Italien: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 15.04.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Die italienischen Sicherheitsbehörden haben in allgemeiner Form auf die Gefahr terroristischer Anschlägen auch in Italien hingewiesen und ihre Sicherheitsvorkehrungen verstärkt. Eine erhöhte Gefährdung, insbesondere durch islamistisch motivierten Terrorismus, kann nicht ausgeschlossen werden. Dies gilt zurzeit im Besonderen für religiöse Stätten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente |
Einreise möglich / Bedingungen: |
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Reisepass |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Personalausweis |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Vorläufiger Personalausweis |
Ja, muss gültig sein |
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Weitere Anmerkungen: |
Italien ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957 |
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Reisedokumente |
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Kinderreisepass |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Reisepass |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Personalausweis |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Vorläufiger Personalausweis |
Ja, muss gültig sein |
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bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Ja |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Ja, gültig oder seit höchstens einem Jahr ungültig |
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Weitere Anmerkungen: |
Alleinreisende Personen unter 15 Jahren sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern/Erziehungsberechtigten mitführen. Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumenten weichen zum Teil von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen Sie sich vor Reiseantritt bei Ihrer Fluggesellschaft. |
Bei der Ein- und Ausreise nach und von Italien muss eine Bargeldmenge, die den Betrag von Euro 10.000,—übersteigt, deklariert werden.
Diese Einreisebestimmungen gelten grundsätzlich für alle Bürger des Europäischen Wirtschaftraums (EWR).
Italien wendet das Schengen-Abkommen an, Grenzkontrollen bei Deutschen sollen nur noch ausnahmsweise durchgeführt werden. Seit den Terroranschlägen vom 11.09.2001 in New York werden aus Sicherheitsgründen Reisende auf dem Luftweg bei Ein – und Ausreise wieder verstärkt kontrolliert.
Beihilfe zu illegaler Einreise ist in Italien mit Haftstrafen sowie Bußgeld belegt. Bei Mitnahme von Anhaltern wird daher zu besonderer Vorsicht geraten.
Für Reisen mit bestimmten Heimtieren beachten Sie bitte die stets aktuellen Informationen („Reisen mit Heimtieren“) des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz unter
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Ein Impfschutz gegen Hepatitis A wird besonders für die südlichen Landesteile empfohlen.
Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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