Grenada: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 02.12.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Für Grenada besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Sprache

Die Landessprache ist Englisch; deutsche Sprachkenntnisse sind nicht verbreitet.

Geld/ Kreditkarten

In Grenada können gängige Währungen in Hotels und in den meisten Banken getauscht werden. Einige Banken wechseln nur USD. Reiseschecks werden von den meisten Banken akzeptiert. Die Zahlung mit gängigen Kreditkarten (z.B. Mastercard, Visa) ist relativ weit verbreitet.

Flugverkehr

Bei der Ausreise ist eine Flughafensteuer von derzeit USD 20,00 oder XCD 50,00 (bei Kindern die Hälfte) zu entrichten. Es wird dringend empfohlen, ca. 2 Stunden vor dem planmäßigen Abflug am Flughafen einzuchecken, um sicherzugehen, dass die eigene Reservierung nicht wegen einer evtl. Überbuchung gestrichen wird.

Naturkatastrophen

Grenada liegt in der durch Wirbelstürme gefährdeten Zone der Karibik (Wirbelsturmsaison: ca. Juni bis November). Nachdem der Wirbelsturm ‚Ivan‘ am 7. September 2004 in Grenada schwere Verwüstungen hinterlassen hatte, hat sich das Leben wieder normalisiert. Der Wiederaufbau der zerstörten Gebäude ist zum großen Teil abgeschlossen. Alle Hotels arbeiten inzwischen wieder. Gleiches gilt für Restaurants und Geschäfte. Die Natur hat sich längst noch nicht überall von den Schäden erholt; Verwüstungen sind zum Teil weiterhin in vielen Bereichen der Inseln sichtbar, vor allem in Bereichen des Regenwaldes.

Straßenverkehr

In Grenada herrscht Linksverkehr. Das Straßennetz ist relativ gut ausgebaut. Die meisten Straßen sind zweispurig, eng und zum Teil sehr kurvenreich. Wegen der vielen Schlaglöcher, herumstreunenden Tieren sowie der unorthodoxen Fahrweise wird zu Vorsicht im Straßenverkehr angeraten.

Motorräder und –roller sollten trotz der tropischen Temperaturen nur mit entsprechender Schutzkleidung benutzt werden.

Relativ preisgünstige Taxis stehen zur Verfügung. Preis unbedingt vorher verhandeln. Es gibt für viele Strecken von der Regierung festgelegte Festpreise, was aber nicht unbedingt „verraten“ wird.

Das Fahren eines Kfz ist nur mit einem lokalen Führerschein gestattet, der gegen Vorlage des deutschen Führerscheins bei der Einreise am Flughafen oder bei der zuständigen Polizeistation in St. George’s erworben werden kann. Die Gebühr hierfür liegt derzeit  bei XCD 30,00

Verhalten in der Öffentlichkeit

Besonders in größeren Menschenansammlungen wie Märkten, Busbahnhöfen, Bars, etc. sollten Wertsachen wie Schmuck gar nicht und Bargeld nur im unbedingt benötigten Umfang mitgeführt werden. Wichtige Dokumente (Flugschein, Reisepass) sollten nur in Fotokopie mitgenommen und die Originale im Hotelsafe hinterlegt werden.

Grundsätzlich wird zu Vorsicht bei Spaziergängen in wenig belebten Vierteln bzw. Parks größerer Städte und Siedlungen, besonders nach Einbruch der Dunkelheit, geraten.

Einreisebestimmungen

Visum/ Reisedokumente

Für die Einreise nach Grenada und einer Aufenthaltsdauer von bis zu einem Jahr benötigen deutsche Staatsangehörige kein Visum. Bei der Einreise erhält man meist eine Aufenthaltserlaubnis für vier Wochen, für die man, bei Bedarf, später bei der zuständigen Ausländerbehörde (Immigration) eine Verlängerung beantragen kann. Flugreisende sollten im Besitz eines Weiter- oder Rückflugtickets sein.

Reisedokumente
Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen:

Reisepass

Ja / Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja / Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen:

Keine

Reisedokumente
Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja / Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus

Reisepass

Ja / Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Ja

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Ja / Gültigkeit drei Monate über die Reise hinaus, Lichtbild muss vorhanden sein, nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten

Weitere Anmerkungen:

Alleinreisende Minderjährige sollten darüber hinaus auch eine amtlich beglaubigte Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten mitführen

Die Anforderungen einzelner Fluggesellschaften an die von ihren Passagieren mitzuführenden Dokumente können in Einzelfällen von den staatlichen Regelungen abweichen. Bitte erkundigen sie sich vor Antritt der Reise zusätzlich bei der jeweiligen Fluggesellschaft.

An- bzw. Abreise über die USABitte beachten Sie die

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird. Rechtsverbindliche Auskünfte zur Einreise können Ihnen nur die Auslandsvertretungen des jeweiligen Ziellandes erteilen.

Besondere Zollvorschriften

Die Einfuhr von Waffen (auch Schreckschusspistolen, Taucher- und Bootssignalpistolen) ist nur mit besonderer Einfuhrgenehmigung erlaubt.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

Drogenkonsum und -handel, auch in geringsten Mengen, werden von den Polizeibehörden strengstens verfolgt; man darf keinesfalls davon ausgehen, dass Ausländer von einer Verfolgung verschont werden. Bei Verstößen gegen die Drogengesetzgebung werden hohe Geld- und Gefängnisstrafen verhängt; eine Freilassung gegen Kaution ist in der Regel nicht möglich. Vorsicht ist deshalb auch geboten bei Entgegennahme von Paketen von Fremden. Reisegepäck sollte nie unbeaufsichtigt bleiben.

Medizinische Hinweise

Impfschutz

Pflichtimpfungen für die Einreise nach Grenada sind nicht vorgeschrieben, außer bei Einreise aus sogenannten gelbfieberendemischen Gebieten; hier sollte eine Gelbfieberimpfung nachweisbar sein.

Für Kurzreisen nach Grenada empfiehlt sich Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus und Diphterie. Für einen Langzeitaufenthalt ist Schutz gegen Hepatitis B und Typhus empfohlen.

Malaria

Malariainfektionen kommen in Grenada nicht vor.

Denguefieber

Das durch Mücken übertragene Denguefieber tritt auf. Es wird empfohlen, sich gegen Insektenstiche entsprechend zu schützen, z.B. durch Moskitonetze oder mückenabweisende Mittel.

HIV/ Aids

Wie auf anderen Karibikinseln ist auch auf Grenada HIV/Aids weit verbreitet (Vorsicht bei Urlaubsbekanntschaften).

Hygiene

Reisende sollten unbedingt auf besondere Hygienemaßnahmen vor Verzehr von Obst, Gemüse und Fleisch sowie Fisch und Meeresfrüchten achten. Leitungswasser kann getrunken werden. Außerdem kann Trinkwasser flaschenweise in Lebensmittelgeschäften erworben werden.

Medizinische Versorgung

Aufgrund der sehr schlechten medizinischen Versorgung sollte unbedingt vor Reiseantritt eine Auslandsreise-Krankenversicherung abgeschlossen werden, die einen Rücktransport im Notfall mit einschließt.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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