Liechtenstein: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 14.07.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für das Fürstentum Liechtenstein besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
Zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweiz bestehen keine Zollgrenzen, sie verfügen über dieselben Einreisevorschriften. Es wird somit auf die verwiesen.
Weitere allgemeine Informationen findet man unter oder
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
Reisepass |
Ja, muss gültig sein |
Vorläufiger Reisepass |
Nein |
Personalausweis |
Ja, muss gültig sein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Einreise nur mit gültigen Dokumenten möglich |
Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
|
Kinderreisepass |
Nein |
Reisepass |
Ja, muss gültig sein |
Personalausweis |
Ja, muss gültig sein |
Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein |
Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nein |
Weitere Anmerkungen |
Alle Personen benötigen zur Einreise einen gültigen Pass oder Personalausweis |
Das Reisedokument für Ausländer mit gültiger deutscher Aufenthaltserlaubnis wird anerkannt, allerdings sind die entsprechenden Visumsvorschriften für Liechtenstein weiterhin zu beachten. Ausgenommen von der Visumspflicht sind Inhaber eines deutschen Reiseausweises für Flüchtlinge gemäß Übereinkunft von London vom 15.10.1946 oder Genfer Konvention vom 28.07.1951.
Medizinische Hinweise
Auch eine Reise nach Liechtenstein sollte Anlass sein, den Impfschutz für Erwachsene und Kinder zu überprüfen, siehe auch
Das Auswärtige Amt empfiehlt Erwachsenen einen Impfschutz gegen Diphterie, Tetanus, Keuchhusten (Pertussis).
Speziell für Liechtenstein kann auch ein Impfschutz gegen die von Zecken auf den Menschen übertragbare Virusinfektion FSME (Frühsommer Meningo-Enchephalitis) sinnvoll sein, besonders in den Waldgebieten von Balzers, Vaduz und Nendeln.
Bei besonderen Fragestellungen und Vorerkrankungen kann es sinnvoll sein, vor der Reise den Hausarzt oder einen Reisemediziner zu konsultieren.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuelle eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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