China: Reise- und Sicherheitshinweise

Unverändert gültig seit: 25.09.2009

Aktuelle Hinweise

Die Lage in der nordwestchinesischen Stadt Urumqi, der Hauptstadt der Autonomen Region Xinjiang, ist weiterhin angespannt. Nach schweren Unruhen am 05.07.2009 kam es  am 03.09.2009 erneut zu größeren Demonstrationen. Ein starkes Sicherheitsaufgebot ist präsent.
Besondere Vorsicht ist weiterhin geboten, insbesondere Menschenansammlungen sollten gemieden werden.
In Xinjiang ist weiterhin damit zu rechnen, dass Internetverbindungen nicht funktionieren und Telefonieren ins Ausland, insbesondere von Mobiltelefonen, nicht möglich ist.

Vom 24.9. bis 9.10. 2009 werden seitens der zuständigen chinesischen Behörden keine Anträge auf Reisegenehmigungen für Tibet angenommen und keine Genehmigungen ausgestellt  (siehe auch Abschnitt Tibet in den Allgemeinen Reiseinformationen).

 

Im Zusammenhang mit den Feierlichkeiten zum 60. Jahrestag der Gründung der Volksrepublik China am 1. Oktober 2009 kommt es in Peking bereits jetzt  zu  Verkehrssperrungen, insbesondere in der Gegend rund um den Platz des Himmlischen Friedens, und zu vermehrten Personen- und Fahrzeugkontrollen. Auf Ankündigungen zu Sperrungen und sonstigen Sicherheitsmaßnahmen in den lokalen Medien sollte geachtet werden.

Am 01. Oktober 2009 ist zudem mit Einschränkungen im Flugverkehr zu rechnen.

Bitte wenden Sie sich für nähere Auskünfte an Ihre Fluggesellschaft oder Ihr Reisebüro.

Landesspezifische Sicherheitshinweise

Reisen über Land, Kriminalität

2008 waren einzelne Gewaltdelikte gegen Touristen, von denen auch Deutsche betroffen waren, zu verzeichnen.

Reisenden wird empfohlen, sich ständig mit gebotener Aufmerksamkeit zu bewegen. Selbst an gutbewachten Plätzen wie dem Tian’anmen-Platz wurde ein Überfall, der einen Krankenhausaufenthalt nach sich zog, bekannt. Unbekannten Personen sollte kein Zugang ins Hotelzimmer gewährt werden, unter welchem Vorwand auch immer; im Zweifel bei der Hotelrezeption rückfragen.

Personenansammlungen und jede Art von Gedränge sind wegen der Gefahr von Taschendiebstählen zu meiden. Es wird empfohlen, Passkopien und Flugtickets im Hotel sicher zu deponieren und den Pass mit gültigem Visum stets mitzuführen, um sich bei Polizeikontrollen ausweisen zu können.

Mit der Visitenkarte des Hotels kann der Taxifahrer für den sicheren Rücktransport sorgen, auch wenn man über keine chinesischen Sprachkenntnisse verfügt.

Allgemeine Reiseinformationen

Mittlerweile dürfen sich Ausländer bis auf die Autonome Region Tibet in China ohne besondere Erlaubnis bewegen. Örtlich verhängte Sperren sind jedoch überall möglich.

Tibet

Reisen nach Tibet sind ab dem 5. April 2009 für Gruppenreisen wieder möglich:

  • Alle Ausländer benötigen eine Spezialgenehmigung (TAR-permit), um Tibet (TAR) besuchen zu können. Sie ist bei den chinesischen Auslandsvertretungen oder in Peking beim Tibetischen Reisebüro, 118 Beisihuan Douglu in der 1. Etage des Tibet Gebäudes, Tel.: 010-6498-0373, zu beantragen.
  • Für März 2009 wurden nach Auskunft des Tibetischen Reisebüros keine Spezialgenehmigungen für Tibet ausgestellt. Nach Angaben der offiziellen chinesischen Nachrichtenagentur Xinhua werden seit 30. März 2009 wieder Reisegenehmigungen für Tibet ausgestellt. Frühestmöglicher Reisetermin ist nach Auskunft des Tibetischen Reisebüros der 5. April 2009. Das Tibet Tourist Office weist besonders darauf hin, das nur durch Veranstalter organisierte Gruppenreisen gestattet werden.
  • Es empfiehlt sich, Hotel- und Flugreservierungen erst nach Erhalt der Genehmigung zu buchen.
  • Weitere Informationen können Sie dem Merkblatt Tibet auf der Homepage der Botschaft (http://www.peking.diplo.de/Vertretung/peking/de/Startseite.html) entnehmen.

Flugreisen im Land

Die Mitnahme von Flüssigkeiten jeder Art im Handgepäck auf innerchinesischen Flügen und auf ausgehenden internationalen Flügen ist verboten. Ausgenommen sind kleine Mengen für kosmetische Zwecke (100 ml pro Sorte), die in einem extra Kunststoffbehälter (durchsichtig) transportiert werden müssen. Sie werden vom Sicherheitspersonal geprüft. Steuerfreie Alkoholartikel, die in internationalen Flugzeugen oder Flughäfen gekauft wurden, müssen in einem versiegelten, transparenten Beutel transportiert werden. Zur Kontrolle sind die Kaufbelege bereitzuhalten. Die mengenmäßige Grenze ergibt sich aus den Zollvorschriften (max. 1.500 ml pro Person). Flüssige Arzneimittel dürfen nach Überprüfung mit an Bord genommen werden.

Wie auf allen anderen Flughäfen dieser Welt gelten sonst die gleichen Beschränkungen hinsichtlich der Mitnahme von waffenähnlichen Gegenständen (Messern, Scheren etc.) im Handgepäck.

Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Visum

Für die Einreise in die Volksrepublik China ist ein Visum erforderlich, das zwingend vor der Reise bei der zuständigen chinesischen Auslandsvertretung eingeholt werden muss. Am Flughafen in Peking werden keine Einreisevisa ausgestellt. Teilnehmer von Gruppenreisen können das Visum über den Veranstalter besorgen lassen. Einzelreisende können ihr Visum direkt bei einer der chinesischen Auslandsvertretungen in Deutschland einholen (Internetseite der chinesischen Botschaft: www.china-botschaft.de). Informationen sind auch beim Fremdenverkehrsamt der VR China (Ilkenhanstr. 6, 60433 Frankfurt/Main, Tel.: 069-520135) erhältlich.

In jüngster Zeit ist zu beobachten, dass die chinesischen Behörden die geltenden Regeln strikter anwenden, weshalb Einladungen (Originale) oder Reiseunterlagen genauer geprüft werden. Änderungen am bisherigen Visa-Verfahren sollen damit nicht verbunden sein.

Die Überziehung des Visums zieht ein empfindliches Bußgeld nach sich, dessen Höhe sich nach der Anzahl der überzogenen Tage berechnet bzw. mit der Anzahl der überzogenen Tage steigt. Ohne Begleichung des Bußgeldes und Einholung eines neuen Visums ist eine Ausreise aus der VR China nicht möglich. Bei Zahlungsverweigerung droht die Umwandlung der Geldstrafe in eine Haftstrafe.

Obwohl Hongkong und Macau Teil der VR China sind, genießen beide als sog. Sonderverwaltungsregionen in vielen Bereichen weitgehende Autonomie; so können deutsche Staatsangehörige visafrei nach Hongkong und Macau einreisen. Erfolgt die Einreise von Festlandchina aus, so ist unbedingt zu beachten, dass dies visatechnisch eine Ausreise aus der VR China bedeutet. Eine Wiedereinreise nach Festlandchina ist daher nur möglich, wenn das chinesische Visum für zwei- bzw. mehrfache Einreisen ausgestellt ist. Hierauf muss bei entsprechender Reiseplanung bereits bei Beantragung des Visums für die VR China geachtet

Reisedokumente

Für den Visaantrag wird ein Reisepass benötigt, der noch mindestens sechs Monate gültig sein muss. Für die Einreise können sowohl die vor dem 1. November 2005 ausgestellten Europapässe als auch die neuen ePässe (biometriefähige Europapässe) verwendet werden. Ebenso ist die Einreise mit einem vorläufigen Reisepass (Gültigkeit 1 Jahr) möglich.

Der vor dem 1. Januar 2006 ausgestellte Kinderausweis wird bis zum Ablauf der angegebenen Gültigkeitsdauer (also maximal bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres) anerkannt; er muss allerdings zwingend mit einem Lichtbild des Inhabers versehen sein (gilt auch für Säuglinge!). Seit dem 1 Januar 2006 werden keine Kinderausweise mehr ausgestellt. Der Kinderausweis wurde durch den Kinderreisepass ersetzt. Die vor dem 1. Januar 2006 ausgestellten Kinderausweise behalten jedoch weiterhin ihre Gültigkeit. Der neue Kinderreisepass bietet gegenüber dem alten Kinderausweis deutlich mehr Platz für Visa und Ein- und Ausreisestempel. Die Kinderreisepässe können auch direkt von der Botschaft ausgestellt werden. Die Einreise eines Kindes in die VR China, das über keinen eigenen Reisepass verfügt, sondern in den Reisepass eines Elternteils eingetragen ist, ist möglich, wenn neben dem Namenseintrag im Pass ein Lichtbild des Kindes angebracht ist und das chinesische Visum im Reisepass des Elternteils ausdrücklich auch für das mitreisende Kind gültig ist. Da es in der Praxis bei dieser Art der Einreise jedoch bereits mehrfach Probleme gegeben hat, ist die Ausstellung eines eigenen Passes sowie eines individuellen Visums für mitreisende Kinder unbedingt empfehlenswert.

Meldepflicht

Für Ausländer besteht eine Meldepflicht bei der lokalen Polizei bei Aufenthalten über 24 Stunden an einem Ort (die Meldung muss innerhalb von 24 Stunden erfolgen). Übernachtet man in einem Hotel, übernimmt das Hotel diese Meldung automatisch; ist man privat bei Freunden untergebracht, müssen diese die Meldung vornehmen.

Besondere Zollvorschriften

Einfuhr

400 Zigaretten, 2 Flaschen Spirituosen (je 750 ml); Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Ansonsten muss eine Einfuhrerklärung abgegeben werden. Ferner dürfen bis zu 20.000 RMB eingeführt werden.

Ausfuhr

Die Ausfuhr von Antiquitäten ist strengen Regelungen unterworfen, unterteilt nach Art und Bedeutung der Kunstgegenstände. So dürfen Münzen aus der Zeit vor 1949 überhaupt nicht mehr ausgeführt werden, die meisten Antiquitäten nur, wenn sie das rote Siegel des chinesischen Kulturamtes tragen. Devisen: Bis 5.000 USD (oder Gegenwert in anderen Devisen) für nicht-chinesische Staatsangehörige. Diese Grenzen übersteigende Beträge nur bis zur Höhe der vorhergegangenen Einfuhrerklärung. Ferner dürfen bis zu 6.000 RMB ausgeführt werden.

Besondere strafrechtliche Bestimmungen

Die Einfuhr und der Besitz schon relativ geringer Mengen von Drogen kann zu hohen Freiheitsstrafen oder sogar zur Todesstrafe führen (z.B. Besitz von bis zu 50g Heroin oder 1kg Opium: Freiheitsstrafe ab sieben Jahre, Todesstrafe bei Überschreiten dieser Grenze und allgemein bei Herstellung, Handel und Transport von Drogen, „wenn die Umstände schwerwiegend sind“). Reisende werden deshalb vor der Mitnahme von Gegenständen unbekannten Inhalts für Dritte dringend gewarnt.

Seit 1. März 2006 erlaubt das Gesetz über Strafen für Vergehen gegen die öffentliche Ordnung den Polizeidienststellen, bei 238 Tatbeständen von Störung der öffentlichen Ordnung, Sittenwidrigkeiten usw. nicht nur Bußgelder bis zu 5.000 RMB, sondern ohne richterliches Urteil auch bis 15 Tage Arrest anzuordnen. Das Gesetz wird bereits auch gegen Ausländer angewandt.

Fotografieren ist – von Ausnahmen wie z.B. militärischen Objekten abgesehen – nicht beschränkt. Bei Aufnahmen von Personen sollte erst um Erlaubnis gefragt werden. In Zweifelsfällen sollte man sich an die Reisebegleitung wenden. Video- und Schmalfilmkameras sind ohne besondere Genehmigung erlaubt, sollten jedoch in der Zollerklärung angegeben werden.

Medizinische Hinweise

Hand-, Fuß- und Mundkrankheit (HFMD)

Obwohl die Erkrankung seit Juli 2008 eine abnehmende Tendenz zeigt, werden seit Januar 2009 neue Fälle aus der Provinz Anhui, die im vergangenen Jahr am meisten betroffen war, gemeldet.

Die HFMD tritt in asiatischen, zumeist tropischen Ländern (Städten) bisweilen zyklisch mit mehrjährigen Unterbrechungen auf. Die Krankheit ist hoch ansteckend. Betroffen sind vorwiegend Kleinkinder aus sozial schwachen Schichten. Erreger sind Enteroviren, in der Regel Enterovirus 71 oder Coxsackie A16. Die Übertragung erfolgt oral oder aerogen (Tröpfcheninfektion). Das Krankheitsbild verläuft mit Fieber, Haut- und Schleimhautveränderungen, in der Regel ist der Krankheitsverlauf harmlos, es kommt zu einer folgenlosen Ausheilung nach ca. 1 Woche.  Komplikationen an Herz, Lunge und ZNS können aber tödlich enden. Bei entsprechender Hygiene (Händehygiene!) und Vermeidung von Kontakten mit Erkrankten ist mit einer erhöhten Gefährdung von Reisenden (Kindern) nicht zu rechnen.

Impfschutz

Bei Einreise aus einem Gelbfieberinfektionsgebiet (z.B. aus Afrika oder Südamerika – Details siehe Website: www.who.int/ith/countries/en/index.html) ist eine gültige Gelbfieberimpfung Pflicht. Dies gilt aber nicht für Taiwan, Hongkong und Macao.

Bei der Einreise aus Deutschland ist keine Gelbfieberimpfung notwendig.

Das Auswärtige Amt empfiehlt als sinnvollen Impfschutz: Schutz gegen Tetanus, Diphtherie, Poliomyelitis und Hepatitis A, bei Langzeitaufenthalt über vier Wochen oder besonderer Exposition auch gegen Hepatitis B, Tollwut, Japanische Enzephalitis und Typhus.

Die Standardimpfungen für Erwachsene und Kinder entsprechen den Empfehlungen des Robert-Koch-Institutes, siehe

Malaria

Ein hohes Risiko besteht im Süden in den Provinzen Hainan und den tiefergelegenen Gebieten von Yunnan. Ein mittleres Risiko, ausschließlich Malaria tertiana, besteht südlich des Yangtze herdförmig in den Provinzen Fujian, Guangdong, Guangxi, Guizhou und Sichuan (hier auch der nördliche Teil der Provinz). Ein geringes Risiko, auch hier nur Malaria tertiana, besteht herdförmig in östlichen Landesteilen südlich des Huang He. Ein sehr geringes Risiko besteht auch im Norden von Hongkong außerhalb der Stadt. Kein Risiko besteht beim Aufenthalt in den großen Städten, auf Taiwan sowie in Höhenlagen über 1.500 m.

Die Übertragung erfolgt durch den Stich der blutsaugenden, nachtaktiven Anopheles Mücken. Unbehandelt verläuft insbesondere die gefährliche Malaria tropica bei nicht-immunen Europäern häufig tödlich. Die Erkrankung kann auch noch Wochen bis Monate nach dem Aufenthalt ausbrechen. Beim Auftreten von Fieber in dieser Zeit ist ein Hinweis an den behandelnden Arzt auf den Aufenthalt in einem Malariagebiet notwendig.

Je nach Reiseprofil kann deshalb eine Chemoprophylaxe (Tabletteneinnahme) oder eine sog. stand by-Notfallselbstbehandlung notwendig oder sinnvoll sein. Für die Malariaprophylaxe und die Notfall-Selbstbehandlung (stand-by) sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®, Riamet®) auf dem deutschen Markt erhältlich. Die Auswahl des Medikamentes und dessen persönliche Anpassung sowie Nebenwirkungen bzw. Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten entsprechend dem Reiseprofil (Dauer, Ort und Zeit) unbedingt vor Abreise mit einem Tropenmediziner/Reisemediziner besprochen werden.

Aufgrund der o.g. mückengebundenen Infektionsrisiken wird allen Reisenden empfohlen:

  • körperbedeckende, helle Kleidung zu tragen (lange Hosen, lange Hemden),
  • ganztägig (Dengue!) und in den Abendstunden und nachts (Malaria!) Insektenschutzmittel auf alle freien Körperstellen wiederholt aufzutragen,
  • ggf. unter einem Moskitonetz zu schlafen.

HIV/AIDS

HIV/AIDS wird auch in China zu einem Problem und evtl. zu einer Gefahr für alle, die Infektionsrisiken eingehen: Sexualkontakte, unsaubere Spritzen oder Kanülen und Bluttransfusionen können ein erhebliches und lebensgefährliches Risiko bergen.

Ausländer, die länger als ein Jahr im Land bleiben, müssen u. U. bei der Einreise einen negativen HIV-Test nachweisen, bei Arbeitsaufenthalten wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis mit Befunden einer Röntgenaufnahme der Lungen, EKG und Labor (inklusive HIV- und Syphilis-Test) verlangt. Das Zeugnis muss in Englisch oder Chinesisch verfasst sein, Abweichungen von dieser Regel sind jederzeit möglich.

Durchfallerkrankungen

Cholera kommt in China sporadisch vor. Aus der Insel Hainan wurde Ende Oktober 2008 ein Ausbruch von Cholera gemeldet. Bisher wurden ca. 300 Erkrankungen registriert, wovon 51 labortechnisch bestätigt werden konnten. Durch eine entsprechende Lebensmittel- und Trinkwasserhygiene lassen sich die meisten Durchfallerkrankungen und Cholera vermeiden. Einige Grundregeln: Ausschließlich Wasser sicheren Ursprungs trinken, z.B. Flaschenwasser, nie Leitungswasser. Im Notfall gefiltertes, desinfiziertes oder abgekochtes Wasser benutzen. Unterwegs auch zum Geschirrspülen und Zähneputzen Trinkwasser benutzen. Bei Nahrungsmittel gilt: Kochen, Schälen oder Desinfizieren. Halten Sie unbedingt Fliegen von Ihrer Verpflegung fern. Waschen Sie sich so oft wie möglich mit Seife die Hände, immer aber nach dem Toilettengang und immer vor der Essenszubereitung und vor dem Essen. Händedesinfektion, wo angebracht, durchführen, Einmalhandtücher verwenden.

Weitere Infektionskrankheiten

Vogelgrippe

Auch in der VR China ist die KLASSISCHE GEFLÜGELPEST (hochpathogene Form der AVIÄREN INFLUENZA, VOGELGRIPPE) aufgetreten. Seit Anfang des Jahres 2009 wurden in China mehrere neue Fälle von Vogelgrippe bei Menschen gemeldet, bislang sind vier Menschen verstorben. Die Todesfälle wurden aus Peking, Shandong, Hunan und Urumqi gemeldet. Die Behörden haben ein neues Vogelgrippemeldesystem eingeführt. Es gibt keine Hinweise auf eine Mutation des Virus.

Bitte beachten Sie auch die vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz veröffentlichte Information „Hinweise an Reisende zur Vogelgrippe“ (Website: www.bmelv.de). Weitere Informationen des Auswärtigen Amts zum Thema Vogelgrippe finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes sowie auf der Webseite der Botschaft Peking.

SARS

Die in der ersten Jahreshälfte 2003 in der VR China neu aufgetretene akute infektiöse respiratorische Erkrankung (SARS), verursacht durch ein Corona-Virus, konnte schließlich erfolgreich eingedämmt werden. Von Dezember 2003 und bis April 2004 wurden noch vereinzelt neue SARS-Fälle erfasst, ohne dass es zu einer weiteren Ausbreitung kam. Weitere Informationen zu SARS finden Sie in den Merkblättern des Gesundheitsdienstes des Auswärtigen Amts.

Schistosomiasis (Bilharziose)

Die Gefahr der Übertragung von Schistosomiasis besteht beim Baden in Süßwassergewässern in den zentralen und östlichen Landesteilen, vor allem entlang des Yangtze regional im mittleren Südwesten. Baden im offenen Süßwasser sollte daher grundsätzlich unterlassen werden.

Tollwut

Tollwut zeigt eine zunehmende Tendenz, 2006 wurden über 3000 Fälle gemeldet. Bis 30. Juni 2007 nahm die Zahl der Fälle um 30% zu. Südliche Provinzen sind am meisten betroffen.

Medizinische Versorgung

Die medizinische Versorgung im Lande ist mit Europa nicht zu vergleichen und oft technisch, apparativ und/oder hygienisch problematisch. Auf dem Land und in vielen, auch großen Städten, fehlen europäisch ausgebildete Englisch/Französisch sprechende Ärzte. Eine Verständigung kann ohne chinesische Sprachkenntnisse gerade bei medizinischen Inhalten ein großes Problem sein. Ein ausreichender, auch dort gültiger Krankenversicherungsschutz und eine zuverlässige Reiserückholversicherung sind dringend empfohlen. Eine individuelle Reiseapotheke ist empfehlenswert.

Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Volksrepublik China gibt es kein Sozialversicherungsabkommen. Das bedeutet, dass Arzt- bzw. Krankenhausrechnungen in der Regel sofort nach der Behandlung in bar bezahlt werden müssen.

Lassen Sie sich vor einer Reise durch einen Tropenmediziner/Reisemediziner bei einer tropenmedizinischen Beratungsstelle beraten, siehe oder

Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:

Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.

Die Angaben sind:

  • zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
  • auf die direkte Ausreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
  • immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
  • trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.

Haftungsausschluss

Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.

Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
Arbeitseinheit 040
D-11013 Berlin
Tel.: (03018) 172000
Fax: (03018) 1751000

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