Dabei spielen Drogenhandel und –transit eine große Rolle. Auch Touristen können von Gewaltkriminalität, einschließlich bewaffneter Überfälle und Diebstähle, betroffen sein.
Besonders in Belize City und nach Einbruch der Dunkelheit ist Vorsicht geboten. Auch in Touristenzentren ist es ratsam, Wertgegenstände im Hotelsafe zu verwahren, keinen Schmuck zu tragen und auch bei Tageslicht in Gruppen aufzutreten bzw. zu reisen. Im Notfall kann die belizische Touristenpolizei um Hilfe gebeten werden.
Allgemeine Reiseinformationen
Naturkatastrophen
In Mexiko, in Zentralamerika, der Karibik und den südlichen Bundesstaaten der USA ist von Juni bis November Hurrikan-Saison. Es muss mit Tropenstürmen, starken Regenfällen und unter Umständen auch mit Erdrutschen gerechnet werden.
Aktuelle Hurrikan-Informationen sind im Internet u.a. unter www.nhc.noaa.gov abrufbar.
Infrastruktur
Belize ist ein Entwicklungsland. Die Fremdenverkehrseinrichtungen sind zum Teil sehr einfach, doch gibt es auch Hotels der Luxusklasse.
Sprachen
Offizielle Landessprache ist Englisch, obwohl in einigen Gegenden der spanische Einfluss der Nachbarländer deutlich zu spüren ist. Außerdem wird ein Patois gesprochen, das auch für den Ausländer mit guten Englischkenntnissen schwer verständlich ist. Die einheimische Bevölkerung verfügt nicht über deutsche Sprachkenntnisse.
Geld/Kreditkarten
Die meisten Kreditkarten werden in Belize anerkannt. Mit Karten der Gesellschaften Visa, Master Card, Plus und Cirrus kann Geld von Bankautomaten abgehoben werden. Bevorzugtes Zahlungsmittel ist der US-Dollar. Auch Banken nehmen in der Regel keine Euro an. Ausländische Währungen können bei den zugelassenen Wechselstellen (Domestic Commercial Banks, Postmaster General, Accountant General und Belize Global Travel Services) in belizische Währung getauscht werden. Geldtausch bei nicht zugelassenen Stellen ist eine strafbare Handlung unter dem Wechselgesetz und kann eine Verurteilung bis zu $ 10.000 und/oder eine Gefängnisstrafe bis zu 12 Monaten nach sich ziehen.
Straßenverkehr
In Belize herrscht Rechtsverkehr. Die Hauptverkehrsstraßen sind zweispurig und in einem relativ guten Zustand. Entlegene Gegenden sind nur über ungepflasterte Wege zu erreichen. Das Verhalten von Fußgängern, Fahrradfahrern und herumstreunenden Tieren im Straßenverkehr erfordert besonders umsichtiges und defensives Fahrverhalten. Das Fahren über Land nach Einbruch der Dunkelheit sollte möglichst vermieden werden. An den beiden Hauptstraßen, die Belize City mit Mexiko bzw. Guatemala verbinden, befinden sich Tankstellen in angemessener Entfernung voneinander. Sonst gibt es Tankstellen nur in den größeren Städten. Eine Pannenhilfe gibt es nicht und öffentliche Fernsprecher sind nur dünn gesät. Allerdings ist das Mobilfunknetz inzwischen gut ausgebaut.
Es wird dringend davon abgeraten, unterwegs anzuhalten, um anderen Reisenden, die vermeintlich mit einer Panne liegen geblieben sind, Hilfestellung zu leisten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Ein Visum zur Einreise nach Belize für einen Besuch bis zu einem Monat ist nicht erforderlich; bei einem darüber hinausgehenden Aufenthalt bis zu drei Monaten wird jedoch ein Visum benötigt, das beim Immigration Office für derzeitig US-D 12,50 beantragt werden kann.
Ein Rück- bzw. Weiterflugticket sowie der Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel (50 US$/Tag) müssen bei der Einreise vorgelegt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja, Mindestgültigkeit 6 Monate |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja, Mindestgültigkeit 6 Monate |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja, Mindestgültigkeit 6 Monate |
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Reisepass |
Ja, Mindestgültigkeit 6 Monate |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein, nur in Ausnahmefällen |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Bisher keine Angaben |
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Weitere Anmerkungen |
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Besondere strafrechtliche Vorschriften
Es ist strengstens untersagt, in Belize Waffen und Munition ohne Schein zu besitzen. Zuwiderhandeln wird mit hohen Geldstrafen und, im Wiederholungsfall, mit Gefängnis geahndet. Handel und Besitz von Drogen werden hart bestraft (zunächst Untersuchungshaft bis zur Verhandlung, danach bei Schuldspruch Verurteilung zu einer Geldstrafe und/oder Gefängnisstrafe mit anschließender Abschiebung).
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Für Belize sind keine Impfungen vorgeschrieben. Nur bei Einreise aus sog. gelbfieberendemischen Gebieten nach Belize muss eine Gelbfieberimpfung nachgewiesen werden.
Entgegen offiziellen Bestimmungen kann es gelegentlich der Fall sein, dass auch ein Cholera-Impfzertifikat verlangt wird. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Ankunft aus einem Land erfolgt, in dem Cholera vorkommt oder man außerhalb des internationalen Flughafens der Hauptstadt einreist.
Für den Kurzaufenthalt in Belize empfehlen sich Impfungen gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphtherie. Sollte man sich längere Zeit im Gastland aufhalten, könnten auch Impfungen gegen Hepatitis B, Typhus, ggf. auch Tollwut sinnvoll sein. Hier sollte ein erfahrener Tropenmediziner vor der Ausreise konsultiert werden.
Malaria, Denguefieber
Malaria kommt in ländlichen Gebieten Belizes vor. In jüngster Zeit werden verstärkt Denguefieber-Erkrankungen registriert, die ebenfalls von Stechmücken übertragen werden. Aus diesem Grunde sollte man sich allgemein gegen Mückenstiche, z. B. durch Moskitonetze oder auch Verwendung von mückenabwehrenden Mitteln schützen. Eine Malariaprophylaxe kann bei Besuch ländlicher Gebiete notwendig sein; auch hier sollte ein erfahrener Tropenmediziner beratend hinzugezogen werden.
Während des Aufenthalts in Belize und nach der Rückkehr aus Belize sollte beim Auftreten einer fieberhaften Erkrankung stets an eine Malariainfektion gedacht werden, da diese unbehandelt u. U. tödlich verlaufen kann.
Medizinische Versorgung
Die medizinische Versorgung in Belize ist beschränkt. Ärzte und Krankenhäuser erwarten in der Regel sofortige Bezahlung. Es ist zu empfehlen, eine für Belize gültige Reiseversicherung in Deutschland abzuschließen, die eine Kranken- bzw. eine Rücktransportversicherung beinhaltet.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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