Malta: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 01.03.2010

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Malta besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Kriminalität

Die Zahl der Diebstähle von Ausweisdokumenten hat in den letzten Monaten zugenommen. Opfer dieser Diebstähle waren häufig Sprachschüler, die in einfacheren Hotels untergebracht waren. Es wird zu erhöhter Aufmerksamkeit geraten.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Malta ist Vertragspartei des Europäischen Übereinkommens über die Regelung des Personenverkehrs zwischen den Mitgliedsstaaten des Europarates vom 13.12.1957.

Deutsche benötigen kein Einreisevisum für Malta und können demnach mit einem

  • gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Reisepass, vorläufigen Reisepass, Kinderreisepass oder Kinderausweis (sofern mit einem Foto versehen),
  • gültigen oder seit höchstens einem Jahr ungültigen Personalausweis,
  • gültigen vorläufigen Personalausweis,

nach Malta einreisen.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr genügt auch die bis zum 1.11.2007 vorgenommene Eintragung in den Reisepass eines Elternteils, sofern ebenfalls mit Foto des Kindes versehen.  

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente weichen z.T. von den staatlichen Regelungen ab. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise bei Ihrer Fluggesellschaft.

Besondere Zollvorschriften

Seit dem 1.1.2008 ist der Euro offizielle maltesische Währung.

Bei Einreise nach oder Transit durch Malta muss ein Bestand an Bargeld (gleich welcher Währung) oder leicht konvertiblen Werten (Pfandbriefe, Reiseschecks etc.) im Wert oder Gegenwert von 10.000.—Euro oder mehr deklariert werden.

Bargeld kann mit ec- und Kreditkarten an den zahlreichen vorhandenen Geldautomaten abgehoben werden.

Im persönlichen Reisegepäck dürfen Geschenke im Wert von bis zu 190 Euro zollfrei mitgebracht werden. Dazu zählen auch Waren, die im Duty-free-Shop in der Ankunftshalle gekauft wurden. (Achtung: der Wert größerer Geschenke kann nicht auf eine Gruppe, z.B. auf verschiedene Familienmitglieder, verteilt werden.) Auf Gegenstände, deren Wert den Betrag von  190 Euro übersteigt, wird ein prozentualer Zollsatz erhoben. Für Waren, die aus Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nach Malta eingeführt werden, gelten diese Beschränkungen nicht mehr.

Gegenstände, deren Einfuhr einer besonderen Genehmigung bedarf (z.B. Waffen), werden bis zur Erteilung der Genehmigung durch die Zollbehörden in Verwahrung genommen.

Für Haustiere, die nach Malta eingeführt werden sollen, gilt das „Pet Travel Scheme“, das Tierhaltern aus bestimmten Staaten (darunter Deutschland) ermöglicht, ihre Haustiere ohne vorherige Quarantäne nach Malta zu bringen, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Tierhalter, die beabsichtigen, ihr Haustier mit nach Malta zu bringen, sollten sich wegen der zu erfüllenden Bedingungen frühzeitig mit dem Department of Veterinary Service of Malta in Verbindung setzen.

Detaillierte Auskünfte im Einzelfall erteilt weiterhin die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Malta unter info@valletta.diplo.de oder das

Department of Veterinary Services of Malta unter Fax: +356 2123 8105.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Der Besitz auch kleinster Mengen von Drogen ist strafbar.

Der Import von Drogen wird immer als „dealing“, also Drogenhandel, betrachtet und wird als solcher mit einer Mindeststrafe von 6 Monaten geahndet. Bei der Einreise werden ankommende Touristen schriftlich auf diese Tatsache hingewiesen und auch darauf, dass sie die Möglichkeit haben, mitgebrachte Drogen am Zoll abzugeben, was nicht geahndet wird.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.

Bei Einreise aus Gelbfieberinfektionsgebieten ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht. (www.who.int/ith/countries/en/index.html) Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt darüber hinaus bei besondererExposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten. 

Sonnenempfindliche Personen sollten unbedingt auf langärmelige Kleidung und Schutzcremes mit hohem Lichtschutzfaktor achten, da die Sonneneinstrahlung und Ozonbelastung erheblich stärker sind als in Deutschland.

Im Sommer und Frühherbst kann das schwülheiße Wetter eine starke Belastung für Herz und Kreislauf darstellen; im Herbst und Winter sind vor allem die Atemwege durch das feucht-kühle Wetter gefährdet. Auch rheumatische Beschwerden treten durch die in Malta herrschenden klimatischen Bedingungen bei längeren Aufenthalten auf.

Das Leitungswasser ist eine Mischung aus Grundwasser und entsalztem Meerwasser und sollte nicht oder nur abgekocht getrunken werden.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Fax: (03018) 1751000

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