Syrien: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 22.06.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Terrorismus

Derzeit gibt es keine Hinweise auf eine erhöhte Sicherheitsgefährdung für Deutsche oder deutsche Institutionen in Syrien. Am Morgen des 27. September 2008 ereignete sich an der vom Internationalen Flughafen nach Damaskus führenden Autobahn eine Explosion, die mindestens 17 Tote und 14 Verletzte forderte.

Aufgrund Syriens Lage als Nachbarstaat des Irak und des Libanon muss auch die Entwicklung der Sicherheitslage in diesen beiden Staaten mit besonderer Aufmerksamkeit beobachtet werden. Auf die Reisewarnungen für den Irak und Teile des Libanon wird ausdrücklich hingewiesen.

Grenzregionen zur Türkei und Irak

In Syrien können gelegentliche Spannungen in der überwiegend kurdisch bevölkerten Nord-Ost-Provinz und an der syrisch-irakischen Grenze nicht ausgeschlossen werden. Generelle Wachsamkeit ist angeraten. Es wird empfohlen, größere Menschenansammlungen und Demonstrationen zu meiden.

Reisen über Land und auf dem Luftweg

Mit Ausnahme der militärischen Sperrgebiete gibt es in Syrien keine Reisebeschränkungen. Für Besuche der fast völlig zerstörten Stadt Qunaitra direkt an der Grenze zum israelisch besetzten Golan brauchen Reisende eine Sondergenehmigung, die in der Regel kurzfristig ausgestellt wird. Zuständig für eine solche Genehmigung ist das Militärattachébüro (Faraa al Mulhakeen) in Damaskus, das sich im Stadtteil Malki, nördlich vom Adnan-Malki-Platz an der Ecke der Toulaitila- und Ziryab-Straße befindet (ortsübliche Beschreibung für einen Taxifahrer).

Auf dem Golan befindet sich auch in den für Touristen frei zugänglichen Gebieten noch explosives Material aus dem Nahostkrieg 1973. Besondere Vorsicht ist daher geboten. Es wird dringend geraten, die regelmäßig befahrenen Wege nicht zu verlassen.

Beim Fotografieren, insbesondere nicht eindeutig touristischer Gebäude oder Ansichten, ist in Syrien Zurückhaltung und Vorsicht geboten. Es ist in Syrien verboten, militärische Einrichtungen zu fotografieren. Der Begriff der militärischen Einrichtung wird von den syrischen Sicherheitsdiensten umfassend ausgelegt und kann auch z.B. Wohnhäuser hochrangiger Personen, Brücken, Rundfunkeinrichtungen oder andere staatliche Gebäude umfassen. Das Verbot sollte unbedingt beachtet werden.

Allgemeine Reiseinformationen

Landessprache

Die Landessprache ist Arabisch. Fremdsprachen sind in Syrien noch nicht überall verbreitet. Als Fremdsprachen werden in Syrien in erster Linie Englisch, in zweiter Linie Französisch benutzt, wobei Englisch unter der jüngeren Generation vorherrschend ist.

Geld / Kreditkarten / Reiseschecks

Das Land öffnet sich mehr und mehr für den internationalen Tourismus. Allerdings sollten derzeit die Erwartungen an eine für Touristen erforderliche Infrastruktur nicht zu hoch gesteckt werden. Dies betrifft insbesondere die Akzeptanz von Kreditkarten und Reiseschecks und die Verfügbarkeit mancher Konsumgüter. Im Hinblick darauf bestehen große Unterschiede zwischen den großen Städten und der Provinz.

Die Verwendung von EC-Karten ist in Syrien nur punktuell möglich. Selbst in den großen Städten gibt es nur wenige Automaten mit EC-Funktion; viele akzeptieren trotz entsprechender Kennzeichnung keine EC-Karten. Zudem ist das Limit für Abhebungen niedriger als in Europa. Bei den Kreditkarten erhält man nur mit der Visa-Card Geld, vorausgesetzt, man gibt die PIN-Nummer ein. Kreditkarten können in internationalen Hotels in der Regel verwendet werden, eine Barauszahlung ist nicht möglich. In begrenztem Umfang können auch touristische Artikel mit Kreditkarte bezahlt werden.

Es ist davon abzuraten, „auf der Straße“ Geld zu tauschen. Reisenden wird daher empfohlen, Bargeld in ausreichendem Maße mitzuführen. Reiseschecks werden bei Privatbanken mit entsprechendem Umtauschbrief anerkannt. Euroschecks nur nach Verifizierung, was bis zu 3 Wochen dauern kann. Hotelrechnungen internationaler Hotels und in Syrien erworbene Flugscheine müssen in US-Dollar bezahlt werden.

Öffentlicher Nahverkehr

Der öffentliche Nah- und Fernverkehr ist nicht auf Touristen eingerichtet. Es ist aber möglich, Syrien weitgehend mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu bereisen. In Städten ist das Taxi das übliche Verkehrsmittel. Zwischen den größeren Städten verkehren komfortable Überlandbusse und zum Teil Züge. Der Erwerb von Busfahrkarten für Überlandfahrten ist üblicherweise nur nach Vorlage des Reispasses möglich. Auf dem Land ist man auf unregelmäßig verkehrende Mikrobusse angewiesen. Diese Busse sind ausschließlich auf Arabisch beschriftet, es gibt weder Fahrpläne noch bestimmte Haltestellen. Ebenso besteht die Möglichkeit, sich als Selbstfahrer mit dem Mietwagen fortzubewegen. In den Städten ist der Verkehr jedoch häufig sehr dicht, elementare Verkehrsregeln werden nicht eingehalten. Die Orientierung ist erschwert, da Straßenbezeichnungen, Hausnummern und Wegweiser häufig nicht existieren oder nur in arabischer Schrift. Überlandfahrten bei Nacht sind unfallträchtig und sollten vermieden werden.

Landestypische Gepflogenheiten

Syrien ist ein arabisch-islamisches Land. Gastfreundschaft hat einen sehr hohen Stellenwert. Die Menschen sind Fremden gegenüber in der Regel sehr hilfsbereit. Umgekehrt wird von Reisenden erwartet, sich den Gepflogenheiten vor Ort anzupassen. Dies betrifft vor allen Dingen den Umgang der Geschlechter miteinander und die Kleidung. Letzteres sollte vor allen Dingen beim Besuch von Moscheen beachtet werden. Empfehlenswert ist für Frauen und Männer Kleidung, die Arme und Beine bedeckt. Außerhalb der Städte ist wenig körperbetonte Kleidung empfehlenswert. In diesem Zusammenhang ist zu bedenken, dass die Temperaturen im Land je nach Aufenthaltsort und Jahreszeit extrem schwanken können.

Eine gute Vorbereitung von Reisen nach Syrien unter Zuhilfenahme einschlägiger Reiseführer ist aus diesen und weiteren Gründen sehr zu empfehlen.

Doppelstaater und Personen mit dauerhaftem Aufenthalt in Deutschland

Alle Reisenden, die neben der deutschen auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen (etwa durch syrische Staatsangehörigkeit des Vaters), werden nach allgemeiner Praxis in Syrien ausschließlich als Syrer behandelt. D.h., Personen mit einer doppelten Staatsangehörigkeit unterliegen uneingeschränkt den für syrische Staatsangehörige gültigen Rechtsvorschriften, sobald sie sich in Syrien aufhalten. So dürfen nach syrischem Recht Kinder unter 18 Jahren ohne Zustimmung des Vaters nicht ausreisen. Konsularische Hilfe durch die Deutsche Botschaft ist für diesen Personenkreis in aller Regel nur sehr eingeschränkt möglich. Auch länger zurückliegende Gesetzesverletzungen im Heimatland (z.B. illegale Ausreise) können von den syrischen Behörden bei einer Rückkehr verfolgt werden. In diesem Zusammenhang kommt es immer wieder zu Verhaftungen, obwohl die Betroffenen von einer vorherigen Bestätigung syrischer Behörden, bei einer Rückkehr seien keine Schwierigkeiten zu befürchten, berichten.

Ein- und Ausreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise in die Arabische Republik Syrien ein Visum. Das Visum ist grundsätzlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin oder dem Syrischen Honorarkonsul in Hamburg zu beantragen. Eine Erteilung an der Grenze ist nur für Gruppenreisende möglich, deren deutscher Reiseveranstalter mit einem syrischen Partner zusammenarbeitet. Die Gruppenreisenden erhalten ein kostenloses Visum.

Deutsche, die ohne Visum anreisen, müssen Syrien regelmäßig mit dem nächsten Flugzeug wieder verlassen. Auch an den syrischen Grenzübergängen zu Nachbarländern, beispielsweise Libanon, ist die Erteilung von syrischen Visa nicht mehr möglich. Dies gilt auch für Transitvisa.

Enthält der Reisepass israelische Einreisestempel oder Einreisestempel von Grenzübergängen, die an Israel grenzen (Grenzübergang Allenby-/König Hussein Brücke zu Jordanien oder Grenzübergang Taba (Sinai) zu Ägypten) wird die Einreise – auch wenn die Syrische Botschaft ein Visum erteilt hat – verweigert. Betroffene Personen werden nach Deutschland oder in das Herkunftsland zurückgesandt. Auch ohne entsprechende Stempel im Pass kann es auf Grund der Angaben zu einem entsprechenden Geburtstort (Israel oder besetzte Gebiete) zu Verzögerungen bei der Einreise kommen.

Deutsche mit dauerndem Aufenthalt im Ausland müssen das Visum an der für das Gastland zuständigen syrischen Auslandsvertretung beantragen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate

Vorläufiger Reisepass

Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).

Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate

Reisepass

Ja; Gültigkeit bei Einreise mindestens sechs Monate

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja; amtlich in den Pass eingefügtes Passfoto des Kindes muss enthalten sein 

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja; Passfoto des Kindes muss enthalten sein

Weitere Anmerkungen

Das Reisedokument darf keine Stempel enthalten, die auf einen Aufenthalt in Israel einschließlich der besetzten Gebiete schließen lassen (s. Reisehinweis).

Reiseausweise für Ausländer, Staatenlose und anerkannte Flüchtlinge werden von Syrien anerkannt, sofern Syrien im Gültigkeitsbereich eingeschlossen ist und das Reisedokument noch drei Monate über die Reise hinaus gültig ist.

Verlängerung des Aufenthaltes

Bei einem Aufenthalt, der 45 Tage überschreitet, sind ausländische Staatsangehörige in Syrien verpflichtet, sich bei der syrischen Pass- und Einwanderungsbehörde zu melden und ihren Aufenthalt verlängern zu lassen. Gewöhnlich lautet der syrische Stempel im Reisepass, der zur Vorsprache verpflichtet, noch auf 15 Tage (Altregelung). Aufenthalte von bis zu drei Monaten sind in der Regel möglich, danach muss der genaue Aufenthaltsgrund (z.B. Sprachkurs, Studium) nachgewiesen werden.

Einreise mit Pkw oder Motorrad

Bei Einreise mit eigenem Fahrzeug wird dieses an der Grenze im Reisepass des Fahrers/Eigentümers eingetragen. Dessen Wiederausreise ist dann ebenfalls nur zusammen mit diesem Fahrzeug möglich.

Die für Syrien geltenden Verkehrsregeln wurden vor kurzem verschärft; sie entsprechen nun weitgehend europäischen Standards (Gurtpflicht, Verbot des Telefonierens mit Mobiltelefon, Pflicht zur Mitführung eines Feuerlöschers, Geschwindigkeitsbeschränkungen in den Städten und bei Überlandfahrten).

Ausreisesteuer

Sowohl Ausländer als auch Syrer müssen bei der Ausreise aus Syrien auf dem Luftweg eine Ausreisesteuer in Höhe von derzeit 1.500 syrischen Pfund (etwa 25 EUR) bezahlen. In den meisten Fällen ist diese Steuer bereits im Preis für das Flugticket enthalten; im Zweifelsfall ist jedoch Rückfrage bei der jeweiligen Fluggesellschaft ratsam. Bei Ausreise auf dem Landweg beträgt die Ausreisesteuer derzeit 550 syrische Pfund (etwa 10 EUR). Kinder unter 12 Jahren sind von der Ausreisesteuer befreit.

Hinweise für Doppelstaater

Worauf Männer mit doppelter Staatsangehörigkeit achten müssen: Deutsche männliche Staatsangehörige, die nach syrischer Rechtsauffassung auch die syrische Staatsangehörigkeit besitzen, mussten bei der besuchsweisen Einreise bisher damit rechnen, dass sie zum Militärdienst in den syrischen Streitkräften eingezogen wurden, wenn sie sich nicht gegen Zahlung eines höheren Geldbetrages vom Militärdienst freistellen lassen konnten. Seit 2001 ist eine Einreise für im Ausland lebende syrische Staatsangehörige, die ihren Militärdienst nicht abgeleistet haben (oder die keine Freistellung haben) für die Dauer von maximal drei Monaten möglich. Die hierfür erforderliche behördliche Genehmigung ist schriftlich bei der Syrischen Botschaft in Berlin zu beantragen. Probleme sind hierzu nicht bekannt.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Bargeld im Gegenwert von mehr als 5000 US-Dollar muss bei der Einreise deklariert werden, um die ausländische Währung bei Ausreise wieder ausführen zu dürfen.

Die Einfuhr von elektronischen Geräten und Videokameras unterliegt gesonderten Regelungen. Auf die Mitnahme von GPS (Global Positioning System)-Geräten sollte verzichtet werden.

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist staatlich geregelt. Es wird dringend zur Vorsicht bei einschlägigen „Angeboten“ an den vielen historischen Stätten Syriens geraten, auch wenn es sich hier meistens um Fälschungen handelt.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Es gibt in Syrien eine Reihe von Militärsperrgebieten, die allerdings nicht immer eindeutig gekennzeichnet sind. Für solche Bezirke gilt ein absolutes Verbot für das Betreten und Fotografieren. Das Fotografierverbot ist auch an Flughäfen, an allen militärischen Einrichtungen sowie an Brücken zu beachten.

Gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen sind in Syrien verboten und mit Gefängnisstrafe bedroht. Auch wenn bisher kein Fall bekannt ist, bei dem ein Europäer auf Grund dieser Vorschrift strafrechtlich verfolgt wurde, ist ein entsprechend diskretes Verhalten dringend anzuraten.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Eine Gelbfieberimpfung ist bei Einreise aus Infektionsgebieten vorgeschrieben. Bei direkter Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt zusätzlich zu den durch die STIKO (ständige Impfkommission) empfohlenen Standardimpfungen  Impfschutz gegen:

  • Poliomyelitis, Hepatitis A, Masern/Mumps/Röteln (bei einem Aufenthalt von bis zu vier Wochen),
  • zusätzlich Hepatitis B (bei einem mehr als vierwöchigen Aufenthalt),
  • je nach Reisestil ggfs. Typhus, ggfs. Tollwut.

Durchfallerkrankungen

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.

Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser mit Kohlensäure, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes und abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen möglichst Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmitteln gilt: Kochen oder selber Schälen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion – wo angebracht – durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Malaria und andere durch Insekten übertragbare Erkrankungen

Plasmodium vivax ist in den nördlichen Grenzgebieten zur Türkei und zum Irak endemisch. Das Infektionsrisiko ist aber insgesamt gering. Trotzdem sollten, auch im Hinblick auf andere durch Mücken oder andere Insekten übertragene Erkrankungen (z.B. Leishmaniose, Phlebotomus Fieber), allgemeine Schutzmaßnahmen beachtet werden, beispielsweise Repellentien, Moskitonetz , langärmlige Kleidung.

HIV/Aids

HIV/Aids kommt auch in Syrien vor. Die bekannten Risiken sollten gemieden werden.

Weitere Infektionskrankheiten

Bilharziose ist in einigen Regionen endemisch, dort Süßwasserkontakt meiden.

Hepatitis A, B, Echinokokkose und Tollwut können landesweit vorkommen.

Sonstiges Gesundheitsgefahren

Schutz vor saisonal vermehrter Sonneneinwirkung beachten (Kopfbedeckung, Sonnenmilch etc.). Straßenverkehr!

Bitte beachten Sie auch die reisemedizinischen Hinweise in der rechten Randspalte.

Medizinische Versorgung

Das Versorgungsniveau ist zumindest in Damaskus gut bis befriedigend. Außerhalb der Hauptstadt ist allerdings mit größeren Einschränkungen zu rechnen. Grundsätzlich ist für alle Reisenden eine Auslandskrankenversicherung mit Rückholoption im Notfall empfehlenswert.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner persönlich beraten und Ihren Impfschutz anpassen, auch wenn Sie aus anderen Regionen schon Auslandsreiseerfahrung haben, siehe beispielsweise oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

gesamten Artikel lesen zurück mit ESC