Gabun: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 29.06.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In ganz Gabun, insbesondere in den größeren Städten Libreville, Franceville und Port Gentil, sind die üblichen Vorsichtsmaßnahmen zu beachten (keine Wertgegenstände, kleinere Summen an Bargeld auf mehrere Taschen verteilt mitführen, um keine Gewaltanwendung seitens der Diebe oder Räuber zu provozieren, nach Einbruch der Dunkelheit nicht alleine zu Fuß unterwegs sein, …). Dies gilt auch für Strandspaziergänge am helllichten Tag.
Reisen über Land / Straßenverkehr
Afrika-Durchquerer auf dem Landweg sollten sich bei Weiterreisen in das benachbarte Ausland (vor allem Republik Kongo, Demokratische Republik Kongo) auf jeden Fall mit der Sicherheitslage in diesen Ländern vertraut machen. Durch zeitweise geschlossene Grenzen, innere Unruhen sowie hohe Kriminalität sind Reisen in diese Länder mit hohem Risiko verbunden.
Bei Benutzung der in Gabun üblichen Sammeltaxen sollte man eine gewisse Vorsicht walten lassen. Es ist ratsam, nur leere Taxen anzuhalten und mit dem Fahrer einen Tarif für die Alleinfahrt zu vereinbaren. Dabei sollte man auch auf äußeren Zustand achten, die Mehrzahl der Taxis sind in miserablem, technischen Zustand. Aufgrund häufiger und gravierender technischer Mängel und dem riskanten Fahrverhalten einheimischer Fahrer besteht erhöhte Unfallgefahr. Die Fahrzeuge sind oft unbeleuchtet, daher gilt dies in noch höherem Maß bei Dunkelheit.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Gabun ein Visum, das bei den gabunischen Auslandsvertretungen beantragt werden kann.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja: Einreisevisum muss zuvor bei einer gabunischen Auslandsvertretung eingeholt werden |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja: Einreisevisum muss zuvor bei einer gabunischen Auslandsvertretung eingeholt werden |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Das Einreisedokument muss noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja: Einreisevisum muss zuvor bei einer gabunischen Auslandsvertretung eingeholt werden |
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Reisepass |
Ja: Einreisevisum muss zuvor bei einer gabunischen Auslandsvertretung eingeholt werden |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja: Einreisevisum muss zuvor bei einer gab. Auslandsvertretung eingeholt werden |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja: Einreisevisum muss zuvor bei einer gabunischen Auslandsvertretung eingeholt werden |
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Weitere Anmerkungen |
Ab dem 16. Lebensjahr ist ein eigener Reisepass mit Einreisevisum erforderlich. Alleinreisende Kinder benötigen ein beglaubigtes Genehmigungsschreiben der Sorgeberechtigten in französischer Sprache. Das Einreisedokument muss noch 3 Monate nach Ablauf des Visums gültig sein. |
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. In Zweifelsfällen wird empfohlen, mit der Botschaft der Gabunischen Republik in Berlin Kontakt aufzunehmen.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände des täglichen Bedarfs können eingeführt werden. Geld muss nicht deklariert werden, jedoch in Einzelfällen mitgeführte Notebooks. Es dürfen maximal 200.000 F CFA ausgeführt werden, das Geld kann am Flughafen in EUR umgetauscht werden. Die Einfuhr von Waffen ist untersagt.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Das Fotografieren aller sicherheitsrelevanten Bereiche (insbesondere Kasernen und sonstige militärische Anlagen, Polizeigebäude, Gefängnisse, Flughäfen, Hafenanlagen u.ä.) ist untersagt und sollte daher unterlassen werden.
Das Fotografieren einzelner Personen bzw. -gruppen, insbesondere islamischer Religionszugehörigkeit, sollte ohne vorherige Erlaubnis des/der Betroffenen unter allen Umständen unterlassen werden, da es aggressives Verhalten auslösen kann.
Drogenhandel/-konsum und jede Art von Prostitution stellen Straftatbestände dar. Für nicht orts- und landeskundige Besucher kann es oft den Anschein haben, als würden diese Straftaten stillschweigend geduldet. Dieser Trugschluss kann u.U. sehr unangenehme Folgen haben.
Homosexualität ist nach gabunischem Recht als Verstoß gegen die guten Sitten unter Strafe gestellt. Homosexuelle Paare, die sich öffentlich entsprechend benehmen, begeben sich nicht nur wegen der strafrechtlichen Bedrohung in Gefahr, sondern gefährden auch ihre eigene Sicherheit durch aggressives Verhalten von Passanten, die zufällig Zeuge derartigen Benehmens sind.
Medizinische Hinweise
Die medizinische Versorgung ist landesweit für schwerere Erkrankungen oder Verletzungen nicht ausreichend. Ernstere Erkrankungen müssen deshalb in Europa oder Südafrika behandelt werden.
Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amts empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio, Hepatitis A und B, sowie Meningitis ACWY. Bei besonderer Exposition (Landaufenthalt, Jagd, Jogging u.a.) kann Impfschutz gegen Tollwut, Typhus und Cholera sehr sinnvoll sein.
Eine gültige Gelbfieberimpfung ist zur Einreise vorgeschrieben. Gelegentlich wird die Choleraimpfung an der Grenze als Nachweis zur Einreise verlangt.
HIV / Aids ist im Lande ein großes Problem und eine große Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches Risiko bergen.
Durch sorgfältige Hygiene beim Essen und Trinken (nur Abgekochtes, nichts lau Aufgewärmtes) und konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, helle bedeckende Kleidung, angepasstes Verhalten) können die meisten zum Teil auch gefährlichen Durchfälle und viele Infektionserkrankungen ganz vermieden werden. Dazu zählen auch das Denguefieber und die Malaria.
Es besteht ein hohes Malaria-Risiko landesweit.
Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden.
Im Land gibt es eine Vielzahl anderer Erkrankungen wie: Hepatitis A, B und C, Polio, Typhus, Cholera, Filariosen, Loa Loa, Chikungunya, Meningokokken-Menigitis, Tuberkulose, Bilharziose, Tollwut, Ebola-Fieber.
Die medizinische Versorgung im Lande ist mit der in Europa nicht zu vergleichen und ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen auch gut ausgebildete Ärzte.
Der Abschluss einer Auslandskranken- und Reiserückholversicherung wird dringend angeraten.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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