Chile: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 30.04.2010
Aktuelle Hinweise
Am 27. Februar 2010 wurde Chile von einem schweren Erdbeben der Stärke 8,8 erschüttert. Das Epizentrum lag ca. 329 km südlich von Santiago de Chile auf Höhe der Stadt Concepción.
Das Ausmaß der Opfer und Schäden insbesondere in der VII. und VIII. Region (Regionalhauptstädte Talca und Concepción) ist beträchtlich. Obwohl die Aufräum- und Wiederaufbauarbeiten im Gange sind, ist u.a. die Trinkwasser- und Stromversorgung in manchen Teilen noch stark beeinträchtigt. Auch kann es bis zu rund einem Jahr nach dem Erdbeben noch zu – schweren – Nachbeben kommen.
Von nicht dringend erforderlichen Reisen touristischer Art in die VII. und VIII. Region wird daher im Moment abgeraten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
In ganz Chile, (insbesondere in der Innenstadt von Santiago, Bellavista, Valparaíso, Viña del Mar, San Pedro de Atacama, Temuco, Pucon) kommt es regelmäßig zu Rucksack- und Taschendiebstahl bei Touristen, mittlerweile leider auch häufig unter Gewaltanwendung. Auch Einbrüche in Mietwagen sind keine Seltenheit mehr.
In Busbahnhöfen, an öffentlichen Plätzen (auch am Strand!), in Restaurants, Cafés und Supermärkten sollte man sein Gepäck bzw. persönliche Habe nicht aus den Augen lassen. Bei Bus- und Metrofahrten werden im Gedränge oft Handtaschen oder Rucksäcke unbemerkt aufgeschlitzt und Gegenstände gestohlen. Beliebt ist auch der Diebstahl von über Stuhllehnen gehängten Taschen in einem unaufmerksamen Moment.
Insbesondere Reisepässe, Führerscheine, Flugtickets und Geld/ Kreditkarten sollte man daher im Hotel verschließen oder sicher am Körper tragen.
Da die Zahnradbahnen in Valparaíso (auch Aufzüge oder Fahrstühle genannt) laut einer Studie der Universität Federico Santa María von Anfang 2010 die chilenischen Sicherheitsbestimmungen nicht erfüllen, wird bis auf Weiteres von ihrer Nutzung abgeraten.
In der Umgebung von Temuco (8. und 9. Region) kommt es immer wieder zu gewaltsamen Ausschreitungen durch Mapuche-Indigene, gelegentlich werden dort auch Fahrzeuge angegriffen und Fernstraßen gesperrt. Die Polizei rät, nachts (20 bis 8 Uhr ) keine Fernstraßen in der 9. Region und Umgebung zu befahren. Besucher sollten aufmerksam sein, sich zu Fuß möglichst nicht allein und vor allem auch nicht nachts bewegen und sich bei Übergriffen defensiv verhalten. Der Besuch ärmerer Wohnviertel ohne ortskundige Begleitung sollte vermieden werden.
Erdbeben/Vulkanausbrüche
Chile ist ein erdbebengefährdetes Land. Es muss in Chile immer mit unvorhersehbar einsetzender tektonischer und vulkanischer Aktivität gerechnet werden. Aufgrund des schweren Erdbebens am 27. Februar 2010 in Concepción kann es bis zu einem Jahr danach noch zu (auch starken) Nachbeben kommen.
Der Vulkan Chaitén in der Región de los Lagos, dessen Ausbruch 2008 zur Evakuierung von ca. 8.000 Personen aus der Region führte, ist weiterhin aktiv.
Auch der im Nationalpark Conguillío gelegene Vulkan Llaima in der Región de la Araucania bricht in unregelmäßigen Abständen aus, was immer wieder zu Evakuierungen und Schließung des Nationalparks führt. Infolge der Vulkanausbrüche muss mit Schlammlawinen und über die Ufer tretende Flüsse gerechnet werden.
Gefährdung durch Landminen
Nach Angaben chilenischer Behörden wurden im Grenzgebiet zu Peru, Bolivien und den sich anschließenden Grenzregionen zu Argentinien (I. und II. Region), auf Feuerland und verschiedenen kleineren Inseln in der XII. Region sowie in der V. Region (Sector San Antonio – Tejas Verdes) während der Militärregierung über hunderttausend Anti-Personen-Minen verlegt, deren Räumung nur langsam vorankommt. Im Küstenbereich in der Nähe von Peru wurden die Minen zum Teil in Strandnähe verlegt bzw. dorthin angeschwemmt. Die Kennzeichnung der Minenfelder ist nicht flächendeckend sichergestellt bzw. in unwegsamem Gelände nicht vorhanden. Reisende sollten sich in diesen Gebieten nur auf befestigten Straßen und Wegen bewegen.
Detaillierte Informationen unter
(→ Country Profile ) und
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land / Verkehrsverbindungen
Chile ist ein gut erschlossenes Reiseland. Mit modernen Überlandbussen sind fast alle Teile des Landes erreichbar. Zugverbindungen gibt es von Santiago aus nur in Richtung Süden (bis Temuco). Durch das Erdbeben am 27.02.2010 ist es zu teils erheblichen Schäden an Straßen, Brücken und Zuglinien gekommen, deren Instandsetzung einige Zeit in Anspruch nehmen wird. Flug-, Bus- und Zugverbindungen von Santiago in den Süden sind in diseser Zeit beeinträchtigt.
Der Reisende sollte zumindest über Grundkenntnisse des Spanischen verfügen, da Englisch- und Deutschkenntnisse (außer im Süden des Landes) wenig verbreitet sind.
Auf den Überlandstraßen und Wüstenpisten kommt es vor allem im Norden Chiles immer wieder zu teils schweren Auto- und Busunfällen. Grund sind in der Regel technische Defekte der Fahrzeuge, überhöhte Geschwindigkeit bzw. nicht angepasste Fahrweise und Übermüdung der Fahrer. Bitte achten Sie bei Mietautos und organisierten Touren auf den technischen Zustand der Fahrzeuge und passen Sie Ihre Fahrweise an die klimatischen und Straßenverhältnisse an bzw. halten Sie die Fahrer dazu an.
Aufgrund seiner enormen Nord-Süd-Ausdehnung verfügt das Land über eine große geographische und klimatische Vielfalt. Viele Touristen unterschätzen die entstehenden Gefahren durch die weiten Entfernungen, das teilweise extreme Klima sowie plötzliche Wetterumschwünge.
Wegen immer wieder vorkommender Unglücks- und Todesfälle sollten Berg- und Vulkanbesteigungen nur mit ortskundigen Führern sowie guter Ausrüstung und ausreichender Verpflegung durchgeführt werden; diese Empfehlung gilt auch für erfahrene Bergsteiger. Insbesondere bei der Besteigung der Vulkane Villarica und Osorno , die für ihre gefährlichen Spalten bekannt sind, sollte auf die Führung durch gut ausgebildete Bergführer geachtet werden. Den örtlichen Carabineros oder Nationalparkwächtern sollte die ungefähre Route sowie die Dauer der Wanderung mitgeteilt werden, um eventuelle Suchaktionen zu erleichtern. Besondere Vorsicht ist aufgrund rascher Wetterumschwünge geboten.
Vorsicht ist bei der Besichtigung der Geysire El Tatio geboten, da die Zugangswege unzureichend gesichert sind.
Der Lago Chungará an der chilenisch-bolivianischen Grenze liegt auf 4500 m. Von der auf Meereshöhe liegenden Stadt Arica werden Tagesausflüge mit dem Bus dorthin angeboten. Die Höhe, verbunden mit den Anstrengungen der Fahrt, verursacht bei vielen Touristen, v.a. bei älteren Menschen, Höhenkrankheit, die bereits zu Todesfällen geführt hat. Auf langsame Akklimatisation, z. B. durch eine Übernachtung in dem auf halber Höhe gelegenen Ort Putre sollte unbedingt geachtet werden. Bei Auftreten der Höhenkrankheit hilft i.d.R. nur ein Abstieg.
In den trockenen Gebieten in Nordchile ist außerdem darauf zu achten, dass stets ausreichend Wasser mitgeführt und getrunken wird. Auch in der Wüste wird es trotz der hohen Tagestemperaturen nachts empfindlich kalt (z. B. bei Ausflügen zum Hochplateau El Tatio bei San Pedro de Atacama).
Geld / Kreditkarten
Kreditkarten können grundsätzlich verwendet werden; Einschränkungen für deren Benutzung sind lediglich in kleineren Orten gegeben. Bargeld kann an den meisten Geldautomaten mit Maestro-Zeichen per Kreditkarte oder EC-Karte (PIN erforderlich) abgehoben werden. Geldautomaten sollten aus Sicherheitsgründen nur während der Geschäftszeiten benutzt werden. Es wird empfohlen, keine größeren Bargeldmengen bei sich zu tragen.
Das Preisniveau in Chile ist im Vergleich zu anderen südamerikanischen Ländern relativ hoch; es sollten ausreichend Reisemittel eingeplant werden. In Restaurants sind Trinkgelder in Höhe von ca. 10% üblich.
Mietwagen
Laut Auskunft des chilenischen Außenministeriums können Touristen mit dem deutschen nationalen Führerschein in Chile fahren. Für eventuelle Polizeikontrollen empfiehlt es sich, eine spanische Übersetzung oder den mehrsprachigen internationalen Führerschein mitzuführen. Bei der Reiseplanung ist zu beachten, dass man mit einem Mietwagen in der Regel nicht in die angrenzenden Länder fahren darf.
Reisen mit minderjährigen Kindern
Für Reisen mit minderjährigen Kindern gelten in Chile besonders strikte Vorschriften (www.bcn.cl/guias/salida-menores-pais). Auch wenn diese grundätzlich nur für in Chile lebende Kinder gelten, kommt es hin und wieder auch zu erheblichen Problemen für Touristen.
Die chilenischen Vorschriften besagen , dass bei Ein- und Ausreise aus Chile für allein oder nur mit einem Elterteil reisende minderjährige Kinder eine von einem chilenischen Notar oder einer chilenischen Auslandsvertretung beglaubigte Reisegehnemigung mitgeführt werden muss, die von dem/den nicht mitreisenden Elternteil(en) erteilt wird. Zur Erteilung der Reisegenehmigung muss neben den gültigen Ausweisdokumenten von Eltern und Kind auch die Geburtsurkunde vorgelegt werden,
Die Botschaft empfiehlt daher, bei Reisen mit minderjährigen Kindern sicherheitshalber auch eine Geburtsurkunde (Original oder beglaubigte Kopie) mitzuführen.
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an eine der chilenischen Auslandsvertretungen in Deutschland.
Einreisebestimmungen
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Für einen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken bis zu 90 Tagen ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine „Tarjeta de Turismo“ (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt. |
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Reisedokumente Kinder/ Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Noch nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert |
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Reisepass |
Ja, Gültigkeit mindestens noch 6 Monate |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nicht offiziell anerkannt, wird aber in der Praxis akzeptiert sofern mit Foto versehen |
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Weitere Anmerkungen |
Minderjährige, die ohne Eltern oder nur mit einem Elternteil reisen, müssen eine schriftliche Einverständniserklärung des/der nicht mitreisenden Sorgeberechtigten mit sich führen, anderenfalls kann ihnen die Ein- bzw. Ausreise in Chile verweigert werden . Die Erklärung muss in spanisch verfasst und von einer chilenischen Auslandsvertretung oder einem chilenischen Notar beglaubigt sein. |
Visum
Für einen kurzfristigen Aufenthalt zu Tourismus- oder Besuchszwecken ist kein Visum erforderlich. Bei der Einreise wird an der Grenze kostenlos eine „Tarjeta de Turismo“ (Touristenkarte) ausgestellt, die zu einem Aufenthalt von maximal 90 Tagen berechtigt.
Die „Tarjeta de Turismo“ muss beim Verlassen des Landes zurückgegeben werden. Bei Verlust oder Diebstahl muss daher vor Ausreise von der „Policía Internacional“ in Santiago (Gral. Borgoño 1052, Tel. 02-5657863) bzw. in anderen Regionen von der „Policía de Investigaciones“ eine Ersatzkarte ausgestellt werden.
Der Aufenthalt kann gegen eine Gebühr von 100 USD einmalig um 90 Tage verlängert werden. Zuständig sind hierfür das „Departamento de Extranjería“ in Santiago (Agustinas 1235, Tel. 02-5502469) bzw. in anderen Regionen die jeweilige „Gobernación Provincial“.
Für andere Aufenthaltszwecke oder einen längerfristigen Aufenthalt sollte rechtzeitig vor Einreise die örtlich zuständige chilenische Auslandsvertretung zum Erfordernis eines Visums befragt werden. Auf der Internetseite der chilenischen Ausländerbehörde (www.extranjeria.gov.cl) sind ebenfalls Informationen in spanischer Sprache zum Thema verfügbar.
An- bzw. Abreise über die USA
Deutsche, die mit ihrem Europapass über die USA nach Chile reisen, müssen berücksichtigen, dass ihnen im Falle des Verlustes ihres Reisepasses von der Deutschen Botschaft Santiago kurzfristig lediglich ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden kann. Mit diesem Pass ist ein US-Visum für die Rückreise über die USA erforderlich. Hierdurch kann der geplante Reiseverlauf möglicherweise erheblich beeinträchtigt werden.
Das Auswärtige Amt übernimmt für die Aktualität und Vollständigkeit der vorstehend aufgeführten Einreisebestimmungen keine Gewähr. Abschließende und verbindliche Auskünfte zu Einreisebestimmungen können nur die zuständigen Botschaften und Konsulate der jeweiligen Staaten erteilen.
Besondere Zollvorschriften
Gegenstände, die für den persönlichen Bedarf des Einreisenden während der Fahrt und des Aufenthalts bestimmt sind, können zollfrei eingeführt werden.
Ein striktes Einfuhrverbot besteht für frische Nahrungsmittel (Milchprodukte, Obst und Gemüse, Fleisch- und Wurstwaren) sowie Pflanzen, Waffen, Drogen und pornographisches Material. Verstöße (auch der versehentlich nicht deklarierte Apfel im Handgepäck) werden mit Bußgeldern und in schwerwiegenden Fällen auch mit Inhaftierung geahndet.
Detaillierte Einfuhrbestimmungen findet man in spanisch unter www.sag.gob.cl
Devisen dürfen unbegrenzt ein- und ausgeführt werden. Reisende, die Bargeld oder Wertpapiere im Wert von mehr als 450 UF (Unidad de Fomento) bzw. 12.000 USD mitführen, müssen dies dem Zoll anzeigen.
Zu den vorgenannten Einfuhrbestimmungen muss bei Einreise ein Formular (Spanisch/Englisch) in Form einer eidesstattlichen Erklärung ausgefüllt und unterschrieben werden.
Für im persönlichen Gepäck mitgeführte (grundsätzlich anmeldepflichtige) Neuwaren gilt im allgemeinen als obere Wertgrenze 500 USD, darüber hinaus muss Zoll bezahlt werden.
Jede Person ist berechtigt, Importgeschäfte durchzuführen. Bei einem Warenwert von über USD 500 FOB muss ein Zollagent eingeschaltet werden. Die Verzollung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden. Die geforderten Dokumente (Handelsrechnung fünffach, voller Konnossementensatz bzw. Luftfrachtbrief dreifach) müssen vollständig sowie inhaltlich und formal fehlerfrei sein. Die chilenischen Behörden halten sich streng an die geltenden Form- und Rechtsvorschriften. Auch Tippfehler können daher zu Verzögerungen führen.
Für Ausländer, die mit einem von einer chilenischen Auslandsvertretung ausgestellten Visum nach Chile einreisen, gelten besondere Zollerleichterungen.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Drogenkonsum und –handel werden auch bei kleinen Mengen mit hohen Haftstrafen geahndet. Auch die Mitnahme bzw. Transport von Gegenständen für Dritte ohne Kenntnis des Inhalts kann daher verhängnisvolle Folgen haben. Bei Unfällen mit Personenschäden ist mit Untersuchungshaft für alle Beteiligten zu rechnen.
Bei Verhaftungen sollte auf sofortiger Unterrichtung der deutschen Botschaft bestanden werden.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber für alle Reisenden wird bei Einreise aus einem Gelbfiebergebiet (www.who.int/ith/countries/en/index.html) auf die Oster-Inseln gefordert. Das Auswärtige Amt empfiehlt einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut und Typhus. Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe www.rki.de) sollten auf aktuellem Stand sein.
Malaria
Chile ist malariafrei
HIV / AIDS
Durch sexuelle Kontakte und bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) besteht grundsätzlich das Risiko einer lebensgefährlichen HIV/AIDS-Infektion. Kondombenutzung wird immer, insbesondere aber bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden.
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Aufgrund immer wieder vorkommenden Erkrankungen nach dem Verzehr von Meeresfrüchten wird empfohlen, möglichst vom Genuss roher Meeresfrüchte abzusehen.
Weitere Infektionskrankheiten: Dengue-Fieber (Osterinsel), Chagas-Krankheit, Trichinellose, Echinokokkose, Hanta-Virus-Infektionen.
Allgemeine Prophylaxe
Durch einen konsequenten Mückenschutz (Repellentien, Mückennetz, bedeckende Kleidung, Verhalten) können viele überträgergebundenen Erkrankungen ganz vermieden werden. Im Norden und Zentrum nicht in einfachen Hütten übernachten (Chagas-Erkrankung durch Wanzenübertragung).
Die medizinische Versorgung im Lande ist nur in großen Städten direkt mit Europa zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/ oder hygienisch problematisch. Oft fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch / Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, weltweit gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung werden empfohlen..
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)
Clinica Alemana / Deutsche Kliniken (ohne Gewähr)
Santiago: Av. Vitacura 5951, Telefon 212 97 00 oder 210 11 11, Fax 212 43 80
Valparaíso: Cerro Alegre, Calle Guillermo Munich, Telefon/Fax 032 / 21 79 51
Concepción: Pedro de Valdivia 801, Telefon 041 / 79 60 00, Fax 041 / 79 62 44
Valdivia: Beauchef 765, Telefon 063 / 24 61 00, Fax 063 / 24 62 51
Temuco: Senador Estebanez 645, Telefon 045 / 20 12 01, Fax 045 / 20 10 16
Osorno: Av. Zenteno 1530, Telefon 064 / 26 26 26, Fax 064 / 26 26 27
Puerto Varas: Otto Bader 810, Telefon 065 / 23 23 36, Fax 065 / 23 26 90
Eine vollständige Liste deutschsprachiger Ärzte und Krankenhäuser, Rechtsanwälte und Übersetzer finden Sie auf der Internetseite der Botschaft Santiago de Chile unter „Konsularischer Service“
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Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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