Nauru: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 26.02.2010
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Für Nauru besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Reiseinformationen
In Nauru gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Canberra/Australien.
Alle Deutschen, die nach Nauru reisen bzw. für begrenzte oder unbestimmte Zeit in Nauru leben, können in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Es handelt sich hierbei um eine freiwillige Maßnahme. Die Botschaft Canberra rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren. Deutsche, die sich in der Vergangenheit direkt bei der Botschaft registriert haben, werden gebeten, ihre Daten nochmals online einzugeben.
Zur Registrierung:
Adresse:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
119 Empire Circuit
Yarralumla ACT 2600
Australien
Tel.: 0061-2-62 70 19 11
Fax: 0061-2-62 70 19 51
E-Mail: info@canberra.diplo.de
Internet: www.canberra.diplo.de
Nauru unterhält keine Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Auskünfte erteilt das nauruische Generalkonsulat in Brisbane/Australien.
Adresse:
Consulate General of the Republic of Nauru
Level 3, 99 Creek Street
Brisbane QLD 4000
Tel.: 0061-7-3220 3044
E-Mail: nauru_aust@optusnet.com.au
In Einzelfällen kann auch der nauruische Honorarkonsul in London/Großbritannien um Auskunft gebeten werden.
Adresse:
Nauru Government Office
Martin Weston, Representative
Romshed Farm
Underriver, Near Sevenoaks, Kent
TN15OSD
United Kingdom
Tel.: 0044-1732-746-061
Fax: 0044-1732-454-136
E-Mail: nauru@weald.co.uk
Infrastruktur
Eine touristische Infrastruktur ist nur in Ansätzen vorhanden. Es herrscht Linksverkehr, öffentliche Verkehrsmittel gibt es nicht. Die einzige asphaltierte Straße ist die rund um die Insel führende Ringstraße. Autofahrer sollten wegen Tieren und Fußgängern auf der Fahrbahn erhöhte Vorsicht walten lassen.
Währung in Nauru ist der australische Dollar. Generell wird in bar bezahlt; Kreditkarten werden kaum akzeptiert.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja |
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Vorläufiger Reisepass |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Gültiges Rückflugticket und Buchungsbestätigung eines Hotels bzw. Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person müssen bei Einreise vorliegen. |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
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Reisepass |
Ja |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
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Weitere Anmerkungen |
Gültiges Rückflugticket und Buchungsbestätigung eines Hotels bzw. Verpflichtungserklärung (sponsorship) einer in Nauru wohnhaften Person müssen bei Einreise vorliegen. |
Visum
Bei Vorlage der vorgenannten Unterlagen kann bei Einreise ein Touristenvisum für 30 Tage ausgestellt werden. Da sich die Visabestimmungen bisweilen ändern, wird empfohlen, sich vor Reiseantritt mit dem nauruischen Generalkonsulat in Brisbane/Australien in Verbindung zu setzen (Kontaktinformationen siehe oben).
Für Geschäftsreisende ist ein Visum erforderlich, für das eine Verpflichtungserklärung (sponsorship) eines dort ansässigen Unternehmens oder einer in Nauru wohnhaften Person vorzulegen ist. Bezüglich Geschäftsvisa wird frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem nauruischen Generalkonsulat in Brisbane/Australien empfohlen.
Besondere Zollvorschriften
Derzeit sind keine besonderen Zollvorschriften bekannt. Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jeder Art wird mit harten Strafen geahndet.
Besucher sollten sich direkt mit den nauruischen Zollbehörden oder einer der oben genannten Auslandsvertretungen der Republik Nauru in Verbindung setzen, soweit sie andere Güter als kleine Geschenke ein- oder ausführen möchten. Dies gilt insbesondere für Lebensmittel, Tiere und pornographisches Material. Generelle Ausfuhrverbote können sich aus dem „International Endangered Species Act“ (Gesetz über international gefährdete Arten) und dem „National Historic Preservation Act“ (Gesetz über nationale historische Kulturgüter) ergeben.
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Einfuhr von Drogen und Rauschmitteln jedweder Art wird mit harten Strafen geahndet.
Homosexuelle Aktivitäten sind illegal und können strafrechtlich verfolgt werden.
Medizinische Hinweise
Die medizinischen Einrichtungen auf Nauru sind ausreichend für alltägliche gesundheitliche Probleme. Sofern ein Krankenhausaufenthalt oder eine Verlegung nach Australien erforderlich werden, können Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro entstehen. Ärzte und Krankenhäuser verlangen oftmals sofortige Bezahlung der medizinischen Leistungen in bar.
Reisende sollten daher eine angemessene Auslandsreisekrankenversicherung mit Rückholversicherung abschließen. Im Hinblick auf erforderliche Impfungen und andere medizinische Vorbeugemaßnahmen sollte rechtzeitig vor Reiseantritt ein Arzt konsultiert werden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
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