Niue: Sicherheitshinweise Niue
Unverändert gültig seit: 04.11.2009
Landesspezifischer Sicherheitshinweis
Für Niue besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.
Allgemeine Informationen
In Niue gibt es keine deutsche Botschaft. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Wellington / Neuseeland.
Alle Deutsche, die nach Niue reisen bzw. dort vorübergehend oder dauerhaft leben, können auf freiwilliger Basis in eine Krisenvorsorgeliste aufgenommen werden. Die Botschaft rät, von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, damit sie – falls erforderlich – in Krisen- und sonstigen Ausnahmesituationen mit Deutschen schnell Verbindung aufnehmen kann. Die Aufnahme in die Krisenvorsorgeliste erfolgt passwortgeschützt im Online-Verfahren über die Webseite der Botschaft unter
Deutsche, die sich auf der bisher manuell geführten Krisenvorsorgeliste registrieren haben lassen, werden gebeten, ihre Daten nochmals über das Internet einzugeben.
Hausanschrift:
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland
90-92 Hobson Street
Wellington 6011, Neuseeland
Postanschrift:
P.O. Box 1687
Wellington 6140, Neuseeland
Tel.: 0064 – (4) 47 36 063
Fax: 0064 – (4) 47 36 069
Internet:
Email:
Niue unterhält keine diplomatische Vertretung in der Bundesrepublik Deutschland. Anfragen können jedoch an die niueanische Hochkommission in Wellington, Neuseeland,
Adresse:
Niue High Commission
H.E. Mrs. Sisilia Grace Tupou Talagi, High Commissioner
P.O. Box 12048, 6144 Wellington
Molesworth House, 101 Molesworth St., Thorndon
Wellington, Neuseeland
Tel.: 0064 – (4) 499 4515
Email:
oder an die neuseeländische Botschaft in Berlin gerichtet werden:
Adresse:
Botschaft von Neuseeland
Friedrichstr. 60
Atrium, 4. Stock
10117 Berlin
Tel.: 030 / 20 62 10
Fax: 030 / 20 62 11 14
Email:
Internet:
Währung in Niue ist der neuseeländische Dollar.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Der Reisepass muss noch mindestens 6 Monate über den beabsichtigten Aufenthalt in Niue hinaus gültig sein. Ferner muss ein Rück- oder Anschlussflugticket vorgelegt sowie ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthaltes nachgewiesen werden. |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Nein |
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Reisepass |
Nein |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
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Visum
Bei einem Aufenthalt von bis zu 30 Tagen wird bei Einreise ein sogenanntes Entry Permit ausgestellt. Eine Verlängerungsmöglichkeit besteht vor Ort. Die Beantragung kann bei folgender Stelle erfolgen:
Immigration Office
P.O. Box 67
Administration Blocks
Alofi
Tel.: 4122
Fax: 4150
Besondere Zollvorschriften
Devisenbeschränkungen gibt es nicht. Lediglich Schecks, Post- und Zahlungsanweisungen in neuseeländischer Währung müssen bei der Westpac Banking Corporation deklariert werden.
Personen über 18 Jahre dürfen zollfrei bis zu 200 Zigaretten oder 50 Zigarren oder 227 Gramm Tabakund drei Flaschen Spirituosen von nicht mehr als 3 Liter nach Niue einführen. Waren im Wert von mehr als 50 neuseeländischen Dollar müssen deklariert werden.
Die Mitnahme von Schusswaffen und Munition bedarf der besonderen Genehmigung der örtlichen Polizei (Chief Officer of Police, Police Department of Niue). Tiere, Tierprodukte und Pflanzen sind gesondert anzugeben. Kunstwerke, Korallen und wertvolle Muscheln dürfen nicht ausgeführt werden.
Sonstige Informationen
Die Westpac Bank in Niue kann Reiseschecks einlösen und Geld wechseln. Gängige Kreditkarten werden ferner von den größeren Hotels und Autovermietungen akzeptiert.
Weitere Informationen sind auf der Website des Tourismusverbandes von Niue (Niue Tourism Office) unter www.niueisland.com/facts abrufbar.
Medizinische Hinweise
Bei Direkteinreise aus Deutschland sind keine Impfungen vorgeschrieben. Empfohlen werden allerdings Impfungen gegen Tetanus, Diphtherie, Polio und Hepatitis A. Ratsam sind ferner Impfungen gegen Typhus und Hepatitis B. Malariarisiko besteht nicht. Magenverstimmungen und Durchfall sowie Dengue-Fieber können auftreten. Bei Einreise über ein Gelbfieber-Endemieland ist eine Gelbfieberimpfung nachzuweisen.
Die medizinische und zahnärztliche Versorgung erfolgt durch das Lord Liverpool Hospital, das einen 24-Stunden-Notfalldienst sowie drei weitere Gesundheitszentren unterhält. Weiterhin gibt es ein Krankenhaus im Süden von Alofi.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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