Neuseeland: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 29.09.2009

Aktueller Hinweis

In der Nacht vom 29.09. zum 30.09.2009 ereignete sich im Pazifik südwestlich der amerikanischen Samoa-Inseln ein Seebeben der Stärke 8,3. Für die Region wurde eine Tsunami-Warnung ausgelöst.

Dem deutschen Honorarkonsul auf Samoa liegen bislang keine Informationen über deutsche Staatsangehörige vor, die hiervon betroffen waren. Alle Bewohner auf Samoa sind frühzeitig informiert worden.

In Neuseeland und den übrigen betroffenen pazifischen Inseln sind ebenfalls Warnungen über Frühwarnsysteme ausgerufen worden.  Eine erste für 10:00 Uhr Ortszeit am Morgen des 30.09.09 an der Ostküste Neuseelands erwartete Welle blieb zunächst aus. Die neuseeländischen Zivilschutzbehörden raten vorsorglich bis auf weiteres von Aufenthalten an Stränden und in unmittelbarer Nähe der Küste ab.

Das Auswärtige Amt empfiehlt Deutschen in der Region, den Anweisungen der örtlichen Sicherheitsbehörden Folge zu leisten.

Landesspezifischer Sicherheitshinweis

Für Neuseeland besteht derzeit kein landesspezifischer Sicherheitshinweis.

Allgemeine Reiseinformationen

Führen eines Kraftfahrzeuges

Ein internationaler Führerschein ist zum Führen eines Kraftfahrzeugs in Neuseeland nicht notwendig. Ein deutscher bzw. EU-Führerschein ist bis zu einem Jahr ab Einreise in Neuseeland gültig. Soweit der Führerschein nicht auch in englischer Sprache ausgestellt ist, muss stets eine öffentlich beglaubigte englische Übersetzung mitgeführt werden. Anerkannte Übersetzungsdienste sind in den Yellow Pages (www.yellow.co.nz) unter „Translation Services“ aufgelistet.

Kriminalität

Diebstähle, auch in Hotels, sowie Autoaufbrüche sind in letzter Zeit vermehrt vorgekommen.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Reisedokumente
Deutsche Staatsangehörige benötigen für die Einreise nach Neuseeland einen Reisepass; der Personalausweis reicht nicht aus.

Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr ist die Einreise mit Kinderausweis oder mit Eintragung in den Reisepass eines mitreisenden Elternteils möglich. Alleinreisende oder nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige unter 16 Jahren müssen auf Befragen nachweisen können, dass die (sonstigen) Sorgeberechtigten mit der Reise des Kindes einverstanden sind. Dieser Nachweis ist in Form einer entsprechenden Erklärung (zweckmäßigerweise in englischer Sprache) mitzuführen.

Alle Einreisedokumente müssen mindestens drei Monate über den geplanten Aufenthaltszeitraum in Neuseeland hinaus gültig sein.

Visum
Deutsche, die sich bis zu drei Monate als Touristen oder Geschäftsleute in Neuseeland aufhalten wollen, benötigen kein Visum. Sie erhalten bei Ankunft eine dem Reisezweck entsprechende Einreiseerlaubnis. Hierfür sind ein Rück- oder Weiterflugticket vorzulegen (nebst Visum, sofern für das entsprechende Land erforderlich) und ausreichende finanzielle Mittel für die Bestreitung des Aufenthaltes nachzuweisen. Als ein solcher Nachweis gilt auch eine Kostenübernahmeerklärung einer Person mit festem Wohnsitz in Neuseeland.

Für andere Aufenthaltszwecke oder längere Aufenthalte ist ein Visum erforderlich, welches vor Einreise bei der zuständigen neuseeländischen Auslandsvertretung im Herkunftsland beantragt werden muss. Inhaber eines solchen Visums erhalten bei Einreise die entsprechende Einreiseerlaubnis. Anträge auf Verlängerung einmal erteilter Einreiseerlaubnisse oder auf Statusänderung (zum Beispiel von Besucher zu Student) können grundsätzlich in Neuseeland gestellt werden (siehe hierzu auch die Webseite des neuseeländischen Immigration Service www.immigration.govt.nz).

Medizinische Hinweise

Impfschutz: Die Standardimpfungen gemäß aktuellem Impfkalender des Robert-Koch-Institutes für Kinder und Erwachsene sollten anläßlich einer Reise überprüft und vervollständigt werden. Der Gesundheitsdienst des Auswärtigen Amtes empfiehlt darüber hinaus bei besonderer Exposition (z.B. aktuellen Ausbrüchen, einfachen Reisebedingungen, Hygienemängeln, Einsätzen, unzureichender medizinischer Versorgung, besonderen beruflichen/sozialen Kontakten) eine Impfung gegen Hepatitis A und B. Lassen Sie sich hierbei von einem Reise-/Tropenmediziner beraten.

Die Gesundheitsfürsorge in Neuseeland ist gut. Da es in Neuseeland nicht alle in Deutschland erhältlichen Medikamente gibt, empfiehlt es sich, dringend benötigte Medikamente mitzubringen. Hierbei ist zu beachten, dass bei Medikamenten, die Narkotika enthalten, die entsprechenden Rezepte beziehungsweise Originalverpackungen mitgeführt werden müssen (Zollvorschrift). Im Krankheitsfall muss zunächst ein Allgemeinarzt (General Practitioner, GP) aufgesucht werden, der dann erforderlichenfalls die Überweisung an einen Facharzt veranlasst.

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Besondere Zollvorschriften

Güter unter 700,– NZ-Dollar, maximal 200 Zigaretten oder 250 Gramm Tabak oder 50 Zigarren, können zollfrei eingeführt werden. An alkoholischen Getränken können 4,5 Liter Wein oder 4,5 Liter Bier und eine Flasche Spirituosen (maximal 1125 Milliliter) eingeführt werden. Das Mindestalter für die Einfuhr ist 18 Jahre. Kraftfahrzeuge (mit Ausnahmen von Wohnmobilen) können von Touristen zollfrei eingeführt werden.

Die Einfuhr von Tieren unterliegt strengen Quarantänevorschriften. Ausführliche Informationen sind vom Quarantänedienst des Land- und Forstwirtschaftsministeriums (Ministry of Agriculture and Forestry, Quarantine Service, www.maf.govt.nz) erhältlich.

Um die Flora und Fauna in Neuseeland zu schützen, bestehen darüber hinaus strenge Einfuhrrichtlinien für diverse Lebensmittel, Pflanzen und Gegenstände. Folgende Dinge dürfen entweder nicht eingeführt werden oder sind bei Ankunft zu deklarieren: Strohartikel, hölzerne Gegenstände und Schnitzereien, Tierhäute, bestimmte Arten von Muscheln, orientalische Medizin, frische oder getrocknete Pflanzen, Samen. Nicht eingeführt werden dürfen ferner alle Arten von Lebensmitteln, insbesondere Honig. Ausnahmen können bei Babynahrung (in Dosen) gemacht werden. Alle Arten von mitgeführten Lebensmitteln und von Ausrüstungsgegenständen, die im Zusammenhang mit Camping, Tieren oder anderen Outdoor-Aktivitäten benutzt wurden, sind auf dem Einreiseformular, welches vor Ankunft in Neuseeland an die Passagiere ausgehändigt wird, zu deklarieren. Es sollte zudem darauf geachtet werden, dass z.B. an mitgeführten Schuhen (auch Sportschuhen) keine Erde usw. haftet. Eine detaillierte Liste der zu deklarierenden Gegenstände ist abrufbar auf der Website des neuseeländischen Immigration Service unter www.immigration.govt.nz (Home>Migrant>Visit>I’m accepted>Arriving in New Zealand).

Einfuhrverbote beziehungsweise -beschränkungen bestehen ebenfalls für Waffen und Handelsgüter. Für Waffen kann eine Genehmigung der neuseeländischen Polizei beantragt werden.

Alle Gepäckstücke werden bei Ankunft auf den Flughäfen durchleuchtet, gegebenenfalls auch durchsucht. Für die Überprüfung werden auch speziell trainierte Hunde eingesetzt. Im Bedarfsfall wird ferner eine chemische Behandlung durchgeführt. Bei Nichtbeachtung drohen empfindliche Geld- oder Gefängnisstrafen.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
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Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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