Ghana: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 28.05.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

In der Provinz Upper East wird die Sicherheitslage durch gelegentliche gewalttätige Auseinandersetzungen zwischen lokalen Bevölkerungsgruppen beeinträchtigt. Eine baldige Lösung dieser Konflikte ist nicht abzusehen. Vor Reisen in diese Regionen sollten daher aktuelle Informationen zur Lage eingeholt werden. Derzeit besteht in Bawku (Bawku Municipality) eine Ausgangssperre von 16 Uhr bis 6 Uhr morgens. In Gushiegu besteht eine Ausgangssperre von Mitternacht bis 4 Uhr morgens.

Bei Reisen in die Grenzregionen und in die Nachbarländer wird dringend empfohlen, die dort geltenden Sicherheitshinweise sorgfältig zu studieren.

Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität

Es werden verstärkt Fälle von Internet- und Vorauszahlungsbetrug registriert, die ihren Ursprung in Ghana haben. Hierbei werden häufig Liebesbeziehungen oder gar Heiratsabsichten per Internet angebahnt, die in betrügerischer Absicht getätigt werden. Die Deutsche Botschaft in Accra hat hierzu ein Merkblatt erstellt, das über folgenden Link abrufbar ist

Ghana ist im Vergleich zu anderen afrikanischen Ländern ein relativ sicheres Reiseland mit landesweit niedriger Kriminalitätsrate. In der Hauptstadt Accra ist allerdings eine Zunahme von Gewalttaten zu verzeichnen. Vor allem am Flughafen Kotoka, im Geschäftsviertel Osu (insbesondere nachts) sowie in den Wohnbezirken von Ausländern (Stadtteile Cantonments, Labone und Airport Residential Area) werden allwöchentlich Diebstahls- oder Gewaltdelikte registriert. Vorsicht ist auch bei Buchung von außerhalb der Innenstadt von Accra gelegenen kleineren Hotels geboten.

Geld / Kreditkarten

Landeswährung ist der Cedi (GHC). Cedis können bei den staatlich zugelassenen FOREX-Büros getauscht werden. Die aktuellen Kurse sind dort zu erfragen. Auch die größeren Hotels sind autorisiert, Geldwechsel vorzunehmen; die Kurse sind jedoch geringfügig schlechter als bei den FOREX-Büros. Die günstigsten Kurse sind gegen Bargeld zu erzielen, auch Traveller Cheques werden akzeptiert – allerdings zu deutlich schlechteren Kursen.

Kreditkarten werden nur in größeren Hotels und Restaurants akzeptiert und sollten wegen der Missbrauchsgefahr auch nur dort benutzt werden.

An den Bankautomaten ist in begrenztem Umfang (Limit setzt das kartenausgebende Institut) das Abheben von Bargeld mit einer Visa-Kreditkarte möglich. Mit einer Mastercard besteht lediglich die Möglichkeit, gegen Vorlage des Reisepasses und der Kreditkarte am Schalter der Barclays Bank Geld zu bekommen. Dies ist in den größeren Städten, in Accra nur in der Hauptgeschäftsstelle (High Street), möglich. Für finanzielle Notfälle besteht die Möglichkeit des Geldtransfers über „Western Union“ (Info 069-26 48 201, Frankfurt) von jeder deutschen Verkehrsbank, die i.d.R. in Bahnhöfen und Flughäfen angesiedelt sind.

Anfang Juli 2007 führte die ghanaische Zentralbank eine Währungsreform durch, die Währung behält ihren Namen „Cedi“. 10.000 „alte“ Cedis sind nun 1 „neuer“ Ghana Cedi (GHC). „Alte“ Cedi können seit Ende 2007 nicht mehr als Zahlungsmittel verwendet werden. Scheine und Münzen können nur noch von der Bank of Ghana und den kommerziellen Banken umgetauscht werden. Die neuen Scheine sind als 50 GHC, 20 GHC, 10 GHC ,5 GHC und 1 GHC Noten erhältlich. Die Münzen werden als 1 GP (Ghana Pesewa), 5 GP, 10 GP, 20 GP und 50 GP ausgegeben.

Zu Fremdwährungsein- und -ausfuhr siehe „Besondere Zollvorschriften“

Reisen über Land / Straßenverkehr

Ghana verfügt über ein wachsendes Netz gut ausgebauter Überlandstraßen. Dennoch ist stets mit erheblichen Straßenschäden (tiefen Löchern) und unbefestigten Teilabschnitten zu rechnen. Die Unfallgefahr im Straßenverkehr ist sehr hoch. Nachtfahrten über Land sollten wegen des schlechten Straßenzustands und häufig unzureichender Beleuchtung der Straßen und anderer Fahrzeuge vermieden werden.

In den Städten stehen Taxis zur Verfügung, die entweder als Sammeltaxi oder vom Fahrgast alleine benutzt werden (in diesem Fall ist der Fahrpreis, der erheblich unter deutschem Preisniveau liegt, für vier Plätze zu entrichten). Es gibt keine Taxameter, so dass dringend empfohlen wird, den Preis vorher mit dem Fahrer auszuhandeln. Vor allem Nicht-Afrikaner werden häufig übervorteilt (auch bei Taxifahrten vom Flughafen in die Stadt). Halten Sie genügend kleine Scheine zum Wechseln bereit. Vereinzelt verlangen Taxifahrer von Ausländern eine Bezahlung des Fahrpreises in Devisen, was grundsätzlich abgelehnt werden sollte.

Straßennamen werden in Ghana zwar staatlich vergeben, sind aber in der Bevölkerung und auch unter den Taxifahrern kaum bekannt. Zur Orientierung dienen bekannte Gebäude (z.B. National Theater in Accra oder die großen Hotels). Im Gegensatz zu Europa muss der Fahrgast den Weg zum Fahrtziel kennen und den Taxifahrer instruieren. Für erste Fahrten vom Flughafen empfiehlt es sich, die bekannten großen Hotels anzusteuern und sich dann ggf. weiterleiten zu lassen.

Mietwagen

Mietwagen sind zumeist in den Hotels erhältlich. Taxen können auch tage- oder stundenweise angemietet werden (ca. 100 US$ pro Tag). Vorab sollte unbedingt geklärt werden, ob das Benzin im Mietpreis bereits enthalten ist.

Öffentlicher Nah- und Fernverkehr

Ein öffentlicher Nah- und Fernverkehr ist in Ghana vorhanden, jedoch nur mühsam zu durchschauen, da es zwar feste Abfahrtspunkte und Fahrtrouten, aber keine festen Abfahrtszeiten gibt. Überlandfahrten per Bus sollten mit den klimatisierten STC Bussen durchgeführt werden. Kostengünstige Kleinbusse (Tro-Tros) sind oft technisch nur bedingt straßentauglich und somit extrem unfallgefährdet.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen zur Einreise ein Visum, das bei der ghanaischen Botschaft in Berlin (Touristen- und Geschäftsvisa) oder den Konsulaten (nur Geschäftsvisa) zu beantragen ist.

Ist beabsichtigt, den Aufenthalt über den im Visum gewährten Zeitraum hinaus zu verlängern oder während des Aufenthalts noch eines der Nachbarländer zu besuchen, wird eine Visumsverlängerung bzw. ein sog. Re-Entry-Visum benötigt. Beides ist in Accra beim Immigration Service nahe des Ako Adjei Interchange (Stadtteil North-Ridge; Tel: +233 (21) 258249/258250) erhältlich. Es empfiehlt sich hierbei eine frühzeitige Planung, da mit einer Bearbeitungszeit von mindestens 14 Tagen gerechnet werden muss.

Bitte beachten Sie, dass trotz einer von den ghanaischen Vertretungen im Ausland erteilten mehr als zweimonatigen Gültigkeit des Visums dieses bei der Einreise nach Ghana automatisch auf eine Gültigkeit von 60 Tagen beschränkt wird. Eine Verlängerung ist bei Bedarf rechtzeitig beim Immigration Service zu beantragen. Zur Zeit benötigen Sie dafür 1 Passbild, die Bearbeitungsgebühr beträgt pro verlängertem Monat 10 GHC.  

Ein illegaler Aufenthalt (über die Gültigkeit des Visums hinaus) wird mit empfindlicher Geldstrafe sanktioniert. Es erfolgt die Aufnahme in die Visaversagungsdatei, so dass ein neues Visum nur nach Zustimmung des Ghana Immigration Service erteilt werden darf.

Für die Ausreise aus Ghana muss das ghanaische Visum noch gültig sein.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

 

Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Es besteht Visumpflicht (Einholung des Visums über die ghanaische Auslandsvertretungen vor Reiseantritt) – Achtung bei beabsichtigtem Arbeits- /Freiwilligenaufenthalt – es gelten dann Sonderregelungen

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Reisepass

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

 

Ja: Gültigkeit sechs Monate über Reise hinaus

Weitere Anmerkungen

Es besteht Visumpflicht (Einholung des Visums über die ghanaische Auslandsvertretungen vor Reiseantritt)

 

Erforderlich bei Einreise ist neben dem Reisedokument mit Visum auch ein internationaler Impfpass mit Eintrag einer gültigen Gelbfieberimpfung.

Besondere Zollvorschriften

Einfuhr

Gegenstände für den persönlichen Gebrauch sowie Gegenstände zum beruflichen Gebrauch dürfen zollfrei eingeführt werden. Zum eigenen Gebrauch dürfen 375 ml Spirituosen, 750 ml Wein und nicht mehr als 5 kg Tabakwaren eingeführt werden. Unbegleitetes Reisegepäck muss direkt bei Ankunft am Flughafen angemeldet werden, um zollfrei eingeführt werden zu können. Aktuelle Listen der Waren, die unter das Importverbot fallen oder eine Importerlaubnis benötigen, sind beim Ghana Customs, Excise and Preventive Service (CEPS, P.O. Box 68, Accra, Tel. +233 (21) 666842 – 5, 668319, Fax 666841, (www.ghanacustoms.gov.gh) erhältlich.

Aktuelle Listen der Zolltarife (Current Tariff Schedules) für Gegenstände, die nicht zollfrei eingeführt werden können, sind ebenfalls in den Büros des CEPS erhältlich.

Fremdwährungen dürfen in unbegrenzter Höhe eingeführt werden.

Ausfuhr

Sollen Fremdwährungen bei Ausreise wieder ausgeführt werden, so muss dies bei Einreise deklariert werden.

Ghanaische Währung darf nur bis zu einem Betrag von 5 GHC ausgeführt werden. Exportgenehmigungen sind u.a. für Antiquitäten und Edelmetalle erforderlich. Nähere Auskunft erteilt CEPS.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Es wird darauf hingewiesen, dass die Mindeststrafe in Ghana für Drogenbesitz bzw. -konsum, auch bei kleinsten Mengen, bei 5 Jahren Gefängnis liegt. Der Handel mit Drogen wird mit mindestens 10 Jahren Gefängnis bestraft.

Auch für die Förderung von Prostitution und homosexuelle Handlungen werden Gefängnisstrafen bis zu drei Jahren verhängt.

Die 1982 eingeführten Beschränkungen beim Fotografieren sind in jüngster Zeit erheblich gelockert worden. Allerdings empfiehlt es sich nach wie vor nicht, militärische Anlagen, Truppen, Ministerien und öffentliche Gebäude, Züge und Eisenbahnanlagen, Häfen, Flughäfen, Flugzeuge, Brücken, Stauwerke oder größere Umspannanlagen der Elektrizitätswerke zu fotografieren. Ein striktes Fotografierverbot besteht vor allem im Umkreis des „Castle“ in Accra, dem Amtssitz des Staatsoberhaupts und des Verteidigungsministeriums („Burmacamp“)

Da auch Personen sich nicht immer gern fotografieren lassen, empfiehlt sich eine vorherige Bitte um Erlaubnis.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Ghana ist gemäß WHO Gelbfieber-Infektionsgebiet. Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber ist für alle Reisenden vorgeschrieben (ausgenommen Kinder unter 1 Jahr, siehe auch www.who.int/ith/countries/en/index.html). In den vergangenen Jahren wurden zwischen 1 bis 61 Gelbfieberfälle pro Jahr (Upper West und Central Region) bestätigt.

Das Auswärtige Amt empfiehlt zudem Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Polio (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (ACWY) und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder (siehe Merkblatt des Gesundheitsdienstes) und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/cln_100/nn_969736/DE/Content/Infekt/EpidBull/Archiv/2008/30__08,templateId=raw,property=publicationFile.pdf/30_08) sollten auf aktuellem Stand sein.

Malaria

Sowohl bezüglich Erkrankungsrate wie auch Sterblichkeit gehört Malaria zu den schwerwiegendsten Erkrankungen in Ghana. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender, nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft Malaria – insbesondere die gefährliche Malaria tropica – bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig.

Es besteht ganzjährig ein hohes Malariarisiko im gesamten Land, nur im Norden mit geringen saisonalen Schwankungen. Neben der notwendigen Expositionsprophylaxe ist eine Chemoprophylaxe zu empfehlen, hierfür sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende Kleidung zu tragen (lange Hosen, möglichst langärmelige Hemden),
  • ganztägig (Dengue, s.u.), in den Abendstunden und nachts    (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV/AIDS

Für 2007 wurde geschätzt, dass 1,9% der erwachsenen Bevölkerung mit HIV infiziert sind. Die Infektionsrate von Schwangeren liegt bei 3,4 % (2006), von Prostituierten bei 38 % (2006).  Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und bei Blutkontakten/-transfusionen besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Wenn Sie ihr Wohlbefinden während des Aufenthaltes nicht gefährden wollen, dann beachten Sie die entsprechenden Merkblätter mit den einschlägigen Verhaltens- und Hygiene-Hinweisen.

Vogelgrippe

Im Jahr 2007 trat erstmalig in Ghana die durch H5N1 verursachte KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) in der Nähe der Hafenstadt Tema östlich von Accra, in Sunyani (Brong Ahafo) und in Aflao (Voltaregion, Grenze zu Togo) auf. Menschliche Erkrankungen wurden bisher nicht bekannt. Es wird Reisenden empfohlen, Kontakte mit lebendem Geflügel bzw. Vögeln zu vermeiden

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“). Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in Informationen des Gesundheitsdienstes in der rechten Spalte.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter www.bmelv.de veröffentlichten aktuellen Informationen („Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“).

Andere Infektionskrankheiten

Meningokokken-Krankheit

Der Norden Ghanas wird während der Trockenzeit in den Monaten Dezember bis April regelmäßig von Epidemien der Meningokokken-Hirnhautentzündung (Meningitis) heimgesucht mit ca. 100 bis 1000 gemeldeten Fällen pro Jahr in den vergangenen Jahren. Die Meningokokken-Impfung ist während der Meningitissaison auch für Reisende in den Norden mit einer Aufenthaltsdauer unter 4 Wochen zu empfehlen. Auf die Verwendung eines Kombinationsimpfstoffes gegen die vier Meningokokken-Typen ACWY sollte geachtet werden.

Dengue-Fieber

kommt vor. Dengue wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia aegypti übertragen. Es lässt sich auf Grund der Symptome allein nicht sicher von Malaria unterscheiden. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit selten Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzig mögliche  Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung dieser Wurminfektion besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land (z.B. Volta-See und Volta-Fluss bei Ada, Boti Wasserfälle). Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch hoch problematisch. Vielfach fehlen europäisch ausgebildete Fachärzte. Die ärztliche Versorgung in Accra ist ausreichend. Die Stadt ist Sitz eines Regionalarztes des Auswärtigen Amtes und verfügt auch über einige deutsch sprechende Ärzte. Außerdem sind englisch sprechende Fachärzte fast aller Fachrichtungen vorhanden.

Planbare Operationen sollten nur in Europa durchgeführt werden. Für den Notfall kommen einzelne Privatkliniken, in schweren Fällen die Herz-Thoraxchirurgische Abteilung der Universitätsklinik Korle-Bu in Accra oder bei Unfallverletzungen das 37 Military Hospital in Betracht.

Das Mitbringen von Medikamenten für eine Hausapotheke ist zu empfehlen und für Personen notwendig, die auf spezielle Medikamente angewiesen sind. Die Apotheken in Accra haben ein ausreichendes Sortiment wichtiger Standardmedikamente, z.T. britischer Herkunft. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen vor.

Touristen, die nach Ghana kommen, sollten einen ausreichenden auch fürs Ausland gültigen Krankenversicherungschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung haben. Bei Langzeitaufenthalt kann zudem lokal eine Mitgliedschaft bei der deutsch geführten WEST AFRICAN RESCUE empfehlenswert sein.

Lassen Sie sich vor einer Reise nach Ghana durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland nach Ghana, insbes. für längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt/Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Die Informationen können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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