Philippinen: Reise- und Sicherheitshinweise
Unverändert gültig seit: 14.09.2009
Landesspezifische Sicherheitshinweise
Terrorismus / Reisen über Land
Von Reisen nach Mindanao (insbesondere in die Regionen ARMM und XII sowie nach Zamboanga City, Zamboanga Sibugay, Zamboanga del Sur und Lanao del Norte) sowie von Aufenthalten auf Basilan und den Inseln des Sulu-Archipels wird dringend abgeraten. Das Gleiche gilt bis auf Weiteres für jede Art von Überlandtransfers in ganz Mindanao.
Auf den Philippinen muss auch weiterhin mit Anschlägen islamistischer Terroristen gerechnet werden. Die Gefahr ist in Mindanao besonders hoch. Dort kommt es immer wieder zu Bombenexplosionen. Ziele sind insbesondere öffentliche Plätze (Märkte) und öffentliche Verkehrsmittel.
Die Mehrzahl der Anschläge wird von Extremisten durchgeführt, die entweder der terroristischen „Abu Sayyaf Gruppe (ASG)“ zuzurechnen sind oder im weiteren Sinne der „Morro Islamic Liberation Front (MILF)“, auch wenn sich die Führung der MILF vom Terrorismus klar distanziert hat.
Im August 2008 kam es in Zentral-Mindanao zu heftigen bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen Regierungseinheiten und muslimischen Kampfeinheiten. Die Kampfhandlungen fanden vorwiegend in den Provinzen Nord-Cotabato, Lanao del Norte, Lanao del Sur sowie Maguindanao statt. Ende Juli 2009 verkündeten Regierung und MILF die Wiederaufnahme von Gesprächen und die Einstellung bewaffneter Massnahmen. Bewaffnete Auseinandersetzungen in den muslimischen Siedlungsgebieten sind seither deutlich zurückgegangen; die Gefahr eines Wiederaufflackerns ist jedoch jederzeit gegeben.
Die Zahl der Entführungsfälle hat in jüngster Zeit zugenommen. Im Januar 2009 wurden drei Mitarbeiter des Internationalen Komitee des Roten Kreuzes auf der Insel Jolo und im Februar 2009 ein srilankischer Mitarbeiter einer internationalen Nichtregierungsorganisation auf der Insel Basilan entführt. Alle Entführten befinden sich mittlerweile wieder in Freiheit. Die Anzahl der Entführungen philippinischer Opfer hat deutlich zugenommen.
In öffentlichen Erklärungen haben die philippinischen Behörden die Präsenz von „Jemaah Islamiyah“– Mitgliedern auf den Philippinen (insbesondere Mindanao) bestätigt.
Auch in Manila besteht grundsätzlich die Gefahr von Anschlägen. Im November 2007 gab es ein Attentat im philippinischen Parlament.
Weiterhin gelten folgende Hinweise
Generell wird Reisenden Vorsicht empfohlen. Auf die Benutzung öffentlicher Massenverkehrsmittel sollte möglichst verzichtet werden. Größere Menschenansammlungen (z.B. Marktplätze, Bus-Terminals, Wartebereiche von Häfen und Flughäfen) sollten nach Möglichkeit gemieden werden.
Kriminalität
Die allgemeine Kriminalitätsrate einschließlich schwerer Gewaltverbrechen ist hoch. Vermeiden Sie, die Aufmerksamkeit durch öffentlich sichtbar getragene Wertgegenstände auf sich zu lenken. Führen Sie keine größeren Bargeldbeträge bei sich. Nutzen Sie Ihre Kreditkarte nur in renommierten Geschäften und Hotels und beobachten Sie den Abrechungsvorgang persönlich. Verriegeln Sie bei Fahrten mit Privat-Pkw oder Taxi in der Stadt die Türen und schließen Sie die Fenster. Nehmen Sie keine Nahrung von Fremden an (Gefahr von K.O.-Tropfen), seien Sie in Gesellschaft bei Alkoholkonsum (Strandfeste) vorsichtig, da unvermittelt Gewalttätigkeit ausbrechen und es dabei zu Todesfällen kommen kann. Lehnen Sie Angebote von Fremden zu Touristenführungen in der Nacht wie auch die Mitnahme von Gepäckstücken (insbesondere für Flug nach Deutschland) ab.
Beherzigen Sie die eindringlichen Appelle der Behörden vor illegalem Drogenbesitz, der in den Philippinen mit harten Gefängnisstrafen geahndet wird (ab 5 g lebenslange Freiheitsstrafe, bei Festnahme in einem Flug- oder Fährhafen wird strafverschärfend Handel unterstellt).
Naturkatastrophen
Die philippinischen Inseln sind Taifungebiet und haben aktive Vulkane. In der Region muss mit Erd- und Seebeben gerechnet werden. Benachrichtigen Sie im Fall eines solchen Ereignisses umgehend Angehörige, um unnötige Sorge und Suche zu vermeiden.
Allgemeine Reiseinformationen
Tourismus
Die Philippinen sind unverändert ein beliebtes Reiseziel in Südostasien, das überwiegend von asiatischen und amerikanischen, aber auch von europäischen Touristen besucht wird. Reiseziele mit ausgebauter touristischer Infrastruktur finden sich insbesondere auf einzelnen Inseln der Inselgruppe der Visayas (z.B. Cebu, Boracay).
Von der Benutzung einfacher öffentlicher Transportmittel ist aufgrund des technischen Zustands der Fahrzeuge abzuraten. Auch Nachtfahrten sollten aus Sicherheitsgründen unterlassen werden.
Geld, Kreditkarten, Schecks
Reiseschecks (Traveller Cheques) sind nur mit Schwierigkeiten einzulösen. Es muss auf jeden Fall die Kaufquittung vorgelegt werden. Geldautomaten stehen nicht überall zur Verfügung. Nutzen Sie Ihre Kreditkarte nur in renommierten Geschäften und Hotels und beobachten Sie den Abrechungsvorgang persönlich.
Mobiltelefone
Der Empfang für Handys ist auf einigen Inseln eingeschränkt oder nicht verfügbar.
Flughafengebühr
Bitte beachten Sie, dass die Flughafengebühr an den Internationalen Flughäfen von Manila, Cebu City und Davao City in Höhe von zur Zeit 750,- PHP bei der Ausreise erhoben wird; die Flughafengebühr muss bar in PHP oder US-Dollar bezahlt werden. Auch bei Inlandsflügen sind Flughafengebühren zu entrichten.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige
Reisedokumente
Für Besuchsaufenthalte benötigen deutsche Staatsangehörige zur Einreise in die Philippinen einen Reisepass, der mindestens noch 6 Monate nach Einreise gültig sein muss, sowie einen Weiter- oder Rückflugschein.
Kinderreisepässe werden anerkannt, bisher auch Kinderausweise mit Lichtbild – eine Eintragung im Reisepass der Eltern ist nicht ausreichend. In letzter Zeit sind Probleme bei Fluggesellschaften (vor allem Gulf Air) aufgetreten, die sich weigerten, Kinder mit alten Kinderausweisen mit Lichtbild reisen zu lassen. Es wird daher empfohlen, für Kinder unter 12 Jahren einen neuen Kinderreisepass und für Kinder ab 12 Jahren einen Europapass mitzuführen.
Für die Einreise auf die Philippinen benötigen alleinreisende oder in Begleitung sonstiger Personen reisende Kinder unter 16 Jahren ein Travel Permit, ausgestellt von der philippinischen Botschaft in Berlin, in dem die Eltern bestätigen, dass sie mit der Reise einverstanden sind.
Visum
Für Touristen wird bei der Einreise ein gebührenfreies Visum für 21 Tage erteilt. Eine Verlängerung bis maximal 59 Tage ist beim Bureau of Immigration, Intramuros, Manila oder in einem der Regionalbüros (u.a. in Cagayan de Oro, Cebu City, Davao City, Iloilo, Pampanga, San Fernando, Tacloban) möglich. Hierfür ist ein gültiges Rückflugticket erforderlich.
Die Gebühr für die Verlängerung beträgt ca. 2.050,- PHP, zuzüglich eventueller Expressgebühr von 500,- PHP. Die philippinische Immigrationsbehörde achtet bei der Ausreise von Ausländern darauf, dass die Gültigkeitsdauer des Visums nicht überschritten wurde; bei Verstößen wird die Ausreise erst nach Bezahlung hoher Strafgebühren ggf. Haft gestattet.
Für eine Arbeitsaufnahme o.ä. oder längerfristigen Aufenthalt ist vorab bei der zuständigen philippinischen Auslandsvertretung ein Visum einzuholen.
Sonstige Hinweise
Am Flughafen wird ein nach hiesigem soziokulturellen Verständnis grob unhöfliches Benehmen mit Verweigerung der Einreise, Geldstrafe oder Haft geahndet.
Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige können sich kurzfristig ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon vorher unterrichtet wird.
Besondere Zollvorschriften
Ohne Deklaration ist die Ein- und Ausfuhr von 10.000 PHP und 10.000 US-Dollar gestattet. Die Einhaltung wird mit speziell ausgebildeten Hunden kontrolliert.
Achtung: Schon der Besitz geringer Drogenmengen ist strafbar und kann zu hohen Freiheitsstrafen führen.
Weitere Importverbote bestehen für:
- Nachtsichtgeräte
- Waffen, Waffenteile und Munition, auch wenn sie nur dekorativen Charakter haben (z.B. Amulette in Waffenform, die überall angeboten werden)
- Subversive, obszöne oder pornographische Materialien
- Medikamente oder medizinische Geräte zur Durchführung einer Abtreibung
Besondere strafrechtliche Bestimmungen
Die Todesstrafe ist im Juni 2006 gesetzlich abgeschafft worden. Sehr hohe Freiheitsstrafen werden verhängt bei Drogenstraftaten, Sexualdelikten und insbesondere bei Kindesmissbrauch und Menschenhandel. Die Grenze zu der in den Philippinen grundsätzlich verbotenen Prostitution ist nach dem Gesetzestext schwer zu ziehen.
Beherzigen Sie die eindringlichen Appelle der Behörden vor illegalem Drogenbesitz, der in den Philippinen mit harten Gefängnisstrafen geahndet wird (ab 5 g lebenslange Freiheitsstrafe, bei Festnahme in einem Flug- oder Fährhafen wird strafverschärfend Handel unterstellt).
Medizinische Hinweise
Impfschutz
Bei Einreise aus Deutschland sind keine besonderen Impfungen vorgeschrieben. Impfschutz gegen Tetanus, Diphtherie und Poliomyelitis, Hepatitis A geimpft wird empfohlen. Bei besonderen Risiken (Hygienemängel, Langzeitaufenthalt, ländliche Gebiete, soz./sex. Kontakte) können zusätzlich Impfungen gegen Typhus, Hepatitis B, Tollwut oder Japanische Encephalitis indiziert sein.
In Baguio City und der zugehörigen Cordillere Region im Nordteil von Luzon traten Ende 2004 und Anfang 2005 schwere Meningokokkenerkrankungen des Typ A auf. Neue Erkrankungen wurden zuletzt nicht mehr gemeldet. Für Reisende in die Region Baguio ist bei engem Kontakt mit der Bevölkerung eine Impfung gegen Meningokokken ACWY zu erwägen.
Denguefieber
Ganzjährig in Manila und anderen Regionen insbesondere in während der Regenzeit von Juni bis Oktober Auftreten von Denguefieber, das durch (tagsüber aktive) Stechmücken übertragen wird.
Malaria
Malariavorkommen: von der Region abhängig mittleres bis hohes Risiko (Touristenziel Palawan!), in weiten Teilen des Landes, ganzjährig mit Zunahme während der Regenzeit, überwiegend Malaria tropica. Manila, die Inseln Bohol, Cebu (bekanntes Touristenzentrum), Catanduanes und Leyte gelten als malariafrei.
Wichtigste Maßnahme zur Vorbeugung gegen Malaria und Dengue-Fieber ist der Schutz vor Mückenstichen mit angepasster Kleidung (ab Sonnenuntergang helle Kleidung, lange Hosen und Ärmel), Verwendung von mückenabweisenden Hautmitteln, evtl. Moskitonetzen etc. Für die medikamentöse Prophylaxe sind verschiedene verschreibungspflichtige Medikamente (z.B. Malarone®, Doxycyclin, Lariam®) im Handel. Notwendigkeit, Auswahl, individuelle Dosierung, Nebenwirkungen und eventuelle Unverträglichkeiten mit anderen Medikamenten sollten vor der Reise unbedingt mit einem Tropen- oder Reisemediziner besprochen werden.
Vogelgrippe, SARS
Es sind bisher keine Fälle von Vogelgrippe und SARS bekannt geworden.
Bitte beachten Sie neben unserem generellen Haftungsausschluss den folgenden wichtigen Hinweis:
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der medizinischen Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Für Ihre Gesundheit bleiben Sie selbst verantwortlich.
Die Angaben sind:
- zur Information medizinisch Vorgebildeter gedacht. Sie ersetzen nicht die Konsultation eines Arztes;
- auf die direkte Einreise aus Deutschland in ein Reiseland, insbes. bei längeren Aufenthalten vor Ort zugeschnitten. Für kürzere Reisen, Einreisen aus Drittländern und Reisen in andere Gebiete des Landes können Abweichungen gelten;
- immer auch abhängig von den individuellen Verhältnissen des Reisenden zu sehen. Eine vorherige eingehende medizinische Beratung durch einen Arzt / Tropenmediziner ist im gegebenen Fall regelmäßig zu empfehlen;
- trotz größtmöglicher Bemühungen immer nur ein Beratungsangebot. Sie können weder alle medizinischen Aspekte abdecken, noch alle Zweifel beseitigen oder immer völlig aktuell sein.
Haftungsausschluss
Reise- und Sicherheitshinweise beruhen auf den zum angegebenen Zeitpunkt verfügbaren und als vertrauenswürdig eingeschätzten Informationen des Auswärtigen Amts. Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden. Gefahrenlagen sind oft unübersichtlich und können sich rasch ändern. Die Entscheidung über die Durchführung einer Reise liegt allein in Ihrer Verantwortung. Diese kann Ihnen vom Auswärtigen Amt nicht abgenommen werden. Hinweise auf besondere Rechtsvorschriften im Ausland betreffen immer nur wenige ausgewählte Fragen. Gesetzliche Vorschriften können sich zudem jederzeit ändern, ohne dass das Auswärtige Amt hiervon unterrichtet wird. Die Kontaktaufnahme mit der zuständigen diplomatischen oder konsularischen Vertretung des Ziellandes wird im Zweifelsfall empfohlen.
Das Auswärtige Amt rät dringend, die in den Reise- und Sicherheitshinweisen enthaltenen Empfehlungen zu beachten sowie einen Auslands-Krankenversicherungsschutz mit Rückholversicherung abzuschließen. In diesem Zusammenhang wird darauf hingewiesen, dass Ihnen Kosten für erforderlich werdende Hilfsmaßnahmen in Rechnung gestellt werden. Dies sieht das Konsulargesetz vor.
Auswärtiges Amt
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