Nigeria: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 24.11.2009

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Von Reisen in die Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom und die vorgelagerten Küstengewässer wird abgeraten.

 

Reisende sollten sich vor Reisen außerhalb von Abuja und Lagos stets in nigerianischen und internationalen Medien über die aktuelle Sicherheitslage informieren.

 

In den Ölfördergebieten in der Region des Niger Deltas, das die nigerianischen Bundesstaaten Delta, Bayelsa, Rivers und Akwa Ibom umfasst, kam es seit Jahren immer wieder zu Kämpfen zwischen paramilitärisch organisierten Banden und Sicherheitskräften, aber auch von bewaffneten Gruppen untereinander.

Dadurch bestand ein hohes Anschlagsrisiko und ein Entführungsrisiko gerade für westliche Ausländer. Seit Anfang Oktober 2009 hat sich die Sicherheitslage beruhigt, da die Mehrzahl der bewaffneten Gruppen ein Amnestieangebot der Regierung angenommen und ihre Waffen abgegeben hat. Angesichts der tiefgreifenden Spannungen in der Region kann zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht verlässlich gesagt werden dass diese Beruhigung der Lage dauerhaft ist. An vielen Orten des Deltas gelten nach wie vor verschärfte Sicherheitsvorkehrungen von Polizei und Militär.

Ein Aufenthalt in der Region sollte aus diesem Grund weiterhin nur dann erwogen werden, wenn umfassende Sicherheitseinrichtungen einer Organisation (z.B. Unternehmen) in Anspruch genommen werden können (gesicherte Transporte, gesicherte Unterkünfte).

Von der besonderen Situation im Niger-Delta abgesehen, können in Nigeria , meist kaum vorhersehbar, in allen Regionen lokale Konflikte zwischen dortigen Bevölkerungsgruppen in Form von gewaltsamen Zusammenstößen mit Todesopfern aufbrechen; zuletzt waren Ende Juli 2009 in Nordnigeria Unruhen durch eine radikale islamische Gruppe zu verzeichnen. Ursachen und Anlässe der Konflikte sind politischer (z.B. im Zusammenhang mit Wahlen), religiöser und/oder ethnischer Art. Meist sind diese Auseinandersetzungen von nur kurzer Dauer (wenige Tage) und örtlich begrenzt (meist nur einzelne Orte, in größeren Städten nur einzelne Stadtteile).

In den letzten Monaten ist eine deutliche Zunahme von kriminellen Entführungen vor allem in den südöstlichen Bundesstaaten Nigerias zu verzeichnen. Auch Ausländer sind betroffen.

Autofahrten, insbesondere über Land, sollten nur mit ortskundigen und zuverlässigen, möglichst persönlich bekannten und einheimischen Personen durchgeführt werden, vorzugsweise im Konvoi. Fahrten bei Dunkelheit sollten in jedem Fall wegen erhöhter Überfallgefahr sowie der teils katastrophalen Straßenzustände vermieden werden. In weiten Regionen muss auch bei Tag mit Überfällen gerechnet werden. Von Busreisen im Land wird abgeraten.

Kriminalität

Die Kriminalitätsrate in Nigeria ist hoch. Insbesondere in der Wirtschaftsmetropole Lagos kommt es immer wieder zu Serien bewaffneter Überfälle, auch in den von Ausländern bevorzugten Stadtgebieten Victoria Island, Ikoyi, Lekki und Ikeja.

Zum Schutz vor Diebstahl und Raub wird empfohlen, Barmittel, Fotoausrüstung und andere Wertgegenstände vor Blicken Dritter zu schützen, auf das Tragen von Schmuck vor allem auf öffentlichen Plätzen/Märkten zu verzichten und keine Kreditkarten einzusetzen. Für den Fall eines bewaffneten Raubüberfalls wird dringend geraten, keinen Widerstand zu leisten und Wertgegenstände herauszugeben.

Von Reisen nach Nigeria aufgrund von betrügerischen Geschäfts- und sonstigen Kontakten wird dringend abgeraten. Beachten Sie hierzu unbedingt die Hinweise der Botschaft Abuja und des Generalkonsulats Lagos zum sogenannten Vorauszahlungsbetrug auf der gemeinsamen Internetseite von Botschaft und Generalkonsulat im Kapitel „Informationen der Rechts- und Konsularabteilung“ unter

Allgemeine Reiseinformationen

Aufgrund mangelhafter Infrastruktur und hoher Kriminalitätsrate ist Nigeria kein Reiseland.

Infrastruktur

Die Versorgungslage – insbesondere Benzin, Strom- und Wasser – ist häufig unzureichend. Die Kommunikationsmöglichkeiten (Telefon, Fax, E-Mail) sind häufig gestört. Das Mobiltelefonnetz (GSM-Standard) deckt nicht das ganze Land ab, Roaming-Vereinbarungen mit ausländischen (deutschen) Netzbetreibern sind noch unvollständig.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Nigeria ein gültiges Visum, das rechtzeitig vor Reiseantritt bei der nigerianischen Auslandsvertretung zu beantragen ist. Die Visaausstellung dauert unter Umständen länger als drei Wochen.

Es wird grundsätzlich kein Visum bei der Einreise erteilt.

Nigerianische Visa können nach der Einreise in Nigeria bei den zuständigen nigerianischen Behörden („Nigeria Immigration Service“) verlängert werden.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass nigerianische Kurzzeit-Geschäfts-, Besuchs- oder Touristenvisa nicht zur Aufnahme einer Erwerbstätigkeit in Nigeria berechtigen. Visa zwecks Arbeitsaufnahme in Nigeria sind gesondert über die nigerianische Botschaft in Berlin zu beantragen.

Reisedokumente

Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:

Reisedokumente Erwachsene

Einreise möglich / Bedingungen

Reisepass

Ja: mit maschinenlesbarer Zeile und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus

Vorläufiger Reisepass

Ja: mit maschinenlesbarer Zeile (inkl. Lichtbild) und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Weitere Anmerkungen

Keine

Reisedokumente Kinder/Jugendliche

 

Kinderreisepass

Ja: mit maschinenlesbarer Zeile (inkl. Lichtbild) und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise    hinaus

Reisepass

Ja: mit maschinenlesbarer Zeile und Gültigkeit mindestens sechs Monate über Reise hinaus

Personalausweis

Nein

Vorläufiger Personalausweis

Nein

Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich)

Nein

Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt)

Nein

 

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.

 

Besondere Zollvorschriften

Gegenstände des üblichen persönlichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.

Die Ausfuhr von Kunstgegenständen wird kontrolliert und ist nur mit einer Unbedenklichkeitsbescheinigung der Museumsbehörden möglich.

Die Ein- und Ausfuhr von Währungsbeträgen über einem Gegenwert von 5.000 US-Dollar ist anmeldepflichtig.

Die Zollvorschriften können sich kurzfristig ändern. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls vor Reiseantritt mit der nigerianischen Botschaft in Berlin in Verbindung zu setzen.

Besondere strafrechtliche Vorschriften

In 12 nördlichen moslemischen Bundesstaaten, in denen Scharia-Strafrecht gilt, steht auf Mord, Vergewaltigung und außerehelichen Geschlechtsverkehr die Todesstrafe.

Homosexuelle Handlungen sind in Nigeria strafbar. In den nördlichen Bundesstaaten Nigerias sind nach islamischem Recht homosexuelle Handlungen mit schweren Strafen belegt. Körperliche Nähe zwischen Angehörigen desselben Geschlechts, insbesondere von Männern, erregt in der Öffentlichkeit jedoch keinen Anstoß, sofern sie nicht offensichtlich sexuellen Charakter hat.

Das Fotografieren von Militärpersonen und -anlagen, Flughäfen, Brücken sowie weiteren Einrichtungen mit Bedeutung für die nationale Sicherheit ist ver­boten. Zu beachten ist, dass diese sicherheitsrelevanten Einrichtungen in der Regel nicht als solche gekennzeichnet sind.

In der Hauptstadt Abuja und im Hauptstadtbezirk Federal Capital Territory (FCT) besteht seit dem 1. Juni 2008 ein absolutes Rauchverbot in öffentlichen Gebäuden und Transportmitteln; die Stadtregierung führt eine Kampagne gegen das Rauchen durch, mit weiteren Einschränkungen an öffentlichen Plätzen, in Parks usw. muss daher gerechnet werden.

Medizinische Hinweise

Meningokokken-Meningitis

Erneut hat wieder die Neuerkrankungsrate an Meningokken-Meningitis die Schwelle zur Epidemie in 19 von 35 Bundesstaaten einschließlich Abuja überschritten. Während der Trockenzeit (Dezember-April) kommt es in den Ländern des „Afrikanischen Meningitisgürtels“, wozu Nigeria gehört, regelmäßig zu Meningokokken Epidemien. Die Impfung mit dem 4-fach-Impfstoff wird momentan allen Reisenden, insbesondere im Norden des Landes, empfohlen(s.u.)

Impfschutz

Eine gültige Impfung gegen Gelbfieber wird für alle Reisenden älter als 1 Jahr bei Einreise gefordert und ist auch medizinisch sinnvoll. Impfung gegen Meningokokken-Krankheit (4-fach-Impfstoff) wird in der derzeitigen Ausbruchsituation allen Reisenden empfohlen. Eine Choleraimpfung wird nicht mehr verlangt.

Bei Einreise aus afrikanischen Staaten auf dem Landwege kann es jedoch vorkommen, dass auch der Nachweis einer Impfung gegen Cholera oder auch die Meningokokken-Krankheit verlangt wird.

Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Hepatitis A, Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung). Im Jahr 2008 wurden 798 Erkrankungen gemeldet, die meisten durch Polio-Wildvirus Typ 1. Fast alle rekrutieren sich aus dem Norden des Landes, wo sich aufgrund von Problemen mit den Impfprogrammen seit 2003 die Ausbrüche konzentrierten und von wo die Erreger in zahlreiche andere Länder exportiert worden waren.

Bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition wird zusätzlich eine Impfung gegen Hepatitis B, Tollwut und Typhus empfohlen.

Die Standardimpfungen für Kinder und Erwachsene entsprechend den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes (siehe http://www.rki.de/) sollten auf aktuellem Stand sein. Nach dem deutschen Impfkalender sind zwei Mumps-Masern-Röteln-Impfungen für alle Kinder vorgesehen. Ein fehlender Impfschutz kann auch später jederzeit, z.B. anlässlich einer Reise in Länder mit hohen Erkrankungszahlen nachgeholt, werden. Nigeria gehört dazu.

Malaria

Es besteht ein ganzjähriges hohes Infektionsrisiko. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica (über 85% der Fälle in Nigeria!) bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil ist deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) notwendig. Für die Malariaprophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl der Medikamente und deren persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen,

  • körperbedeckende helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen

HIV/AIDS

HIV / AIDS ist im Lande ein großes Problem. Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.

Durchfallerkrankungen und Cholera

Durch eine sorgfältige Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders die Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, frisch gekochten Tee oder Kaffee, nie Leitungswasser. Eiswürfel nur, wenn sie auch sicher mit sauberem Wasser hergestellt wurden. Nur gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, selbst Schälen oder Desinfizieren. Fisch und Fleisch nur gut durchgekocht genießen, Obst und Gemüse nur geschält und/oder gekocht essen. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Die Cholera(schluck-)impfung bietet Schutz und kann bei Einreise auf dem Landewege gelegentlich gefordert werden. Für den normalen Reisenden und Touristen wäre sie aus medizinischen Gründen jedoch nicht notwendig.

Weitere Infektionskrankheiten

Dengue-Fieber

wird von der tagaktiven Mücke Stegomyia (Aedes) aegypti übertragen. In Einzelfällen können ernsthafte Gesundheitsschäden mit Todesfolge auftreten. Mückenschutz ist die einzige Vorsorgemaßnahme.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern im gesamten Land. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Geflügelpest

Auch in Nigeria ist die klassische Geflügelpest (hochpathogene Form der aviären Influenza, Vogelgrippe) aufgetreten.

Bitte beachten Sie hierzu auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ unter www.bmelv.de

Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema „Vogelgrippe“ finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes.

Lassa-Fieber

Im Januar 2009 verstarb ein englischer Tourist nach seiner Rückkehr aus Nigeria an Lassa-Fieber. Nach Angaben des nigerianischen Gesundheitsministeriums wurden 2008 sporadische Erkrankungen mit acht Todesfällen aus folgenden Staaten gemeldet: Edo, Plateau, Lagos, Ogun, Nasarava, Taraba, Borno und Anambra. Es ist davon auszugehen, dass das Virus landesweit vorkommt. Das Hauptreservoir dieses oft tödlich verlaufenden hämorrhagischen Fiebers ist die Vielzitzenratte, die Übertragung erfolgt vorwiegend aerogen über zerstäubten Rattenurin im Bereich der Rattenbiotope, über die Nahrungszubereitung (die Ratte wird lokal gegessen) oder im Krankenhaus bzw. familiär bei engem Kontakt von Mensch zu Mensch. Kontakte mit Erkrankten ist zu vermeiden. Vorsicht ist auch bei Reisen unter einfachen Bedingungen angezeigt.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen. Sie ist vielfach technisch, apparativ und/oder hygienisch hoch problematisch, ganz besonders abseits der großen Städte. Vielfach fehlen auch europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Ein ausreichender, in Nigeria gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind – ebenso wie die Mitnahme einer gut ausgestatteten Reiseapotheke – dringend empfohlen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/ oder http://www.frm-web.de).

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht und ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland und längere Aufenthalte vor Ort zugeschnitten; für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • nicht unabhängig von individuellen Verhältnissen des Reisenden zu nutzen; vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Tropenmediziner ist unerlässlich;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen nicht unbedingt umfassend, genau und aktuell.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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