Russische Föderation: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 04.01.2010

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisebeschränkungen

Reisen in den Nordkaukasus: Von Reisen nach Inguschetien, Tschetschenien, Dagestan, Nordossetien und Kabardino-Balkarien wird dringend abgeraten.

In den oben genannten Regionen besteht aufgrund von Anschlägen, bewaffneten Auseinandersetzungen, Entführungsfällen und Gewaltkriminalität ein hohes Sicherheitsrisiko. Ausländer sind in besonderem Maße gefährdet.

Personen, die trotz der hohen Risiken in die oben genannten Regionen reisen, können bei einem Notfall nur mit eingeschränkten Hilfemöglichkeiten der Botschaft Moskau und des Auswärtigen Amtes rechnen. Kurzfristig verfügte Beschränkungen der Reisefreiheit für Ausländer sind nicht auszuschließen.

Die Grenzübergänge nach Aserbaidschan (Samur) und Georgien (einschließlich Süd-Ossetien und Abchasien) sind für Ausländer ohne Sondergenehmigung nicht passierbar.

Zur Sicherheitslage in Südossetien und Abchasien beachten Sie bitte die

Terrorismus / Kriminalität

Wie verschiedene Anschläge gezeigt haben, kann es in Russland auch außerhalb der Kaukasus-Region jederzeit zu Attentaten kommen.

Die generelle Empfehlung, besondere Aufmerksamkeit und Vorsicht insbesondere beim Besuch von nicht besonders polizeilich geschützten Menschenansammlungen und bei der Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel (insbesondere U-Bahn, Bus) walten zu lassen, gilt unverändert.

In St. Petersburg ist – wie in anderen russischen Großstädten auch – vermehrt mit Straßenkriminalität zu rechnen, insbesondere in der Nähe touristischer Attraktionen sowie in den Metrostationen der Innenstadt. Erhöhte Vorsicht ist vor allem im Bereich des Newskiy Prospekt (zentrale Einkaufsstraße) geboten.

Allgemeine Reiseinformationen

Hinweise für Pkw-Reisende

Seit dem 1. Januar 2009 wird die Internationale Grüne Versicherungskarte als internationaler Nachweis der Haftpflichtversicherung auch in der Russischen Föderation anerkannt. Geschäftsreisende und Touristen müssen somit bei der Einreise in die Russische Föderation keine zusätzliche Kfz-Haftpflichtversicherung mehr abschließen. In der Versicherungskarte muss allerdings die Länderbezeichnung Russland bzw. das Länderkürzel RUS vermerkt sein.

Im Fall eines nicht selbst verschuldeten Unfalls ist nicht immer mit einer vollständigen Schadenersatzleistung des Unfallgegners zu rechnen, da die Deckungssummen der russischen Haftpflichtversicherung relativ niedrig sind. Bei Pkw-Reisen in die Russische Föderation wird daher bis auf Weiteres der Abschluss einer Vollkaskoversicherung empfohlen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bei der Einreise mit dem Pkw oder mit dem Reisebus an den Grenzübergangsstellen zur Russischen Föderation mehrstündige Wartezeiten entstehen können.

Deutsche Staatsangehörige, die sich vorübergehend im Hoheitsgebiet der Russischen Föderation befinden, können mit einem ausländischen internationalen oder nationalen Führerschein fahren. Führerscheine ohne Eintragungen in Buchstaben des lateinischen oder des russischen Alphabets müssen ins Russische übersetzt und mit einer russischen notariellen Beglaubigung versehen werden.

Deutsch-russische Doppelstaater gelten in der Russischen Föderation als russische Staatsangehörige und müssen daher einen gültigen russischen Führerschein besitzen.

Für Aufenthalte in der Russischen Föderation, die eine Arbeits- und /oder Aufenthaltserlaubnis voraussetzen, ist ebenfalls ein russischer Führerschein vorgeschrieben.

Ein ausländischer Führerschein verliert 60 Tage nach Ausstellung einer Daueraufenthaltsgenehmigung für die Russische Föderation seine Gültigkeit. Es empfiehlt sich daher, möglichst umgehend eine Umschreibung des ausländischen in einen russischen Führerschein zu beantragen. Die Umschreibung erfolgt nach Ablegung einer theoretischen Prüfung.

Reisen über Land

Es gibt in der Russischen Föderation eine Vielzahl von Gemeinden und Gebieten, die nur mit einer besonderen Erlaubnis der zuständigen staatlichen Organe betreten werden dürfen. Dies ist insbesondere bei Reisen in Grenzgebiete der Russischen Föderation (z.B. zur Jagd, zum Angeln im grenznahen Bereichen oder bei individuellen Schiffstouren in den Küstengewässern) und in den Nordkaukasus zu beachten. Hier sind ggf. gesonderte Berechtigungsscheine für den Aufenthalt bei den zuständigen Grenzdienst- oder Kreisverwaltungen zu beantragen. Deutsche Staatsangehörige sollten sich deshalb bei Reisen in entlegene Gebiete vor Reisebeginn bei ihren Einladern ( z.B. Reisebüros) erkundigen, ob Sonderregelungen im Reisegebiet bestehen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente

Mit folgenden Reisedokumenten ist eine Einreise in die Russische Föderation möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja: Gültigkeit drei Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

 

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja (mit Foto) für Kinder unter 12 Jahre – Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus –

Reisepass

Ja (für Kinder ab 12 Jahre)– Gültigkeit 3 Monate über Reise hinaus –

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nur Kinder, die das 5. Lebensjahr noch nicht vollendet haben

 

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja, für Kinder ab 10 Jahren ist ein Foto vorgeschrieben

Weitere Anmerkungen

Das Auswärtige Amt empfiehlt die Ausstellung eines Kinderreisepasses oder Reisepasses für Kinder unter 12 Jahren, sofern das Kind noch kein Reisedokument mit Passfoto hat. Kinder über 12 Jahre benötigen einen Reisepass.

Krankenversicherungspflicht

Für Deutsche besteht außerdem bei Reisen nach Russland Krankenversicherungspflicht. Bei den russischen Auslandsvertretungen ist eine Liste der akzeptierten Versicherungsunternehmen erhältlich. Bei der Visabeantragung muss ein Versicherungsschein vorgelegt werden. Näheres entnehmen Sie bitte der Homepage der Russischen Botschaft in Berlin

Visum

Für deutsche Staatsangehörige besteht Visumpflicht Ein- und Ausreise sowie bei Transitreisen, z.B. nach Kasachstan. Das Visum muss vor der Einreise bei einer der russischen Auslandsvertretungen beantragt und eingeholt werden.

Das seit 01.06.2007 gültige EU – Russland – Visaerleichterungsabkommen sieht für bestimmte Personengruppen (enge Verwandte, Geschäftsleute, Angehörige offizieller Delegationen, Schüler, Studenten und mitreisendes Lehrpersonal, Teilnehmer an wissenschaftlichen, kulturellen und künstlerischen Veranstaltungen, Journalisten, Personen, die Soldatengräber oder zivile Gräber besuchen, Fahrer, die Fracht oder Fahrgäste auf internationalen Strecken befördern sowie Angehörige des Zugbegleitpersonals in internationalen Zügen, die in Mitgliedstaaten fahren, Teilnehmer an Austauschprogrammen von Partnerstädten) die Möglichkeit gewisser Reiseerleichterungen vor. Reisende dieser Personengruppen sollten sich bei der Visumbeantragung auf das Abkommen berufen und die für sie geltenden speziellen Bestimmungen erfragen. Hinweise zu diesem Abkommen finden Sie auf der Internetseite der deutschen Botschaft Moskau.

Seit dem 17.10.2007 gelten außerdem für Aufenthalte nichttouristischer Art neue Bestimmungen im russischen Visumsrecht. Demnach ist, ähnlich wie in den Schengenstaaten, eine Einreise mit einem Geschäfts- oder einem humanitären Visum nur noch für 90 Tage in einem Zeitraum von 180 Tagen möglich. Ein längerer Aufenthalt erfordert die Beantragung eines russischen Arbeitsvisums. Vor dem 17.10.2007 ausgestellte Visa sind laut Mitteilung des hierfür zuständigen Föderalen Migrationsdienstes von der Neuregelung nicht betroffen. Der Botschaft sind aber Einzelfälle bekannt geworden, in denen es trotzdem zu Problemen kam.

Visaverlängerungen sind in der Regel nicht möglich. Bei Vorliegen besonderer Ausnahmegründe (z.B. eigene Erkrankung ) muss eine notwendige Verlängerung rechtzeitig, in Verbindung mit einer entsprechenden Bescheinigung des behandelnden Arztes,  über den Einlader (z.B. den russischen Partner des deutschen Reisebüros vor Ort) beim Föderalen Migrationsdienst am Ort der Registrierung beantragt werden.

Hinweis für Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen

Passagiere auf Fähr- und Kreuzfahrtschiffen können im Rahmen touristischer Gruppenreisen bis zu 72 Stunden visafrei einreisen und sich im Gebiet des Anlegehafens aufhalten. Die Reise- und Personendaten sind vor der Ankunft anzugeben, hierfür ist der Reiseveranstalter oder die Reederei zuständig. Weitere Details sollten vor der Abreise mit diesem geklärt werden.

Ausreise

Eine Ausreise aus der Russischen Föderation ohne gültiges Visum ist nur im Ausnahmefall möglich ( z.B. bei Passverlust). Im Falle eines Passverlustes innerhalb der Gültigkeitsdauer des Visums während der Reise muss bei der Ausreise ein von der Botschaft (bzw. der örtlich zuständigen Auslandsvertretung der Bundesrepublik Deutschland) ausgestelltes Reisedokument (Reiseausweis zur Rückkehr nach Deutschland, Pass) und das Protokoll der zuständigen russischen Polizeidienststelle (Miliz) vorgelegt werden.

Sofern das Visum bereits abgelaufen ist, muss außerdem (in der Regel unter Beteiligung der „einladenden Organisation“) ein Ausreisevisum bei der zuständigen russischen Innenbehörde (FMS) am Aufenthaltsort beantragt werden.

Migrationskarte / Registrierung

Es besteht eine Registrierungspflicht nach der Einreise. Die Registrierung muss innerhalb von drei Werktagen bei der zuständigen Migrationsbehörde (FMS) über den Einlader/ Gastgeber (z.B. den russischen Partner des deutschen Reisebüros) erfolgen, der das Visum beschafft hat (unter „einladende Organisation“ im Visum aufgeführt). Der Einlader/Gastgeber darf durch Bürger der Russischen Föderation, Ausländer oder Staatenlosen, die ihren ständigen Wohnsitz in der Russischen Föderation haben, sowie durch juristische Personen und ihre Tochterunternehmen mit Sitz am Ort, an dem der Ausländer aktuell wohnhaft ist oder arbeitet, vertreten werden. Dem Einlader/Gastgeber ist es nicht gestattet, dem Ausländer die für die Registrierung benötigten Dokumente (abgestempelte Migrationskarte und Reisepass) abzunehmen, der Ausländer muss sie nur vorweisen.

Der Einlader/Gastgeber füllt ein spezielles Formular auf der Basis der ihm vom Ausländer vorgezeigten Dokumente aus. Innerhalb von drei Arbeitstagen überreicht er dieses Schreiben samt Fotokopien des Reisepasses und der Migrationskarte des Ausländers dem zuständigen Büro des FMS oder übersendet es per Post. Für die Registrierung wird vom Staat keine Gebühr erhoben. Lässt sich der Ausländer in einem Hotel, Ferienheim oder einer vergleichbaren Einrichtung nieder, gilt die Hotelverwaltung als Einlader/Gastgeber und ist damit selbst für die Registrierung zuständig. Eventueller Verwaltungsaufwand darf dem Ausländer nicht in Rechnung gestellt werden.

Möglich ist seit dem 15.01.2007 eine Registrierung per Post. Dem zweifach auszufüllenden An- / Abmeldeformular sollten zusätzlich eine Kopie der abgestempelten Migrationskarte, eine Reisepasskopie (Personaldatenseite), eine Kopie des Visums und eine Kopie der Passseite mit dem Einreisestempel beigefügt werden. Der untere Abschnitt des Formulars wird gestempelt und verbleibt als Nachweis der Registrierung beim Antragsteller, er muss ihn stets mit sich führen. Die Post-Filialen berechnen für die Entgegennahme des Anmeldungsformulars eine Gebühr von (zurzeit) 180 Rubel. Sämtliche Portogebühren (Einschreibebrief) gehen zu Lasten des Antragstellers. Das Risiko für Verlust / nicht rechtzeitige Absendung / verspäteten Eingang der Dokumente bei der zuständigen russischen Behörde liegt allein beim Antragsteller. Es wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren möglicherweise nicht in jeder Postfiliale angeboten wird.

Für den Fall, dass der Ausländer nachweisbare entschuldigende Gründe vorweisen kann, die den Einlader/Gastgeber an der Übermittlung des Anmeldungsformulars hindern, darf er seine Ankunft auch persönlich im zuständigen Büro des FMS melden.

Die möglichen Strafen bei Verletzungen der An- und Abmeldepflicht betragen bei Privatpersonen zwischen RUB 2.000,00 und RUB 5.000,00 – verantwortlich ist diejenige Person, welche die An- und Abmeldeformalitäten durchführt. Ein Ausländer, der einmal administrativ ausgewiesen wurde, kann für bis zu fünf Jahren für die Einreise in die Russische Föderation gesperrt werden. Es wird daher dringend empfohlen, sich unverzüglich nach der Ankunft in der Russischen Föderation an die im Visum angegebene „einladende Organisation“ (den Einlader bzw Gastgeber) zu wenden und die Verfahrensweise der An- und Abmeldung zu klären.

Zwecks Nachweis, dass der Ausländer die Regeln für die Registrierung befolgt hat, ist es – insbesondere für den Fall, dass der Ausländer seine Dokumente verliert – ratsam, Reisepass samt Visum, Migrationskarte und den abtrennbaren Teil des Anmeldeformulars zu fotokopieren und sicher aufzubewahren.

Sofern vom eigentlich geplanten und auch im Visum genannten Aufenthaltsort aus eine mehrtägige Reise/Ausflug geplant ist, muss eine entsprechende Abmeldung bei der Registrierungsstelle erfolgen. Bei einem Aufenthalt an einem Ort von mehr als drei Tagen muss dort eine Anmeldung erfolgen – bei Abreise die entsprechende Abmeldung.

In der Russischen Föderation gibt es nach wie vor für Ausländer gesperrte Städte und Gebiete und in regionaler Zuständigkeit gesperrte Bereiche, die nicht abschließend veröffentlicht sind. Die zuständige Stelle, durch die die Registrierung erfolgen muss (z.B. Hotel oder die zuständige Innenbehörde, z.B. FMS), erteilt Auskunft über die örtlichen Sperrgebiete.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorab unterrichtet wird.

Besondere Zollvorschriften

Kraftfahrzeuge

Besonderes Augenmerk sollte auf den Gültigkeitszeitraum der Zolleinfuhrbescheinigung für das Kfz gelegt werden. Wenn ein längerer Aufenthalt, als in der Gültigkeit angegeben, geplant ist, so muss die Zolleinfuhrerklärung vor Ablauf ihrer Gültigkeit bei der jeweils örtlich zuständigen Zollbehörde verlängert werden. Ohne gültige Einfuhrerklärung ist eine Kfz-Wiederausfuhr grundsätzlich nicht möglich. Fahren ohne gültige Zolldokumente kann zudem eine empfindliche Zollstrafe (Fahrzeugwert als grobe Richtlinie, dieser wird von den russischen Stellen ermittelt) nach sich ziehen.

Ein- bzw. Ausfuhr von Devisen

Nach derzeit gültigen Devisenvorschriften müssen lediglich Beträge ab einer Höhe von 10.000,- USD bei der Einreise deklariert werden (lückenloses Ausfüllen des Zoll-Anmeldeformulars, Benutzung des roten Zollkorridors, Siegelung des Formulars durch den Zoll). Bei der Einfuhr von geringeren Beträgen kann jeweils der grüne Zollkorridor benutzt werden. Bei der Ausreise können Devisen im Wert von bis zu 3.000,- USD frei ausgeführt werden. Liegt der auszuführende Betrag zwischen 3.000,- und 10.000,- USD, reicht eine einfache Deklarierung beim Zoll aus (Benutzung des roten Zollkorridors). Lediglich bei Beträgen über 10.000,- USD ist zusätzlich zur Deklarierung entweder die vorherige Einfuhr des Betrages mittels gesiegelter Zolldeklaration oder Überweisungsbescheinigung einer Bank nachzuweisen. Devisenschmuggel (nicht deklarierte Ausfuhr von Devisen) bleibt strafbar und kann neben der Konfiszierung des Devisenbetrages und einer Geldstrafe zu einer mehrmonatigen Untersuchungshaft führen.

Es wird geraten, Bargeld in kleiner Stückelung (Dollar oder Euro) mitzunehmen und nach und nach kleinere Beträge (Wechselkursschwankungen) zu tauschen. Geld sollte nur in zugelassenen Banken oder Wechselstuben getauscht werden.

Die Bargeldbeschaffung mit Kreditkarten (VISA, EURO, MASTER), Reiseschecks (American Express, VISA, EURO, MASTER) und durch Überweisungen sowie Bargeldtransfers (MoneyGram, Western Union) ist problemlos möglich. Die Beträge werden in zahlreichen Bankfilialen auch in Devisen (USD oder Euro) ausgezahlt. In Moskau existieren ausreichend Geldautomaten, an denen Bargeld in Landeswährung abgehoben werden kann. In der Vergangenheit ist es zu Fällen von Missbrauch von EC-Karten und Kreditkarten gekommen: mehrere russische Geldautomaten wurden derart manipuliert, dass bei der Bargeldabhebung die Geheimnummer und die Datensätze “kopiert” und dann unberechtigt Bargeld-Abhebungen zu Lasten des jeweiligen deutschen Kartenkontos getätigt wurden. Beim Einsatz der Karte am Geldautomaten sollte auf Veränderungen bzw. Manipulationen an der Eingabetastatur und am Einzugsmechanismus sowie auf unbeobachtete Eingabe der Geheimnummer geachtet werden.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Die Ausfuhr von Antiquitäten und Kunstgegenständen, sofern sie aus der Zeit vor 1945 stammen, ist grundsätzlich verboten. Insbesondere bei Ikonen wird diese Regelung streng überwacht. In anderen Fällen ist in der Regel eine Bescheinigung des Kulturministeriums erforderlich. In Zweifelsfällen sollte der russische Zoll vorab kontaktiert werden. Die Ausfuhr von als „Kulturgut“ bezeichneten Gegenständen (hierunter fallen z.B. auch sowjetische Medaillen und Geldscheine, die auf Flohmärkten erworben werden können) ohne vorherige Genehmigung  kann Geldstrafen bzw. langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Bei einigen technischen Einrichtungen ist das Fotografieren verboten. Es wird zu Vorsicht geraten, da nicht alle Fotografierverbote angezeigt sind. Militärische Einrichtungen sollten grundsätzlich nicht fotografiert werden.

Die Ein- oder Ausfuhr von Drogen (auch bei geringen Mengen leichter Drogen wie Marihuana) kann langjährige Haftstrafen zur Folge haben.

Hinweis für Touristen, insbesondere Wanderer: Im Grenzgebiet Polen-Russland (Gebiet Kaliningrad) ist die„grüne Grenze“ an verschiedenen Stellen nur durch weit auseinander liegende Grenzsteine markiert. Wer die Grenze von Polen aus (auch nur für wenige Meter) illegal überschreitet, muss mit der Festnahme durch die russische Grenzpolizei und mehrjähriger Haftstrafe rechnen. Gleiches gilt für die litauisch-russische Grenze (Kurische Nehrung). Auf der ca. 4 km langen Grenze gibt es nach wie vor keinen (durchgehenden) Zaun im Bereich der Dünen.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Das Auswärtige Amt  empfiehlt Impfschutz gegen: Tetanus, Diphtherie, und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, FSME. Die Standardimpfungen für Kinder entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe

sollten auf aktuellem Stand sein.

HIV / AIDS

2007 wurden von den lokalen Behörden 314.000 Fälle von HIV/AIDS-Infizierten für die Russische Föderation gemeldet.

Durch hetero- und homosexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer empfohlen, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften. Die lokalen Behörden verlangen gelegentlich von Ausländern einen HIV-Test (in Regel nur bei Aufenthaltsdauer über drei Monaten).

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen vermeiden. Es empfiehlt sich, ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser (kein Leitungswasser).

Weitere Infektionskrankheiten

Die Russische Föderation ist Risikogebiet für die durch Zecken übertragende Frühjahr-Sommermeningoenzephalitis (FSME / RSSE). Der in Deutschland erhältliche FSME- Impfstoff schützt auch vor der in der Russischen Föderation endemischen Virusvariante.

Das Tollwutrisiko durch streunende Hunde reicht bis in die Städte. In jüngster Zeit ist es in der Umgebung von Moskau zu mehreren menschlichen Tollwutfällen  durch Tierbisse (hauptsächlich durch Füchse) gekommen. Eine Tollwutimpfung wird empfohlen.

Radioaktive Risiken

Es ist nicht ausschließen, dass es in der Nähe der Stadt Tschelabinsk (Atomanlage Majak) noch 2007 zu Unfällen mit Freisetzung von Radioaktivität gekommen ist. Waldfrüchte, Pilze und Beeren könnten radioaktiv belastet sein, von dem Verzehr dieser meist lokal angebotenen Lebensmittel wird dringend abgeraten.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung insbesondere außerhalb der großen Städte ist mit der medizinischen Versorgung in Mitteleuropa nicht zu vergleichen. In aller Regel sind in medizinischen Versorgungseinrichtungen Kenntnisse der Landessprache notwendig. In Moskau, St. Petersburg und einigen anderen Großstädten gibt es einige meist private Krankenhäuser, die hinsichtlich der Unterbringung und der technischen und fachlichen Ausstattung auch höheren Ansprüchen gerecht werden.

Notfallbehandlungen in staatlichen Kliniken sind laut Gesetz grundsätzlich kostenlos, die staatlichen Kliniken entsprechen aber in Ausstattung und Know-how oft nicht dem deutschen Standard. Hilfe kann über die Notfall-Telefonnummer 03 gerufen werden.

In privaten Krankenhäusern, die bei Bedarf auch kostenpflichtige Notarztwagen schicken, können die Kosten einer medizinischen Behandlung um ein vielfaches höher sein als in Deutschland. Außerdem wird selbst in Notfällen eine ärztliche Behandlung oftmals nur gegen Vorkasse (entweder bar oder per Kreditkarte) geleistet. Der Reisende sollte für den Krankheitsfall daher genügend Bargeld mit sich führen oder in Deutschland Vorkehrungen für eine schnelle Bargeldbeschaffung (über Kreditkarte oder Blitzüberweisung) treffen. In der Vergangenheit sind für größere Eingriffe bis zu 4.000 € Vorleistung verlangt worden. Aufschiebbare oder schwerere Operationen sollten nach ärztlicher Rücksprache in Mitteleuropa durchgeführt werden.

Gemäß den russischen Visavorschriften muss für eine Einreise in die Russische Föderation eine Krankenversicherung abgeschlossen werden. Im Krankheitsfalle sollte sofort mit dieser Versicherung Kontakt aufgenommen werden.

Das Mitbringen von Medikamenten ist außer einer auch in Deutschland üblichen Hausapotheke nicht notwendig, es sei denn, einzelne Personen sind auf spezielle Medikamente angewiesen. Die Apotheken in den großen Städten der Russischen Föderation haben ein gutes Sortiment, wichtig Standardmedikamente sind vorhanden. Medikamentenfälschungen mit unsicherem Inhalt kommen allerdings vor.

Der Abschluss einer Auslandskranken- und Flugrettungsversicherung (z.B. bei der Deutschen Rettungsflugwacht) wird dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise in die Russische Föderation durch eine medizinische Beratungsstelle/einen Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de/)

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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