Lesotho: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 29.12.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Kriminalität
Als eines der ärmsten Länder der Welt verfügt Lesotho nur über wenig Angebote für Touristen. Bedingt durch Armut und hohe Arbeitslosigkeit leidet das Land unter einer hohen Gewaltkriminalität. Reisende sollten insbesondere in der Hauptstadt Maseru (Umgebung des Victoria Hotels in der Stadtmitte), bei Reisen von Leribe zum Katse-Staudamm, sowie an Aussichtspunkten vorsichtig sein. Aber auch in anderen ländlichen Gebieten haben Überfälle und Autoraub (“carjacking”) zugenommen. Die neue Umgehungsstraße zum Flughafen Maseru war in letzter Zeit häufig Schauplatz von Autoraub. Bei Nacht sollte sie unbedingt gemieden werden.
Spaziergänge nach Einbruch der Dunkelheit, Überlandfahrten bei Dunkelheit und Parken des Fahrzeugs in unbeleuchteten Straßen sind sehr gefährlich.
Allgemeine Reiseinformationen
Reisen über Land
Lesotho ist ein bergiges Land. Maseru, die Hauptstadt des „Königreichs des Himmels“, liegt 1500m über dem Meeresspiegel, die höchsten Gipfel des Landes erreichen 3500 m. Aufgrund der geographischen Gegebenheiten sind Temperaturen unter dem Gefrierpunkt im Winter (Juni bis Oktober) keine Seltenheit. Reisende sollten daher und aufgrund möglicher schneller Wetteränderungen über entsprechende Kleidung und Ausrüstung verfügen.
Wirtschaftliche Entwicklung
Nach Unruhen 1998 hat sich die politische Situation in Lesotho merklich verbessert. Im Februar 2007 fanden erneut friedliche Wahlen statt. Die Auswirkungen der HIV/AIDS-Pandemie sind weiterhin eine Belastung für die wirtschaftliche Entwicklung des Landes.
Die weltweite Wirtschaftskrise ist auch in Lesotho spürbar, insbesondere aufgrund des Nachfragerückgangs in den beiden wichtigen Exportbereichen Textilien und Diamanten. Für 2010 wird eine langsame Erholung erwartet.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum / Reisedokumente
Für die Einreise nach Lesotho besteht Passzwang, der Personalausweis ist nicht ausreichend. Der Reisepass muss bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig sein. Der deutsche Kinderausweis mit Passbild wird anerkannt.
Ein Visum ist bei einem Touristenaufenthalt von bis zu drei Monaten nicht erforderlich.
Bei der Einreise nach Lesotho müssen ausreichende Mittel zur Bestreitung der Aufenthaltskosten nachgewiesen werden. Auch ein Rückflugticket mit fest gebuchtem Rückflugtermin ist vorzulegen.
Wegen möglicher kurzfristigen Änderungen der Einreisebestimmungen wird empfohlen, sich rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nächsten diplomatischen oder konsularischen Vertretung Lesothos zu informieren.
Besondere Zollvorschriften
Die Einfuhr von Waffen und Drogen sowie von pornographischem Material ist verboten. Zollfrei eingeführt werden dürfen:
- 400 Zigaretten oder 50 Zigarren,
- ein Liter Wein oder 1 Liter alkoholische Getränke,
- eine Flasche Parfüm mit maximal 300 ml Inhalt.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Die Strafen für den Besitz, Konsum oder Handel mit illegalen Drogen sind empfindlich, und Verurteilte müssen mit hohen Gefängnis- und Geldstrafen rechnen.
Kinderprostitution stellt eine Straftat dar und ist mit hohen Strafen bedroht.
Der königliche Palast, Regierungsgebäude, der Flughafen und andere öffentliche Gebäude sowie Militärfahrzeuge und uniformierte Personen dürfen nicht fotografiert werden. In Zweifelsfällen sollte vor dem Fotografieren eine Genehmigung eingeholt werden.
Medizinische Hinweise
Bei Einreise aus Infektionsgebieten ist der Nachweis einer Gelbfieber- bzw. Choleraimpfung notwendig.
Empfohlen werden Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A und Polio. Bei zu erwartenden Hygienemängeln sollte man sich zusätzlich gegen Typhus, bei Reisen in ländliche Gebiete gegen Hepatitis B und Tollwut impfen lassen. Malariaprophylaxe ist nicht notwendig.
Die Versorgung mit Medikamenten ist unzureichend. Eine gut ausgestattete Reiseapotheke sollte vorhanden sein und verschreibungspflichtige Medikamente sollten mitgebracht werden. Gute ärztliche Versorgung ist in Bloemfontein/Südafrika (ca. 130km westlich von Maseru) gegeben.
Die HIV/Aids-Infektionsrate in Lesotho ist hoch.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
- trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
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