Tschad: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 20.10.2009
Dringende Sicherheitshinweise – Gefahr von Entführungen und Anschlägen
In den nordafrikanischen und den südlich an die Sahara grenzenden Ländern wächst die Gefahr des islamistischen Terrorismus und krimineller Übergriffe. Al-Qaida im Maghreb (AQM) sucht derzeit gezielt nach Ausländern zum Zwecke der Entführung. Wirksame Gegenmaßnahmen gegen diese Terrorgruppe zeichnen sich nicht ab. Es ist, wie aktuelle Hinweise bestätigen, jederzeit mit weiteren Entführungen westlicher Staatsangehöriger zu rechnen. Gerade auch deutsche Staatsangehörige sind einer deutlich ansteigenden Anschlags- und Entführungsgefahr ausgesetzt. Das Auswärtige Amt rät von Reisen in entlegene, nicht hinreichend durch wirksame Polizei- oder Militärpräsenz gesicherte Gebiete der Sahara und ihrer Randbereiche eindringlich ab.
Erhöhte Anschlagsrisiken bestehen für touristische Ziele, an denen regelmäßig westliche Staatsangehörige verkehren. Beachten Sie auch hierzu die landesspezifischen Sicherheitshinweise.
Die Sicherheitsrisiken für Reisende differieren von Land zu Land und sind regelmäßig selbst innerhalb eines Landes unterschiedlich zu bewerten. Das Auswärtige Amt empfiehlt daher dringend, die landesspezifischen Sicherheitshinweise zu beachten.
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Von Reisen nach Tschad wird derzeit dringend abgeraten.
Das Auswärtige Amt fordert alle Deutschen in Tschad auf, besondere Vorsicht walten zu lassen. Es bestehen erhebliche Entführungsrisiken!
Innenpolitische Lage
Trotz der Wiederaufnahme der diplomatischen Beziehungen zwischen Tschad und Sudan am 9.11.2008 bleibt die Lage zwischen beiden Ländern angespannt. Die gemeinsame Grenze bleibt geschlossen und der bilaterale Flugverkehr eingestellt.
Anfang Mai 2009 kam es im Osten des Tschad zu neuen Kampfhandlungen zwischen tschadischen Rebelleneinheiten und Regierungstruppen. Die Rebellen wurden zurückgeschlagen und in den Sudan abgedrängt. Sie haben seitdem die tschadische Grenze nicht mehr überschritten.
Reisen im Land
Reisen im Land sind weiter mit sehr erheblichen Risiken verbunden. Besonders gefährlich sind der Norden, Osten und Südosten des Landes. Im Tibesti-Gebirge gibt es weiter ausgedehnte Minenfelder. Von Reisen in die Grenzregion zu Sudan wird dringend abgeraten. Es besteht landesweit ein hohes Risiko, auf Überlandfahrten Opfer von Gewaltkriminalität (insbesondere von sog. „coupeurs de routes“) zu werden.
Im September 2008 wurde im Südwesten Ägyptens eine touristische Reisegruppe entführt, der auch fünf Deutsche angehörten. Die Reisegruppe wurde von einer schwer bewaffneten, kriminellen Bande im Grenzgebiet von Ägypten, Sudan, Libyen und Tschad festgehalten. Ein vorhandener polizeilicher Schutz der Reisegruppe war wirkungslos. Eine Wiederholung von Vorfällen dieser Art ist nicht ausgeschlossen. Von Reisen in diese entlegene Wüstenregion wird daher dringend abgeraten.
Bei Unfällen mit Personenschäden muss mit Aggressionen gerechnet werden. Die Versorgung mit Kraftstoff ist nicht überall gewährleistet.
Die deutsche Botschaft N’Djamena nimmt – außer Nothilfe für Deutsche im Ausland – keine Rechts- und Konsularaufgaben wahr. Sie erteilt auch keine Visa. Für beides ist die Deutsche Botschaft in Jaunde/Kamerun zuständig. Schengenvisa können auch bei der franz. Botschaft in N`Djamena beantragt werden.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Visum
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Tschad ein gültiges Einreisevisum, das bei der tschadischen Botschaft in Berlin beantragt werden muss.
Reisedokumente
Mit folgenden Dokumenten ist die Einreise für deutsche Staatsangehörige möglich:
Reisedokumente Erwachsene |
Einreise möglich / Bedingungen |
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Reisepass |
Ja, muss Visum enthalten |
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Vorläufiger Reisepass |
Ja, muss Visum enthalten |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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Weitere Anmerkungen |
Der Reisepass muss nach neuester Mitteilung der tschadischen Seite nicht mehr noch 6 Monate über geplanter Aufenthaltsdauer gültig sein, Reisekokument kann bis zum Ende seiner Gültigkeit visiert werden. |
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Reisedokumente Kinder/Jugendliche |
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Kinderreisepass |
Ja, muss Visum enthalten |
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Reisepass |
Ja, muss Visum enthalten |
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Personalausweis |
Nein |
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Vorläufiger Personalausweis |
Nein |
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bereits vorhandener Eintrag in den Reisepass eines Elternteils (Kindereinträge in Reisepässe der Eltern sind seit dem 1.11.2007 nicht mehr möglich) |
Nein, genügt nicht zur Einreise |
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Noch gültiger Kinderausweis nach altem Muster (der Kinderausweis wird seit 1. Januar 2006 nicht mehr ausgestellt) |
Nein, genügt nicht zur Einreise |
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Weitere Anmerkungen |
Der Reisepass muss nach neuester Mitteilung der tschadischen Seite nicht mehr noch 6 Monate über geplanter Aufenthaltsdauer gültig sein, Reisekokument kann bis zum Ende seiner Gültigkeit visiert werden. |
Sonstige Hinweise
Bei der Einreise über den Flughafen N’Djamena ist darauf zu achten, ob die Passbehörden eine Aufforderung in den Pass stempeln, sich beim zuständigen Commissariat zu registrieren. Dieser Aufforderung ist ggfs. innerhalb von 24 Stunden nachzukommen.
Bei Einreise auf dem Landweg finden Grenzkontrollen an der tschadisch-libyschen und der tschadisch-nigrischen Grenze kaum statt. Mit eigenem Fahrzeug von dort einreisende Touristen sollten deshalb umgehend die nächste Präfektur oder Unterpräfektur aufsuchen, da bei Weiterreise ohne Einreisestempel die Gefahr der Festnahme wegen illegaler Einreise besteht.
Für alle Präfekturen im Lande ist eine Reiseerlaubnis („autorisation de circuler“) erforderlich. Die Reiseerlaubnis muss vor Einreise auf dem Landweg zusammen mit dem Visum bei der tschadischen Botschaft beantragt werden und wird vom Innenministerium auf Vorschlag des Tourismusministeriums erteilt.
Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird
Besondere Zollvorschriften
Besondere Zollvorschriften sind nicht bekannt. Gegenstände des täglichen Bedarfs dürfen eingeführt werden.
Besondere strafrechtliche Vorschriften
Fotografieren ist nur mit einer beim Tourismusministerium zu beantragenden Fotografiererlaubnis gestattet. Die Durchsetzung dieser Vorschrift ist von Ort zu Ort unterschiedlich. Im Einzelfall kann Fotografieren oder Filmen ohne Erlaubnis zur Festnahme und Beschlagnahmung des Fotoapparats oder der Kamera führen.
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Eine Gelbfieberimpfung ist für alle Personen, die älter als 1 Jahr sind, zur Einreise vorgeschrieben und auch medizinisch indiziert.
Das Auswärtige Amt empfiehlt weiterhin einen Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie, insbesondere auch Poliomyelitis (Kinderlähmung) und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über 4 Wochen oder besonderer Exposition auch Hepatitis B, Tollwut, Meningokokken-Krankheit (4fach-Impfstoff) und Typhus. Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anlässlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden.
Malaria
Es besteht ganzjährig und im gesamten Land ein hohes Risiko für die fast ausschließlich vorkommende Malaria tropica. Die Übertragung erfolgt durch den Stich blutsaugender nachtaktiver Anopheles-Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet an den behandelnden Arzt notwendig. Eine Malariaprophylaxe wird dringend empfohlen. Für die Malariaprophylaxe sind in Deutschland verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone, Doxycyclin, Lariam) auf dem Markt erhältlich. Die Auswahl und persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten unbedingt vor der Einnahme einer Chemoprophylaxe mit einem Tropen- bzw. Reisemediziner besprochen werden. Aufgrund der mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:
- körperbedeckende (helle) Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
- in den Abendstunden und nachts Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen
- ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen
Weitere nur durch Mückenschutz vermeidbare Erkrankungen kommen vor.
HIV/AIDS
Durch sexuelle Kontakte, bei Drogengebrauch (unsaubere Spritzen oder Kanülen) und Bluttransfusionen besteht grundsätzlich ein hohes Risiko. Kondombenutzung wird immer, insbesondere bei Gelegenheitsbekanntschaften empfohlen.
Influenza A (H1N1) [sog. „Schweinegrippe“]
Die tschadischen Behörden haben der Weltgesundheitsorganisation WHO bisher keine Erkrankungsfälle der Influenza A (H1N1) gemeldet. Angesichts der Leistungsschwäche des dortigen Gesundheitssystems sollte daraus aber nicht einfach gefolgert werden, dass die Pandemie den Tschad bisher verschont hat. Am Flughafen N’Djamena und am Grenzübergang Ngueli sind jedenfalls vorsorglich Notfallstationen eingerichtet worden, wo im Bedarfsfall auch geimpft werden soll. Eine generelle Impfstrategie existiert im Tschad derzeit noch nicht.
Durchfallerkrankungen und Cholera
Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und besonders Cholera vermeiden. Bei besonderer Exposition kann eine Impfung sinnvoll sein (Arbeiten im Slums, Pflege Erkrankter und in Flüchtlingslagern).
Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Stuhlgang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht durchführen, Einmalhandtücher verwenden.
Lassen Sie sich vor einer Reise durch eine tropenmedizinische Beratungsstelle/einen Tropenmediziner/Reisemediziner beraten (siehe z.B.: http://www.dtg.org/)oder http://www.frm-web.de).
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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