Burkina Faso: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 12.07.2010

Dringende Sicherheitshinweise – Gefahr von Entführungen und Anschlägen

In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Sowohl kriminelle Banden als auch Al-Qaida im Maghreb (AQiM) suchen derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung; in Niger, Mali und Mauretanien kam es auch in jüngster Zeit zu Entführungen. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.

Deutlich erhöhte Anschlags- und Entführungsrisiken bestehen u.a. für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. In einigen Gebieten, insbesondere in der Sahel-Sahara-Region, sind Sport- und Kulturveranstaltungen wie Wüsten-Rallyes oder Musikfestivals mit erheblichen Anschlags- und Entführungsrisiken verbunden.

Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt rät daher dringend, immer auch die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Die burkinischen Sicherheitsbehörden gehen aktuell von einem gestiegenen Entführungsrisiko für Ausländer im Norden Burkina Fasos aus. Bei Reisen über Dori, Djibo oder Ouahigouya hinaus wird dringend dazu geraten, vorher Kontakt mit Polizei und/oder Gendarmerie dieser Orte aufzunehmen.

Demonstrationen oder Protestkundgebungen beispielsweise gegen gestiegene Lebenshaltungskosten, universitäre Missstände oder Abgaben und Gebühren können sich spontan entwickeln. Es wird daher empfohlen, in Ouagadougou und anderen größeren Städten Burkina Fasos Menschenansammlungen zu meiden.

Reisen über Land / Straßenverkehr

In Ouagadougou ist es durch schwere Regenfälle und Überflutungen Anfang September 2009 zu teils schweren Straßen- und Gebäudeschäden gekommen. Mit Brücken- und Straßensperrungen und Umleitungen im Stadtgebiet sowie mit Einschränkungen bei der medizinischen Versorgung in Ouagadougou muss weiterhin gerechnet werden.

Während der Regenzeit ist nach regelmäßig heftigen Regenfällen bei Reisen in ganz Burkina Faso mit Verzögerungen auf Grund von Straßenschäden zu rechnen.

Bei Reisen in die nördlichen Landesteile Burkina Fasos ist aufgrund der dünnen Besiedelung und der schwachen Präsenz von Sicherheitskräften auch vor dem Hintergrund jüngster Entführungsfälle in den Nachbarländern Mali und Niger besondere Vorsicht geboten.

Von Ein- und Ausreisen auf dem Landweg über die Grenze zum Nachbarland Côte d’Ivoire (Elfenbeinküste) wird auf Grund der dortigen Lage weiterhin abgeraten.

Kriminalität

Seit mehreren Jahren kommt es in Burkina Faso auf Überlandstraßen immer wieder zu bewaffneten Überfällen. Der Osten und Südosten des Landes waren in den vergangenen Jahren besonders betroffen. In jüngster Vergangenheit kamen mehrere derartiger Vorfälle auch im Norden des Landes, in der Sahelregion und neuerdings auch im Südwesten vor. Bei Überlandreisen wird generell, besonders aber in vorgenannten Regionen, zu erhöhter Vorsicht geraten.

Selbst Fahrten bei Tageslicht und im Konvoi bieten nur einen begrenzten Schutz. Von Nachtfahrten wird dringend abgeraten.

Auch in der Hauptstadt Ouagadougou nimmt die Kleinkriminalität weiter zu. In den vergangenen Monaten kam es insbesondere nach Einbruch der Dunkelheit wiederholt zu Diebstahl oder Raub von Handtaschen und Wertgegenständen. Während Großveranstaltungen wie anstehenden Fußball-WM Entscheidungsspielen ist mit einer Zunahme solcher Delikte zu rechnen. Auffälliger Schmuck, Uhren, Kameras und Brieftaschen/Geldbörsen sollten möglichst nicht sichtbar getragen werden. Auf das Tragen von Handtaschen sollte ganz verzichtet werden.

Fotografieren bestimmter Einrichtungen

Das Fotografieren bestimmter Einrichtungen ist untersagt. Nicht-Beachtung dieses Verbots kann unangenehme Situationen verursachen (z.B. Handgreiflichkeiten). Mit der Konfiszierung des Fotoapparates ist in jedem Fall zu rechnen.

Eine Liste der betroffenen Einrichtungen ist beim burkinischen Tourismusministerium

erhältlich. Eine Übersetzung dieser Liste kann bei der deutschen Botschaft unter angefordert werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Infrastruktur

Die touristische Infrastruktur in Burkina Faso befindet sich, abgesehen von der Hauptstadt Ouagadougou und der zweitgrößten Stadt Bobo-Dioulasso, auf überwiegend einfachem Niveau.

Reisen über Land / Flugverkehr

Ouagadougou ist aus Europa mit mehreren Fluglinien wöchentlich direkt oder mit Umsteigen erreichbar. Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg über die Nachbarländer ist grundsätzlich möglich. Es ist ratsam, Reisen nur mit einem zuverlässigen und verkehrstechnisch sicheren Kfz (Geländefahrzeug) durchzuführen. Empfohlen wird der Abschluss einer Vollkaskoversicherung.

Geld

Landeswährung ist der in der Parität an den Euro gekoppelte Franc CFA (1 Euro = 656 FCFA).

Ausfuhr von Bronzeartikeln

Während des Aufenthaltes in Burkina Faso erworbene Souvenirs aus Bronze müssen bei der Ausreise per Flugzeug im Koffer verstaut werden. Bronzeartikel sind als gefährliche Gegenstände eingestuft und dürfen als solche nicht im Handgepäck mitgeführt werden.

Für detaillierte touristische Auskünfte empfiehlt die Botschaft eine Kontaktaufnahme mit dem „Office National du Tourisme Burkinabé“ (ONTB), 03 BP. 70 68, Ouagadougou 03, Tel. (226) 50 31 19 59 oder mit der burkinischen Botschaft in Berlin, Tel.: 030-30 10 59 90, E-Mail.:

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen ein Visum zur Einreise nach Burkina Faso. Dieses ist vor Reiseantritt bei der Botschaft von Burkina Faso zu beantragen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja; Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja; Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

GELBFIEBERIMPFUNG OBLIGATORISCH

(Impfnachweis muss vorgezeigt werden!)

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

Kinderreisepass

Ja; Mit Foto und Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Reisepass

Ja; Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

Weitere Anmerkungen

GELBFIEBERIMPFUNG OBLIGATORISCH

(Impfnachweis muss vorgezeigt werden!)

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des täglichen Bedarfs sowie ausreichend Devisen für die Zeit des touristischen Aufenthalts können ohne Probleme eingeführt werden. Für die Einfuhr von Jagdwaffen bedarf es einer besonderen Genehmigung. Die Einfuhr pornographischer Schriften ist verboten.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaften stoßen in Burkina Faso auf heftige gesellschaftliche Ablehnung. Homosexualität findet im Strafgesetzbuch als Straftatbestand keine explizite Erwähnung, kann aber als „Störung der öffentlichen Ordnung“ oder „Verstoß gegen die guten Sitten“ strafrechtlich verfolgt und mit bis zu drei Jahren Gefängnis bestraft werden.

Einfuhr, Besitz (darunter fällt auch der Besitz zum eigenen Konsum) sowie Verkauf von Rauschmitteln ist verboten und wird mit Haftstrafen von bis zu 20 Jahren und hohen Geldstrafen geahndet. 

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Burkina Faso ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben und wird bei Einreise kontrolliert. ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus.

Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes sollten auf aktuellem Stand sein.

Gelbfieber

In den vergangenen Jahren wurden zwischen 14 und 29 Gelbfieberfälle pro Jahr bestätigt.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den wichtigsten Erkrankungen in Burkina Faso. Die Übertragung erfolgt durch den Stich Blut saugender, nachtaktiver Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (ca. 90 % der Fälle in Burkina Faso!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Es besteht ein hohes Malariarisiko im ganzen Land. Übertragung im Süden ganzjährig, im mittleren und nördlichen Teil des Landes saisonal mit höchsten Erkrankungszahlen während der Regenzeit und  anschließenden Übergangsphase und Abnahme in der Trockenzeit. Eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) ist zu empfehlen. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene, in Deutschland verschreibungspflichtige, Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) in lokalen Apotheken nur z.T. erhältlich. Die Mitnahme eines ausreichenden Vorrats ist zu empfehlen. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • Körper bedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV / AIDS

180.000 Fälle von HIV/AIDS-Infektionen werden 2005 für Burkina Faso gemeldet. 2005 waren 2,5 % der Schwangeren und ca. 21 % der Prostituierten HIV-positiv. Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Cholera tritt immer wieder in Epidemien auf. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Weitere Infektionskrankheiten

Meningokokken-Krankheit

Burkina Faso wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit mehreren tausend bis über zwanzigtausend gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.

Denguefieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Vogelgrippe

Im Jahr 2006 traten in Burkina Faso erstmalig Fälle der klassischen Geflügelpest (H5N1, hoch pathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) auf. Erkrankungen beim Menschen wurden bisher nicht nachgewiesen. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden. Bitte beachten Sie die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Die ärztliche Versorgung in Ouagadougou ist begrenzt. Französisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen sind vorhanden. Deutsch sprechende Ärzte sind nicht bekannt.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken in Ouagadougou in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Ouagadougou haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, häufig französischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Touristen, die nach Burkina Faso kommen, sollten über einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung verfügen.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Burkina Faso durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten, siehe beispielsweise  oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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